Internationaler Gerichtshof

Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen
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Der Internationale Gerichtshof (IGH) (engl.: International Court of Justice [ICJ]) ist das Rechtsprechungsorgan der UNO und hat seinen Sitz in Den Haag.

Die 15 Richter des IGH, die alle unterschiedlicher Nationalität sein müssen, werden gemeinsam von der UN-Generalversammlung und dem UN-Sicherheitsrat gewählt, wobei eine spätere Wiederwahl jederzeit möglich ist. Alle drei Jahre wird ein Drittel der Richter neu gewählt. Bei ihrer Rechtsprechung vertreten die Richter nicht ihr Land, sondern müssen völlig unabhängig urteilen. Wenn bei einem Rechtsstreit kein Staatsangehöriger einer der beteiligten Staaten Mitglied der Gerichts ist, nimmt ein von diesem Staat vorgeschlagener Richter mit am Verfahren teil.

Als Partei können vor den IGH nur Staaten treten. Diese müssen aber sowohl die UN-Charta, als auch das Statut des IGH anerkennen. Zur Zeit sind alle Mitgliedsstaaten der UN sowie die Schweiz berechtigt, als Partei vor den IGH zu treten. Der IGH hat nur Rechtsprechungskompetenz über einen Fall, wenn beide Parteien diese für den jeweiligen Fall oder in abstrakter Form anerkannt haben. Die Entscheidungen des IGH sind für die jeweiligen Parteien bindend.

Unterorganisationen der UN können beim IGH Rechtsgutachten zu für ihre Arbeit relevanten Themen anfordern.

Zwar kam es in fünf Jahrzehnten nur zu 65 Urteilen, doch war der IGH wesentlich an der Fortentwicklung des Völkerrechts beteiligt.

Geschichte

Der Internationale Gerichtshof wurde 1945 gegründet, er fungiert unter der Charta der Vereinten Nationen als höchstes Rechtsorgan und die Statuten des Gerichtshofes bilden einen wichtigen Teil der UN-Charta. Der Gerichtshof ging aus dem von 1922 bis 1946 bestehenden ständigen Internationalen Gerichtshof (Permanent Court of International Justice) hervor, welcher wiederum auf dem Internationaler Schiedsgerichtshof (International Arbitration Court) aufbaute, der am 6. Februar 1900 auf Beschluss der niederländischen Regierung eingerichtet wurde.