Salinenkonvention
Der Salinenvertrag, die sog. Salinenkonvention, von 1829 ist der älteste noch gültige Staatsvertrag und stellt eine völkerrechtliche Besonderheit dar.
Was 600 Jahre zuvor der Wittelsbacher Ludwig der Kelheimer mit dem Salzburger Erzbischof Eberhard II. vereinbart hatte, wurde 1829 in einen schriftlichen Vertrag gefaßt: die Salinenkonvention.
Bayern erwarb das unwiderrufliche Recht, im österreichischen Pinzgau Holz zur Beheizung der Reichenhaller Sudhäuser zu schlagen. Noch heute bewirtschaften bayerische Förster ca. 18400 Hektar Wald in dem Gebiet zwischen Leogang und Unken. Auch bei der Genehmigung von Skiliftanlagen oder Steinbrüchen redet Bayern als Grundeigentümer ein gewichtiges Wort mit. Im Gegenzug schürfen Halleiner Knappen nach Salz tief unter der Grenze hindurch auf bayerischen Gebiet: eine Regelung, die seither alle Kriegswirren und technische Umstürze überstanden hat.