Jagdrecht (Schweiz)

Jagdrecht in der Schweiz
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Jagd bezeichnet das (erlaubte) Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Töten und Aneignen von Wild. Erlegen ist das gezielte Töten von Wild.

Jagd erfolgt zur Nahrungsgewinnung, zur Gewinnung von Tierteilen aller Art (z. B. Felle, Hörner, Geweihe, etc.) und zur Schadensabwehr (Wildschaden).

Ein wesentlicher Bestandteil der Jagd ist auch die Hege.

Die Jagd war und ist auch traditionelles Vergnügen von Königen (Rominten), Staatsoberhäuptern und anderen Personen. Darunter hat die ökologische Funktion der Jagd in der Vergangenheit oftmals gelitten.

In verschiedenen Regionen haben sich unterschiedliche Jagdtraditionen herausgebildet: in England gibt es die traditionelle Fuchsjagd, in Afrika betreibt man seit Kolonialzeiten die Großwildjagd (Safari).

Auch in Deutschland existiert eine lange jagdliche Tradition mit verschiedenen jagdlichen Bräuchen, u.a. wird eine Jägersprache gepflegt. Sowohl das jagdliche Brauchtum als auch das Jagdrecht sehen die zentrale Aufgabe im Tierschutz und der Nachhaltigkeit, der dauerhaften Erhaltung der Tierwelt.

In letzter Zeit gewinnt der Tourismus in die oft naturbelassenen Jagdgebiete in der Slowakei, in Polen, im Baltikum, in Rumänien oder in Russland Freunde.

Siehe auch: Halali - Wiederladen