Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und als Strafverfolgungsbehörde zu ermitteln. Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen ist für die Polizei die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang regelmäßig erlaubt und in der Regel auch straffrei.

In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu.
Die Abgrenzung von Militär und Polizei als bewaffnete staatliche Exekutivorgane ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem Verteidigungsministerium untersteht und den Staat nach außen bzw. an dessen Grenzen militärisch sichert. Dies schließt nicht aus, dass die polizeiliche Organisation eines Staates militärähnlich oder militärisch organisiert sein kann (Dienstgrad). Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 1976 der deutsche Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei). Teilweise stehen diese Polizeieinheiten auch im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sind Teil der regulären Armee oder militärisch ausgebildet, auch wenn sie in Friedenszeiten ausschließlich Polizeiaufgaben im Auftrag des Innen- und Justizministeriums wahrnehmen. Auch können sie im Kriegsfall als Kombattanten eingesetzt werden, wenn sie die völkerrechtlichen Anforderungen erfüllen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz der Carabinieri im Irak.
Dieser Einsatz ist allerdings völkerrechtlich hoch umstritten, zumal der Irak ohne Kriegserklärung und ohne Mandat der Völkergemeinschaft angegriffen wurde.
Aber auch der frühere Bundesgrenzschutz besaß bis 1994 Kombattantenstatus, nicht hingegen die Polizeibehörden der deutschen Bundesländer, wenngleich dies Gegenstand politischer Auseinandersetzungen war. Polizeibeamte können u.U. bei Friedensmissionen der UN im Ausland arbeiten.
Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf. Die meisten Staaten sind Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol), gegründet zur Verbesserung der internationalen Kooperation und Koordination vor allem (aber nicht nur) im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Siehe auch: Portal Polizei, Kategorie:Polizei, Kategorie:Polizist, Kategorie:Kriminalist, Kategorie:Führungs- und Einsatzmittel, Kategorie:Beamtenrecht, Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht, Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, Kategorie:Zoll
Deutschland
Es gibt in Deutschland eine durch das Grundgesetz definierte klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben und Befugnissen von Polizeien der Länder, Bundespolizei und Bundeskriminalamt als Polizeien des Bundes, Zoll als Finanzverwaltung mit polizeilichen Vollzugsbereichen und Feldjägern als Militärpolizei der Bundeswehr. Bis vor einigen Jahren gab es auch noch die Bahnpolizei, welche nur auf dem Gebiet der Deutschen Bundesbahn polizeiliche Aufgaben wahrnahm. Seit der Privatisierung der Deutschen Bahn AG übernimmt dies die Bundespolizei. Eine Sonderrolle nimmt die Polizei beim Deutschen Bundestag ein. Im Grundsatz liegt die Zuständigkeit immer bei den Ländern. Bundesbefugnisse müssen durch das Grundgesetz ausdrücklich geregelt werden. Die Landespolizeien und die Bundespolizei nehmen ausschließlich zivile Aufgaben war und sind im Falle einer militärischen Auseinandersetzung Nichtkombattanten. Angehörige der Polizei sind mehrheitlich Polizeivollzugsbeamte.
Beteiligung deutscher Polizisten an internationalen Einsätzen
Traditionell ist die bundesdeutsche Polizei ausschließlich zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung innerhalb der Bundesrepublik konzipiert. Dies ist auch entsprechend gesetzlich geregelt. In den letzen Jahren kamen zu diesen bisher gesetzlich geregelten Tätigkeiten allerdings auch Tätigkeiten im Ausland hinzu.
Die Begründung hierfür, die teilweise auch kritisiert wird, lautet, dass die BRD eine weltpolitische Verantwortung zur Schaffung humanitärer Lebensbedingungen sowie zur Hilfeleistung in Krisenregionen und zur Verhinderung von Mord, Vertreibung und Menschenrechtsverletzungen habe.
Umstritten ist auch, ob das bundesdeutsche Engagement im Rahmen des internationalen Krisenmanagements auch tatsächlich zur Wahrung innenpolitischer Interessen beiträgt. Die Debatte ähnelt der aufgeflammten Diskussion darüber, ob die BRD durch Bundeswehrsoldaten tatsächlich am Hinukusch verteidigbar sei, was von einigen Politikern bestritten wurde.
Die Befürworter der Einsätze argumentieren, durch die Stabilisierung nationaler und internationaler Sicherheit würden zudem weltweite Flüchtlingsströme verhindert, Flüchtlingen wird die Rückkehr in ihre Heimat ermöglicht.
Außerdem diene die Stärkung des Rechtsstaates und der Zivilgesellschaft in den betroffenen Ländern letztlich auch der Bekämpfung grenzüberschreitender, organisierter Kriminalität, die sich fehlende rechtsstaatliche Strukturen in ehemaligen Kriegs- und Krisengebieten für ihre eigenen Zwecke zu Nutzen macht.
Seit 1994 nehmen Polizeibeamte der Länder an internationalen Friedenseinsätzen teil.
Am 13. Oktober 1994 tobte in Bosnien-Herzegowina seit über zwei Jahren ein erbitterter Bürgerkrieg. In der zu diesem Zeitpunkt schon stark zerstörten Stadt Mostar bekämpften sich bosnische Kroaten und bosnische Muslime von den gegenüberliegenden Ufern der Neretwa. Der Fluß teilt die Stadt in das überwiegend kroatisch dominierten West-Mostar und das überwiegend muslimisch dominierte Ost-Mostar. In den Bergen hoch über Mostar nahmen die bosnischen Serben beide Bürgerkriegsparteien unter Beschuss...
Lange vor dem Ende 1995, im amerikanischen Dayton, geschlossenen Friedensabkommen reisten deutsche Polizeibeamte in diesen Hexenkessel. Ihr Ziel war es den deutschen WEU (Western European Union) Administrator Hans Koschnick bei seiner schwierigen Mission zu unterstützen.
Seitdem sind Polizisten schwerpunktmäßig auf dem Balkan, aber auch in Georgien, Afghanistan und Liberia mehr als 800 Mal zum Einsatz gekommen. Viel Polizisten haben bis heute zum wiederholten Male an Auslandseinsätzen teilgenommen.
Arbeitsschwerpunkte und Lebensbedingungen
Andere Staaten
Frankreich
In Frankreich gibt es drei Arten von Polizeikräften: Zu den Zivilpolizeibehörden gehören die Nationalpolizei (Police Nationale) des Innenministeriums und die Gemeindepolizei (Police Municipale), die dem Bürgermeister untersteht. Daneben gibt es die militärisch organisierte Gendarmerie Nationale, die dem Verteidigungsministerium unterstellt ist. Die zivilen Ordnungskräfte leiten ihr Selbstverständnis aus der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 ab. Auch die französische Gendarmerie wurde 1791 unmittelbar nach der Revolution geschaffen und war im 19. Jh. das Vorbild für die Gendarmerien vieler anderer Staaten. Eine polizeiliche Spezialeinheit der Gendarmerie ist GIGN, die Groupe d'Intervention de la Gendarmerie Nationale.
Italien
Italien hat ein breitgefächertes Polizeisystem mit teilweise schwer durchschaubaren Zuständigkeiten. Dazu gehören die Staatspolizei (Polizia di Stato), die Gendarmerie (Carabinieri) und die Gemeindepolizeien (Vigili Urbani oder Polizia Municipale), ferner die Finanzpolizei (Guardia di Finanza) mit etwa vergleichbaren Befugnissen wie der deutsche Zoll und einer eigenen Notrufnummer (117), die dem Justizministerium unterstehende Justizwache oder "Gefängnispolizei" (Polizia Penitenziaria) und die Küstenwache (Guardia Costiera). Diese einzelnen Körper sind teilweise weiter untergliedert, so besitzt etwa die Staatspolizei mit der Straßenpolizei (Polizia Stradale) eine eigene Abteilung für Verkehrsaufgaben. Zu den Carabinieri gehören die Corazzieri (Kürassiere), die dem Präsidenten der Republik als Ehrengarde dienen. Carabinieri, Finanzpolizei und Küstenwache sind als Teile der Streitkräfte militärisch organisiert. Die Küstenwache untersteht jedoch für viele Aufgabenbereiche direkt dem Verkehrsministerium (als Nachfolgeorganisation des abgeschafften Handelsmarineministeriums), die Finanzpolizei ist das Vollzugsorgan des Finanzministeriums.
