10.3.03
Im StGB stehen noch andere interessante Einschränkungen: Verunglipfung der Bundesfarben, der Nationalhymne und des Bundespräsidenten.
In den Streitkräften ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt.
Mich stört ein wenig der Satz: "Der Zweck von Zensur ist es, die Entwicklung einer gesellschaftlichen Gruppe zu kontrollieren und abweichende Meinungen im Keim zu ersticken." Was ist z.B. mit der Zensur von pornographischen Schriften oder Gewaltdarstellungen? Welche "Meinungen" werden hier im Keim erstickt? Klingt außerdem etwas zu kämpferisch (und zu wenig neutral), habe den Satz daher einmal gelöscht? Toto 19:25, 2. Jul 2003 (CEST)
Das ist ok. Mein erster Versuch zu einer allgemeineren, zeitgemäßeren Definition der Zensur zu kommen, war eine halbgare Übersetzung aus der englischen Wikipedia. Die im deutschen Artikel im Gegensatz zum englischen Artikel postulierte Beschränkung auf den Staat erscheint mir immer weniger zeitgemäß (monopolisierte Medienkonzerne etc.). 'Umgangssprachlich' qualifiziert es etwas ab. Ich denke, man kann zu einer exakten allgemeinen Definition kommen. Deswegen noch mal ein Versuch. Als Nachteil könnte empfunden werden, dass auch bestimmte Organisationsformen der Wikipedia selbst unter den Begriff fallen würden.
03.07.03 AntiAdmin
- "die organisierte Veränderung oder Unterdrückung von Botschaften auf einem Medium. Dabei hat die zensierende Instanz die technische Kontrolle über das Medium oder Machtmittel gegen einen Sender von Botschaften"
- Diese Definition ist viel zu breit angelegt. Nach ihr üben bspw. auch Zeitungsredaktionen bei der Auswahl der Artikel und Leserbriefe grundsätzlich Zensur aus. Willst Du ernsthaft behaupten, unsere Pressemitteilung am Anfang des Jahres wurde von den Printmedien zensiert, nur weil nirgends ein Artikel dazu erschien? Das ist doch Quatsch. --Kurt Jansson 15:04, 3. Jul 2003 (CEST)
- oder ich schicke ein von mir aufgenommenes Musikstück an einen Radiosender. Und wehe er sendet es nicht, dann schrei ich laut "ZENSUR" ;-) Oder ich programmiere einen Computervirus, der die Botschaft "Alles wird zensiert!" am Computer auswirft und irgendwelche "zensierenden" Instanzen setzen dagegen ein Antivirenprogramm ein. Ist das alles Zensur? Nach AntiAdmins Definition schon. --Buxul 15:13, 3. Jul 2003 (CEST)
Die Begriffe 'Botschaft', 'unterdrücken', 'Medium' muss man evtl. spezifizieren.
Leserbriefe:
Zeitungen sind nicht definiert als Medien, die Leserbriefe veröffentlichen. Das ist nur ein Nebenzufluß. Sie werden entweder die Bezeichnung 'zensierter' Leserbriefzugang akzeptieren oder sagen, ein Brief sei keine Botschaft (falsch, nicht relevant oder schon bekannt für die Leser). Übrigens warnen sie ja immer auch alle Leserbriefschreiber.
Pressemitteilung:
welche Begründung haben sie denn gegeben?
Virus:
Es gibt kein Medium, dass als Virentransportmedium definiert ist. Der Virus mißbraucht das Medium. Außerdem schädigt er den Empfänger, selbst wenn er ihm nur lästig fällt.
Musik:
Zweifelhaft ob Musik (in erster Linie) eine Botschaft ist. Außerdem analog Zeitung.
Wenn sie aber ein Lied von einem bekannten Künstler nicht spielen, gibt's auch Zensurvorwürfe.
03.07. AntiAdmin
- Deine Erklärungen sind ja alle richtig, nur in Deiner Definition fehlt eben diese Differenzierung. Wann werden Botschaften (bzw. Informationen) unterdrückt, wann werden sie bloß ausgefiltert? Vielleicht kannst Du dazu ja noch was schreiben.
