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Eigenlöhnerzeche

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Eine Eigenlöhnerzeche ist ein Grubenbetrieb, der von nicht mehr als acht Leuten betrieben werden darf. Von diesen müssen wenigstens vier mit ihren eigenen Händen Arbeit verrichten.[1]

Einzelnachweise

  1. Herbert Stahl (Redaktion), Gerhard Geurts, Hans-Dieter Hilden, Herbert Ommer, Siegfried Raimann: Das Erbe des Erzes, Band 4, Der Lüderich, Bergisch Gladbach 2008, ISBN 3-932326-52-0, Glossar S. 241