Niederlande
Bis 1994 gab es in den Niederlanden eine zweigliedrige Polizeiorganisation: Alle größeren Gemeinden (insgesamt 148) hatten eine Gemeindepolizei (Gemeentepolitie), die dem Bürgermeister unterstand. Die Staatspolizei (Rijkspolitie) war für kleinere Kommunen und das ganze Staatsgebiet betreffende Sicherheitsaufgaben zuständig und dem Justizminister verantwortlich. Seit dem Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes am 1. April 1994 sind alle zivilen Polizeiformationen einheitlich organisiert und uniformiert. Das Land ist nun in 25 Polizeiregionen (politieregios) eingeteilt, die je über ein Regionalkorps (regiokorps) verfügen. Die Leitung der regionalen Polizei obliegt einem Korpschef, der von einem Regionalvorstand unterstützt wird, dem auch Vertreter der örtlichen Stadtverwaltungen und der Justiz angehören. Daneben gibt es ein Landpolizeikorps (Korps Landelijke Politie Diensten - KLPD), das für Verkehrsbelange auf überörtlichen Straßen, die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und andere übergreifende Aufgaben zuständig ist. Der Korpsverwalter der KLPD untersteht seit 2000 direkt dem Innenminister (vorher dem Justizministerium). Bei der Landpolizei sind diverse spezielle Einheiten und Stellen angesiedelt wie Wasserschutz-, Bahn- und Autobahnpolizei, Interpol-Verbindungsbüro, berittene Polizei und ein Sicherheitsdienst für Regierungseinrichtungen und Botschaften. In den Niederlanden sind etwa 55.000 zivile Polizeibeamten im Dienst.
Die niederländische Gendarmerie, Koninklijke Marechaussee genannt, gehört organisatorisch als eigene Teilstreitkraft in den Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums, untersteht aber bei der Ausübung ihrer polizeilichen Aufgaben auch anderen Ministerien. Dazu gehören neben dem Grenzschutz, der Bewachung der Flughäfen und der fremdenpolizeilichen Tätigkeit auch der Personenschutz für die Königsfamilie.
Zur Unterstützung und Entlastung professioneller Polizeikräfte existieren in vielen niederländischen Städten so gen. Stadtwachen (Stadswacht), deren Angehörige zwar uniformiert, aber unbewaffnet sind. Die Aufsicht über die Stadtwachen wird in der Regel von der Polizei wahrgenommen.
Spanien
Das Polizeisystem Spaniens umfasst im Wesentlichen vier Arten von Polizeikörpern: die gleichermaßen dem Verteidigungs- und Innenministerium unterstehende und militärisch organisierte Gendarmerie oder "Bürgergarde" (Guardia Civil), die gesamtstaatliche Nationalpolizei (Cuerpo Nacional de Policía - CNP) des Innenministeriums, die Polizeien der Autonomen Gemeinschaften (Policía Autónomica), die bislang im Baskenland, in Katalonien und in Navarra aufgestellt wurden, sowie die Gemeinde- und Stadtpolizeien (Guardia Urbana, Policía Local oder Policía Municipal genannt). Als Spezialeinheiten bestehen innerhalb der CNP bspw. Bereitschaftspolizeieinheiten (Unidades de Intervención Policial - UIP) und so gen. "Besondere Sicherheits-Einsatzgruppen" (Grupos Operativos Especiales de Seguridad - GOES), die zusammen mit der (in etwa der deutschen GSG 9 vergleichbaren) "Sondereinsatzgruppe" (Grupo Especial de Operaciones - GEO) vor allem der Terrorabwehr dienen.
Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Guardia Civil und Nationalpolizei ist sehr kompliziert und nicht immer leicht nachzuvollziehen. Beispielsweise ist die Guardia Civil für den Schutz der Landesgrenzen, den Verkehr auf außerörtlichen Straßen, Gefangenentransporte, den Naturschutz und die Erteilung von Waffenscheinen, die Nationalpolizei dagegen für die Personenkontrolle an den Grenzen, Pass- und Ausländerangelegenheiten, die Überwachung von Spielkasinos und die Drogenbekämpfung zuständig. In den Autonomien, die über eine eigene Polizei verfügen, werden die Aufgaben der Guardia Civil i. d. R. von der Autonomiepolizei wahrgenommen (die im Übrigen großteils aus ehemaligen Mitgliedern der Guardia Civil besteht). Die Autonomiepolizei des Baskenlandes heißt Ertzaintza, die von Navarra Policía Foral (span.) oder Foruzaingoa (bask.) und die von Katalonien Mossos d'Esquadra.
