Ein Statut (von lat.: statutum Festsetzung) ist eine Rechtsordnung, die in einem bestimmten Gebiet oder bezüglich eines bestimmten Gegenstands Anwendung findet. Oft wird der Begriff in der Mehrzahl benutzt, Statuten, und hat dann dieselbe Bedeutung. Statut ist auch Synonym für Satzung einer Vereinigung oder Körperschaft.
In der Terminologie des Internationalen Privatrechts ist ein Statut eine Rechtsordnung, deren Anwendung aufgrund der einschlägigen Kollisionsregel des Forums, also des Staates des angerufenen Gerichts (vgl. Gerichtsstand), erfolgt. Entsprechend des jeweiligen Anknüpfungspunkts spricht man dann z.B. vom Personalstatut, Vertragsstatut oder Formstatut.
Im österreichischen Kommunalrecht ist ein Statut meist eine Satzung mit rechtsverbindlichem Charakter, kann aber auch eine Rechtsverordnung der staatlichen Exekutive bezeichnen.
siehe: Statutarstadt, Satzung