Das Ehegattensplitting ist ein Steuernachlass für Ehepaare in Deutschland. Gesetzliche Grundlagen sind §§ 26 und 26b des Einkommensteuergesetzes, die es Eheleuten erlauben, nach ihrer Wahl getrennt oder gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt zu werden.
Wählen die Eheleute diese Zusammenveranlagung, so werden die Einkommen beider Eheleute für die Berechnung der Einkommensteuer addiert und danach halbiert. Jeder Ehepartner muß dann nur die Hälfte des gemeinsamen Gesamteinkommens versteuern. Dabei kann das zweite Einkommen, das des Ehepartners, durchaus auch Null betragen. Durch diese Regelung wird die finanzielle Belastung infolge der Steuerprogression abgeschwächt.
Wenn einer allein z. B. 50 000 Euro zu versteuern hat, hätte er einen Durchschnittssatz von ca. 30 Prozent einschließlich Solidaritätszuschlag. Wenn aber beide Ehepartner jeweils 25 000 Euro versteuern, beträgt der Steuersatz nur ca. 20 Prozent.
Einen sehr geringen bis keinen Steuervorteil haben Ehepaare die beide berufstätig sind und etwa gleich viel verdienen. Bei exakt gleichem Einkommen entfällt der Steuervorteil vollständig.
1958 hatte der Deutsche Bundestag die aus der Weimarer Republik stammende sog. Haushaltsbesteuerung durch das Ehegattensplitting ersetzt. Er war dazu durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezwungen worden, das in der Kombination von Zusammenveranlagung und Steuerprogression eine gegen Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz der Ehe) verstoßende Benachteiligung von Ehepaaren gesehen hatte.
Die Parteien CDU/CSU, SPD und FDP wollen weiterhin (wenn auch bei CDU und FDP im Rahmen einer Einkommensteuerreform leicht modifiziert) daran festhalten. Die Grünen sind für eine Einschränkung des Ehegattensplittings: Ab einen Jahreseinkommen von 45 000 Euro soll der so genannte Splittingvorteil gekappt werden.
Siehe auch: Liste politischer Konzepte
Begründungen für die Regelung
- Die Regelung wird oft mit der Unterhaltsverpflichtung begründet, die zwischen Eheleuten besteht. Richtig daran ist, daß diese Unterhaltsverpflichtung die steuerliche Leistungsfähigkeit mindert und deswegen in irgendeiner Form berücksichtigt werden muß; allerdings könnte dies auch in anderer Form geschehen.
- Die Befürworter führen auch den im Artikel 6 I Grundgesetz proklamierten besonderen Schutz von Ehe und Familie an. Richtig daran ist, daß Eheleuten aus ihrer Ehe keine wirtschaftlichen Nachteile erwachsen dürfen. Eine Verpflichtung des Staates, die Ehe als solche steuerlich zu fördern, wird jedoch von einer wachsenden Zahl von Fachleuten angezweifelt.
Kritik an der Regelung
Das Ehegattensplitting ist seit vielen Jahren umstritten.
- Das Splitting fördert nur die Ehe, keineswegs die Familie mit Kindern. In der Gesetzgebung der letzten Jahre ist bereits die Tendenz erkennbar, zugunsten der steuerlichen Förderung der Kindererziehung die Vorteile des Ehegattensplittings zu begrenzen.
- Der Vorteil aus dem Splitting ist umso größer, je weiter die beiden Einkommen auseinander liegen. Am größten, wenn einer der Partner (meist die Frau) überhaupt kein Einkommen bezieht. Für den Partner besteht aufgrund der Besteuerung keinerlei Anreiz, zur Berufstätigkeit, eher im Gegenteil. Daher rührt der politische Vorwurf, mit dem Ehegattensplitting propagiere der Staat indirekt die "Hausfrauenehe".
- Der Vorteil des Splittings ist bei Beziehern hoher Einkommen größer als bei Beziehern von Geringen und Durchschnittseinkommen.
Ein Rechenbeispiel des Instituts der Deutschen Wirtschaft aus dem Jahr 2001:
Der maximal mögliche Splittingvorteil betrug 2001 mit Solidaritätszuschlag 10 403,26 Euro pro Jahr. Diese Steuerersparnis kann jedoch nur von den verheirateten Steuerzahlern realisiert werden, bei denen der eine Ehepartner ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 109 927,75 Euro erzielt und der andere Partner überhaupt kein Einkommen hat.
- Zitat
- "... Ein Richter des Bundesfinanzhofs machte daraufhin aufmerksam, dass das Ehegattensplitting immer wieder zum Wahlkampfthema gemacht wird und die politischen Parteien lautstark für eine Reform plädieren und nach den Wahlen dann doch nichts umsetzen. Immerhin gehören auch die Politiker zu den Spitzenverdienern und zählen zu dem Kreis, die am meisten von dem Ehegattensplitting profitieren. ..." Quelle: (ARD "Ratgeber Recht").
Siehe auch
Weblinks
- WDR, ARD - Ratgeber Recht: "Ehegattensplitting" (Sendedatum 21.07.2002)
http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2002072106.html (Stand der URL: 2003-11-14)