- Eine Begründung haben wir zu der Pressemitteilung natürlich nicht bekommen. Hat aber wohl auch niemand erwartet, schließlich flattern so einem Redakteur täglich sicher dutzende in sein Postfach. --Kurt Jansson 20:55, 3. Jul 2003 (CEST)
- Du bist offenbar ganz in Ordnung. (Hoffentlich schadet dir das jetzt nicht ;-)). Ich will jetzt aber erst mal rausfinden, was aus den ganzen Löschdrohungen wird. AntiAdmin
Ich habe mal versucht, den inzwischen arg chaotisch gewordenen Text etwas zu glätten. Den einen Absatz, in dem es um die Aufrechterhaltung des status quo ging, habe ich gestrichen (und hoffe, dabei nicht zensiert haben), weil erstens ähnliche Überlegungen an anderen Stellen auftauchen. Zweitens wird damit (wie mir scheint) fälschlicherweise unterstellt, als sei Zensur generell eine konservative, gegen den Fortschritt gerichtete Maßnahme. Aber natürlich kann man auch im Interesse des "Fortschritts" die Verbreitung anderer Meinungen verhindern. Toto 17:56, 4. Jul 2003 (CEST)
Du hast aber meine ganze zweite Definition ohne Begründung wieder gegen die erste ausgetauscht. Deine Begründung bezieht sich nur auf den Status Quo Absatz.
Die zweite ist präziser und wurde oben in den Beispielen schon erläutert. Deswegen wieder zurück.
Zum Status Quo: Es liegt in der Natur der Sache, das diejenigen, die Kontrolle haben, den Status Quo, also ihre Kontrolle aufrechterhalten wollen. Warum sollten sie sich selber abschaffen wollen. Da wäre jedenfalls ein Gegenbeispiel erforderlich. 04.07. AntiAdmin
Zum Zusammenleben werden gewisse Regeln benötigt und um die Ordnung aufrecht zu erhalten werden Personen benötigt, die darauf aufpassen, dass diese eingehalten werden. Das hat nichts mit Macht haben wollen zu tun, sondern damit das es gewisse Menschen gibt, die es nur darauf anlegen zu stören und zerstören. Wenn es das nicht geben würde wären keine Admins notwendig. Aber das reale Leben ist eben nicht so.
Meine Gedanken zum Thema Unterscheidung zwischen Zensur und Filterung:
Ein Medium lässt sich m.E. durch vier Aspekte charakterisieren:
- das technische Medium (Druckwaren, Usenet, Web)
- der Zweck (z.B. Zeitung: Verbreitung von Nachrichten und Kommentierung derselben)
- die Kontrolle (wer bestimmt, was drinnensteht).
- die Reichweite (wer kann das Medium als Informationsquelle nutzen)
Zensur liegt nun m.E. dann vor, wenn jemand, der Kontrolle über alle Exemplare eines Mediums hat, oder zumindest über alle mit hinreichender Reichweite, eine zweckgemäße Nutzung dieses Mediums in bestimmten Fällen verhindert. "Jemand" schließt dabei neben Einzelpersonen explizit auch Gruppen und Organisationen ein.
Z.B. liegt Zensur vor, wenn der Staat - der in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber prinzipiell Kontrolle über alle Medien im Staat hat - das Abdrucken bestimmter Nachrichten in Zeitungen verbietet. Wenn ein einzelner Zeitungsherausgeber hingegen entscheidet, dass ein bestimmtes Thema in seiner Zeitung nichts verloren hat, dann ist das keine Zensur - es sei denn, er hat eine Monopolstellung am Markt und kann daher effektiv verhindern, dass dieses Thema überhaupt behandelt wird.
Filterung liegt dann vor, wenn Informationen, die nicht dem Zweck des Mediums entsprechen, unterrdrückt werden. Zur Zensur wird Filterung nur dann, wenn keine geeigneten anderen Medien existieren oder geschaffen werden können, in denen die durch die Filterung in diesem Medium unterdrückte Information vermittelt werden könnte.
Beispiel: Wissenschaftliche Fachzeitschriften filtern Arbeiten heraus, die nicht wissenschaftlichen Standards genügen. Dies ist keine Zensur, da der Zweck der Fachzeitschrift die Verbreitung wissenschaftlicher Arbeiten ist, und es jedem frei steht, die bei Fachzeitschriften abgelehnten Artikel auf anderem Wege zu veröffentlichen, oder sogar eine eigene Fachzeitschrift herauszugeben, wenn er mit dem Urteil der bestehenden Fachzeitschriften nicht einverstanden ist.
