Jugendfürsorge, veraltet für Jugendhilfe, bzw. Hilfen zur Erziehung. Die rechtliche Grundlage war das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) das seit 1991 durch das Kinder- und Jugendhilfsgesetz (KJHG) abgelöst wurde.
Siehe auch: Fürsorge
Hinweis: Die Ausführungen in diesem Artikel beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland.