Interzelebration

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Unter Interzelebration versteht man im weitesten Sinn die gemeinsame Feier eines Gottesdienstes durch Geistliche verschiedener Religion oder Konfession. Meist wird der Begriff eingeschränkt auf eine christliche Feier. In der katholischen und orthodoxen Sicht geht es um die Feier der Eucharistie, im evangelischen Verständnis um das Abendmahl.

Das katholische Kirchenrecht verbietet die Interzelebration (CIC, can. 908). Papst Johannes Paul II. hat in der Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" diesbezüglich festgestellt:

"Weil die Einheit der Kirche, welche die Eucharistie durch das Opfer und den Empfang des Leibes und Blutes des Herrn verwirklicht, unter dem unabdingbaren Anspruch der vollen Gemeinschaft durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und des kirchlichen Leitungsamtes steht, ist es nicht möglich, die eucharistische Liturgie gemeinsam zu feiern, bevor diese Bande in ihrer Unversehrtheit nicht wiederhergestellt sind. Eine derartige Konzelebration wäre kein gültiges Mittel, sondern könnte sich sogar als ein Hindernis für das Erreichen der vollen Gemeinschaft erweisen. Sie würde den Sinn dafür abschwächen, wie weit das Ziel entfernt ist, und eine zweideutige Auffassung über die eine oder andere Glaubenswahrheit mit sich bringen und fördern. Der Weg zur vollen Einheit kann nur in der Wahrheit beschritten werden." (Nr. 44)

Für die orthodoxe Kirche ist das gemeinsame Feiern der Eucharistie ein Zeichen für eine existierende Einheit in Theologie und Kirchenverständnis, nicht ein Weg um eine solche Einheit zu erreichen. Von daher lehnt sie Interzelebration mit andern Konfessionen ab.