Dass ist jetzt natürlich nur meine persönliche Einschätzung des Themas. Für Übereinstimmung mit anerkannten Definitionen dieser Begriffe wird keine Gewähr übernommen :-) --Ce 21:46, 4. Jul 2003 (CEST)
Interessanter Ansatz.
Die Unterscheidung 'technische Kontrolle über Medium' - 'Druck auf Sender' hast du nicht drin, glaubst du, das man das nicht braucht? Die berechtigte Ablehnung scheint ein Hauptproblem zu sein, ich spezifiziere deshalb mal die Unterdrückung. Ein weiteres Problem ist die Reichweite. Gibt es nur globale, oder gibt es auch lokale Zensur? Dazu mal ein in der Reichweite justierbares Beispiel:
Ein Bauunternehmer macht krumme Geschäfte. Damit sie nicht aufkommen, besticht er Zeitungen, Nachrichten, die ihn in Schwierigkeiten bringen könnten, zu fälschen/unterdrücken. Er fängt mit einer kleinen Zeitung an und dehnt das auf weitere aus. Zensur oder nicht? 05.07. AntiAdmin
- Technische Kontrolle und Druck auf den Sender sind einfach zwei Möglichkeiten der Kontrolle - übrigens nicht die einzigen. Eine weitere Möglichkeit ist die Störung eines Mediums, das man nicht direkt oder indirekt kontrollieren kann (z.B. Störung von ausländischen Rundfunksendern, oder auch die Sperrung unerwünschter Internet-Seiten). Auch das explizite Verbot der Nutzung bestimmter Medien (z.B. des Hörens von "Feindsendern" im dritten Reich) unter Strafandrohung ist eine Methode, den Informationsfluß über das Medium (durch Unterbindung) zu kontrollieren.
- Zum Bestechungs-Beispiel: Das würde ich nicht unter Zensur einordnen, denn die Zeitung hat ja die Möglichkeit (und auch die moralische Verpflichtung, aber das ist ein anderes Thema), die Bestechungsgelder abzulehnen und trotzdem zu veröffentlichen. Zensur wäre es hingegen m.E., wenn der Bauunternehmer zur Unterdrückung der Information seine Position ausnutzt (z.B. die Tatsache, dass das Verlagsgebäude gerade von seinem Unternehmen renoviert wird, und die Zeitung ja sicher daran interessiert ist, dass die Arbeiten zügig vorangehen ...). Allerdings gebe ich zu, dass die Grenzen hier fließend sind. Wie ist das z.B., wenn über ein Unternehmen nicht negativ berichtet wird, weil es einer der besten Werbekunden ist?
- Was die "Lokalität" der Zensur angeht: Zensur beruht darauf, Information unzugänglich zu machen. Wenn sie nur für ein lokales Gebiet unzugänglich wird, dann ist das natürlich auch Zensur, aber die Lokalität der Medien spielt dabei m.E. eine untergeordnete Rolle (sie spielt natürlich indirekt eine wichtige Rolle, weil die Lokalität einerseits eine Verringerung der geografischen Reichweise, andererseits eine Erhöhung der "lokalen Reichweite" sein kann - man sucht z.B. nach lokalen Informationen eher im Lokalblatt; im überregionalen Blatt haben Regionalinformationen oft nichts zu suchen).
- PS: Wenn Du einfach vier Tilden (~~~~) tippst, bekommst Du eine verlinkte "Unterschrift" mit Zeitstempel automatisch. Es ist üblich, noch zwei Striche davor zu setzen. --Ce 12:46, 5. Jul 2003 (CEST)
Danke für den praktischen Tip mit --AntiAdmin 01:14, 6. Jul 2003 (CEST) :-).
Gute Idee 'Kontrolle' so zu erweitern. Man hat dann Kontrolle 'vor' oder 'auf' oder 'nach' dem Medium, d.h auf Sender, Empfänger, oder Medium selbst.
Bei Lokalität missverstehen wir uns. Mein Beispiel sollte das Zensurausmass verändern. Ich dachte, dass ist das, was du oben 'Reichweite' nennst. Ich bin wie du der Meinung, dass Lokalität (= Reichweite im geographischen Sinn) nicht entscheidend ist.