Aufgrund der komplizierten Organisation wird die Polizeiarbeit in Spanien des Öfteren auch durch Kompetenzkonflikte erschwert. Seit langen ist daher der Ruf nach Schaffung einer Einheitspolizei (Policía Única) zumindest für die Landesteile, die keine Autonomiepolizei besitzen, zu vernehmen.
Polizeiliche Organisationen weiterer Staaten
Schweiz
In der Schweiz gliedert sich die Polizei in das Bundesamt für Polizei, die Kantonspolizeien und die Stadt-/Gemeindepolizeien. Eine Abteilung der Kantonspolizei ist die Seepolizei. Die Bundespolizei verfügt über keine eigenen uniformierten Organe. Einzig Kanton und Gemeinden besitzen eine eigene Polizeitruppe. Im weiteren gibt es das Polizeikorps der SBB, die Bahnpolizei.
Siehe Polizei (Schweiz)
Österreich
In Österreich gliedert sich die Exekutive seit dem 1. Juli 2005 in den Wachkörper Bundespolizei sowie Justizwache und Zollwache. Der Begriff "Bundespolizei" selbst bezeichnet die gesamte bundespolizeiliche Verwaltungsbehörde, geht also weit über die hier gegenständliche Exekutive hinaus. Der Wachkörper Bundespolizei und mittlerweile auch die Zollwache sind dem Innenministerium unterstellt; die Justizwache dem Justizministerium.
Gemeinden und Städte können eigene Stadtpolizeien gründen, die von der Bundespolizei unabhängig sind.
Seit 1. Juli werden die Aufgaben der Bundesgendarmerie vom Wachkörper Bundespolizei wahrgenommen.
Siehe: Polizei (Österreich)
Geschichte
Etymologisch leitet sich der Begriff Polizei vom griechischen Polis ab. Er bezeichnete zunächst die gesamte öffentliche Verwaltung (heute noch etwa in dem Wort "baupolizeilich" erkennbar). Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. In dieser Bedeutung wurde das Wort ursprünglich auch im Begriff "Polizeistaat" verwendet. Damit wurde eine auf alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche (Wohlfahrtsstaat) als auch repressive Tätigkeit eines "allzuständigen" Staates verstanden.
Erst mit dem Aufkommen des Liberalismus wurde die Zuständigkeit des Staates für das Wohl des einzelnen bestritten und das repressive Element in den Vordergrund gerückt. Der Staat hatte nur noch vor Eingriffen in Freiheit und Eigentum zu schützen, dem Bürger im Übrigen aber die selbstverantwortliche Entfaltung seiner Persönlichkeit zu überlassen (Nachtwächterstaat). Seitdem wird unter dem Begriff des "Polizeistaates" ein übermäßig repressiver Staat verstanden.
Im Dritten Reich wurde in Deutschland der Spruch: "Die Polizei, dein Freund und Helfer" geprägt, der aber unter geänderten Vorzeichen auch für das Selbstverständnis der Polizei im freiheitlich-demokratischen Staat gelten kann.
Die abwertende Bezeichnung "Bulle" hat ihren Ursprung in der Rotwelsch (Gauner)-Sprache. Dort wird ein Polizist als "Puhler" bezeichnet.
Literatur
- Georg Seeßlen, Copland : Geschichte und Mythologie des Polizeifilms, Marburg: Schüren Presseverlag 1999
- Patrick Wagner, Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeptionen und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, Hamburg: Christians 1996
- Klemp, Stefan: "Nicht ermittelt". Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch, Münster: Klartext Verlag 2005. ISBN 3-89861-381-X
Weblinks
- Polizei-Informationen mit Gliederung, Homepages und Mailadressen für Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein
- Polizeigeschichte
- Wiederaufbau der Polizei nach dem Zweiten Weltkrieg
- Polizeiliche Kriminalprävention
- Lexikon des deutschen BMI
- Polizeiautos.de - Die Internetseite über deutsche Polizeiautos
- PolizeiSammler.de - Infoseite
- Deutsche Polizeibeamte in Auslandseinsätzen
- e-Revier - interaktives Polizeirevier im Internet (Polizei des Landes Sachsen-Anhalt)
- Portal mit Links zu den Seiten der Polizei in den deutschen Bundesländern
- Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft (Professor Dr. Thomas Feltes) an der Ruhr-Universität Bochum: http://www.rub.de/kriminologie