Phenacetin

organische Verbindung, historisches Arzneimittel
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Strukturformel
Struktur von Phenacetin
Allgemeines
Freiname Phenacetin
Andere Namen
  • N-(4-ethoxyphenyl)ethanamid
  • 1-Acetamino-4-ethoxybenzol
  • p-Ethoxyacetanilid
  • Acetophenetidin
Summenformel C10H13NO2
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 62-44-2
PubChem 4754
DrugBank EXPT03306
Wikidata Q419175
Arzneistoffangaben
ATC-Code

N02BE03

Eigenschaften
Molare Masse 179,22 g·mol−1
Schmelzpunkt

134,7 °C [1]

Sicherheitshinweise
Bitte die Befreiung von der Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Futtermittel beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung{{{GHS-Piktogramme}}}

H- und P-Sätze H: {{{H}}}
EUH: {{{EUH}}}
P: {{{P}}}
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Phenacetin ist ein Aminophenol-Derivat und wurde als Arzneistoff zur Schmerzbehandlung und Fiebersenkung verwendet.

Phenacetin wurde 1887 als Arzneistoff eingeführt. Es fand in zahlreichen Präparaten gegen Migräne, Neuralgien und Rheuma Verwendung. Mißbräuchlich wurde es wegen seiner leicht euphorisierenden Wirkung -besonders in Kombination mit Coffein- auch zur Leistungssteigerung von Beschäftigten, z.B. in der Uhrenindustrie, eingenommen. Wegen seiner gesundheitsschädlichen, insbesondere nierenschädigenden Wirkung in Kombination mit anderen Schmerzmedikamenten (Phenacetinnieren oder Analgetikanephropathie, Urothelkarzinome) ist dieser Arzneistoff als Fertigarzneimittel (seit 1986 in der BRD, seit 1990 in der DDR) nicht mehr im Handel. In Deutschland und anderen westlichen Ländern gelten Arzneimittelanfertigungen (Rezepturen) mit Phenacetin als bedenklich. Ihre Herstellung und ihre Abgabe ist daher verboten.[2] Ersetzt wurde Phenacetin durch den Metaboliten Paracetamol.

Phenacetin ist ein farb- und geruchloser weißer Feststoff, kaum wasserlöslich und schmilzt bei etwa 135 °C.[1]

Einzelnachweise

  1. a b c Eintrag zu Phenacetin in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich).
  2. Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: Bedenkliche Rezepturarzneimittel.