Um das Beispiel fortzuführen sei die Quelle der Informationen über die Machenschaften des Bauunternehmers (Z) ein furchloser Journalist (S). Ohne Eingriff von Z erreichen die Infos von S über 10 Zeitungen 1000 Leute. IMHO wird S schon von Zensur seiner Infos durch Zeitung A sprechen, wenn er vom Wirken von Z auf Zeitung A erfährt, ungeachtet der Art des Wirkens (Bestechung, Abhängigkeit Drohung) und unabhängig davon, ob die anderen Zeitungen ebenfalls zensieren. Ich denke, Z muss nicht erst auf allen Zeitungen wirken. Man kann ihm doch dann auch nicht vorhalten, dass er ja selber eine Zeitung gründen kann?
--AntiAdmin 01:14, 6. Jul 2003 (CEST)
Des wäre wohl etwas zu einfach für den Bauunternehmer, oder? Schliesslich würde das irgendwann doch einfach auffallen, daß, abgesehen von seiner eigenen Zeitung, alle anderen schreiben, daß der jmd. bestochen hat oder sowas... --Ratatosk 01:20, 6. Jul 2003 (CEST)
Vielleicht hat die erste Zeitung einen guten Sportteil und wird gekauft, obwohl es auffällt. Vielleicht wird Z in anderen Medien tatsächlich angegriffen. Vielleicht versucht er dann, diese ebenfalls zu beeinflussen. Diese Überlegungen führen zu weit. Das Beispiel soll ja nur die Frage stellen 'Zensur oder nicht'. --AntiAdmin 10:34, 7. Jul 2003 (CEST)
In dem Artikel sind einige Mängel, vor allem wird der juristische Begriff der Zensur zu oft mit der umgangssprachlichen Verwendung vermischt. Man sollte die Aussagen dementsprechend gruppieren und auszeichnen. Der Begriff wird heute sowieso sehr inflationär gebraucht, eine Enzyklopädie sollte hier mit gutem Beispiel vorrangehen und aufklären statt Vorurteile zu bestätigen. Nachdem der Artikel zur Zeit eh heftigst unter Bearbeitung ist, will ich mich mal nicht direkt einmischen, sondern lediglich ein paar Stichpunkte aufführen:
- Zensur im juristischen Sinne u.a. auch des Grundgesetzes meint eine Vorzensur durch den Staat, z.B. eine Zensurbehörde. Deshalb sind auch die unter (3) aufgeführten "Zensurmaßnahmen" keine Zensurmaßnahmen. Wenn man hier schon auf dem Zensurbegriff bestehen will, dann bitte wenigstens den korrekteren Begriff der Nachzensur. Insbesondere wird hier im Kontext des Artikels der Eindruck erweckt, dass das Strafrecht (das, siehe eben, keine Zensur im eigentlichen Sinne ausübt) dem Grundgesetz widersprechen würde. Dies ist jedoch durch §5 (2) GG definitiv nicht der Fall. Dieser Sachverhalt ist übrigens nicht im geringsten umstritten unter Juristen - lediglich Laien führen den Artikel 5 des öfteren an, um damit alles mögliche zu rechtfertigen. Der Absatz "Häufig wird der Begriff der Zensur aber auch enger gefasst..." ist also dementsprechend falsch. Tatsächlich ist es so, dass Zensur zunächst mal _nur_ die enge Fassung bezeichnet, und der Begriff , gerade umgangssprachlich, häufig weiter gefasst wird - genau anders rum wird also ein Schuh draus.
- Der Artikel geht (wie viele Zensurbetrachtungen) momentan nicht im Geringsten auf die Unterschiede zwischen Meinungs-/Pressefreiheit auf der einen Seite und der Rezipientenfreiheit auf der anderen Seite ein. Gerade die fehlende Rezipientenfreiheit ("Feindsenderverbot") ist es meist, die ein typisches Zensurregime auszeichnet, auch wenn dies oft übersehen wird.
- Deshalb sind Versuche der Internetzensur wie in NRW oder China, oder der Jugendschutz in Deutschland, so kritisch zu sehen, während die Straftatbestände der Beleidigung oder Verleumdung streng genommen mit Zensur nichts zu tun haben. Man könnte vielleicht noch verargumentieren, dass sich diese Straftatsbestände zu Nachzensurzwecken missbrauchen ließen, was auch des öfteren mal versucht wird. In der Praxis ist der Missbrauch, der hier durch Verurteilungen tatsächlich getrieben wird allerdings gering, was man nicht übersehen darf trotz einiger viel publizierter Fälle. Viel eher ist hier die Tatsache der Klageandrohung und der damit verbundenen Kosten ein Problem - nur gehört das wirklich nicht in einen Zensurartikel, sondern es ist ein Problem unseres Rechtssystems allgemein, dass zuweilen aus Kostengründen auf die Erkämpfung des eigentlich zustehenden Rechts verzichtet wird.
- Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich argumentiere u.a. deshalb so stark gegen das "über einen Kamm scheren" des Strafgesetzbuches mit der Zensur, weil damit eine Verharmlosung echter Zensur stattfindet. Institutionen wie die Bundesprüfstelle erfüllen, mit Ausnahme der Vorabgenehmigung, alle Merkmale typischer Zensurbehörden. Kritisch ist hier insbesondere auch die Existenz geheimer "schwarzer Listen" zu sehen, die seit der jüngsten Jugendschutznovelle existieren. Die Straftatbestände (mir geht es vor allem um Beleidigung/Verleumdung, weil sie primär dem Schutz der Persönlichkeitsrechte dienen, anders als die anderen aufgeführten Straftatsbestände) sind der regulären Judikative unterworfen und damit der Rechtsstaatlichkeit, die Bundesprüfstelle steht nahezu ausserhalb der Rechtsstaatlichkeit! Wenn diese Fälle hier gleichgesetzt werden, wird in den Köpfen der Leser nur gefördert, dass Zensur "eigentlich was ganz gutes sei".
- Man sollte vielleicht auch rein der Vollständigkeit halber auch das Kinderpornographieverbot aufführen, das ebenfalls keine Zensurform ist, sondern eine Ausübung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Opfer. Sinnvoll halte ich dies deshalb, weil es erneut auf die diffizilen Unterschiede hinweist.
- Muss man einen IMHO schlechten und unvollständigen Hausarbeiten.de Artikel verlinken? Für 9. Klasse Niveau mag er ganz nett sein, aber in Wikipedia hat er, denke ich, nichts verloren.
--Warp 13:02, 6. Jul 2003 (CEST)
- Da die "Zensurmaßnahmen (zumindest im weiteren Sinne)" auf mein Konto gehen, ein paar Anmerkungen zu diesem Bereich.
- Ich würde zunächst einmal darauf hinweisen, daß Juristen keineswegs die Definitionshoheit über den Begriff der Zensur haben; es ist völlig legitim, auf einen weiteren Begriff einzugehen, wenn die verschiedenen Verwendungsweisen *deutlich markiert* sind (momentan leider in der Tat nicht der Fall) und wenn zudem nicht jede Form der Informationsselektion oder -kontrolle abwertend als Zensur bezeichnet wird (mein Versuch, hier *etwas* Ordnung zu schaffen, ist am Einspruch AntiAdmins gescheitert).
- Allerdings scheint es mir so zu sein, daß Hinweise auf den Art. 5 GG häufig allzu schnell beiseite geschoben werden, indem man sagt, daß es in der BRD keine *Vorzensur* gebe oder daß diese ausschließlich dem Jugendschutz diene. Im Hinblick auf die Konsequenzen ist es aber doch völlig egal, ob Schriften *vor* der Veröffentlichung einer Zensurbehörde vorgelegt werden müssen oder ob diese ein paar Tage nach der Publikation beschlagnahmt werden. - Die Hinweise sollten auch nicht den Eindruck erwecken, "dass Zensur eigentlich was ganz gutes sei" - im Gegenteil. (Persönlich halte ich (fast) alle Kontrollen von Schriften auf der Basis des Strafrechts für völligen Unfug.)
- Ich verstehe auch nicht so ganz, wie man auf der Basis eines engen juristischen Zensurbegriffs etwas gegen die W3-Zensur in NRW sagen kann; die "Argumentation" des RP Düsseldorf lautet doch ungefähr: Hier sind bereits Informationen publiziert worden, die etwa gegen den §130 verstoßen, und jetzt muß dafür gesorgt werden, daß diese in Zukunft nicht mehr verfügbar sind. (So wie auch ein Buch, in dem jemand beleidigt wird, beschlagnahmt werden kann.) --Toto 19:28, 6. Jul 2003 (CEST)
- Vielleicht ist es hilfreich, den Text des Grundgesetzes zu betrachten: In Art. 5 Abs. 2 steht: "Diese Rechte (d.h. Meinungsfreiheit etc.) finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Die Zensur ist ausdrücklich - und davon getrennt - in Art. 5 Abs. 1 S. 2 genannt. Es wird also zwischen den verschiedenen Eingriffen in die Meinungsfreiheit (und Pressefreiheit etc.) unterschieden. Jugendschutzmaßnahmen fallen daher (möglicherweise) nicht unter den (juristischen) Begriff der Zensur, sondern eben unter den Schutz der Jgd. Der Maßstab ist ein anderer. hhc2 06. jul 03
@hhc2: Jugendschutz fällt juristisch betrachtet, wie alles was in Deutschland existiert, nicht unter den Begriff der Zensur, u.a. wegen der (bis auf die Altersfreigaben) nicht notwendigen Vorabmaßnahmen und eben der Einschränkung auf die Jugend. Das ist eben der "Clou" bei Legalität dieser Sache - das steht hier auch nicht zur Debatte :-)
@Todo: Wie in meiner Einleitung schon erwähnt will ich keinesfalls sämtliche Betrachtungen, die nicht mit dem juristischen Begriff der Zensur zu tun haben, entfernen. Mir geht es um eine Gruppierung, und hier würde sich, wie auch schon gesagt, eben anbieten, dass man mit der juristisch enggefassten Definition des Begriffes wie in .de gebräuchlich anfängt, und die Thematik dann langsam ausweitet. Alles andere ist unseriös und verwirrend. Wenn AntiAdmin dagegen wettert - nun - er hat bereits bewiesen, dass er einem etwas eigenartigen Zensurbegriff fröhnt und immer dann Zensur ruft, wenn was nicht nach seinem Geschmack läuft. Was die NRW Sperrungen angeht: Dies fällt eben unter den Punkt der Rezipientenfreiheit, also die Freiheit, verfügbare Informationen auch zu "empfangen", der im GG nicht ausdrücklich abgedeckt ist, aber durch einige BVerfG Urteile als wünschenswertes Rechtsgut formuliert wurde. Dieser Themenkomplex, der eben auch mit Zensur im weiteren Sinne zu tun hat, fehlt im Artikel eben momentan komplett - es wird nur auf Meinungs- und Pressefreiheit, also die Freiheit, Information zu "senden" eingegangen. --Warp 20:04, 6. Jul 2003 (CEST)
Mit Zensur beschäftigen sich Kommunikationstheorie, Soziologie, Politikwissenschaft, Ethnologie, Kulturanthropologie, Philosophie (Ethik), Geschichtwissenschaften (gibts ja schon einen Unterartikel) und weitere. Und natürlich gibt es Zensur im juristischen Sinn in verschiedenen Rechtssystemen. Dann die speziellen Theorien der verschiedenen Wissenschaftler (um nur mal einen großen zu nennen: Michel Foucault). Das kann alles in dem Artikel und in Unterartikeln beschrieben werden. Jedoch sollte der Artikel nach dem Prinzip des Lexikons und der Wikipedia mit einer allgemeinen Definition beginnen. Die kann ja angepasst werden, wenn Spezielles dazu kommt und sich herausstellt, das der allgemeine Teil nicht passt. --AntiAdmin 10:37, 7. Jul 2003 (CEST)
Wenn da steht "durch staatliche oder vom Staat hierzu autorisierte Stellen" bezieht sich das auf staatliche Zensur. Der Begriff Zensur ist aber auch z.B. auf Betreiber von Diskussionsforen anwendbar.
- Nein, ist er nicht. Zensur bezieht sich eben nunmal auf staatliche Stellen, alles andere ist eine falsche Verwendung des Begriffes. Wenn in Diskussionsforen Meinungen unterdrückt werden, ist das zwar unschön, aber eben keine Zensur. Uli 12:05, 23. Jul 2003 (CEST)
http://mitglied.lycos.de/Suevica/index.html
Was soll denn dieser Link?! Ich kann auf dieser Seite keine Infos zum Thema Zensur finden. --diddi 22:01, 3. Mär 2004 (CET)
- doch, ganz unten ist ein aufsatz zur literarischen zensur im 18, jahrhundert. sieht mir nicht nach DEM experten aus. und der heise-newsticker kann wegen veraltet eigtl. gleich mit weg. southpark 22:04, 3. Mär 2004 (CET)
- ACK. Buchverweise kann man ja gleich im Artikel mit ISBN angeben, dann können wir uns den Link auf diese Seite sparen. --diddi 22:08, 3. Mär 2004 (CET)