Genossenschaftsrecht
Die eingetragene Genossenschaft (e. G.) ist eine Gesellschaftsform zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Sie ist eine Sonderform des Vereins, und zwar ein wirtschaftlicher Verein. Als solcher ist sie eine juristische Person, also selbst Rechtsträger, der klagen und verklagt werden kann. Im Gegensatz zu einem eingetragenen Verein (e. V.) ist ihr Zweck immer die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder, genau das ist dem Verein nicht erlaubt.
Eine e. G. besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, verfügt über eine beim zuständigen Register- oder Amtsgericht eingetragene Satzung und ist Mitglied in einem Prüfungsverband. Die Haftung der e. G. kann in der Satzung auf ihr Kapital beschränkt sein, die Satzung kann aber auch bestimmen, dass im Falle einer Insolvenz gewisse Nachschusspflichten der Mitglieder bestehen.
Die Organe der e. G. sind mindestens der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
Genossenschaften in den Wirtschaftswissenschaften
In den Wirtschaftswissenschaften werden Genossenschaften als hybride Organisationsformen zwischen Markt und Hierarchie angesehen. Traditionell wird zwischen Produktionsgenossenschaften und Konsumgenossenschaften unterschieden. Daneben gibt es auch den Begriff Einkaufsgenossenschaften und Umweltgenossenschaft.
Geschichte des Genossenschaftswesens
Konsumvereine: Seit 1848 werden in Großbritannien Konsumvereine nach den Ideen von Robert Owen (1771-1858) zum Erzielen niedriger Preise durch Ausschaltung des Zwischenhandels gegründet. In Deutschland anfangs nur zögerliche Verbreitung, da der Arbeiterführer Ferdinand Lassalle die Lösung der Arbeiterfrage durch Produktionsgenossenschaften erwartet.
gewerbliche Genossenschaften: Der Liberale Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1893) gründet Einkaufs-, Verkaufs- und Vorschussvereine für Handwerker.
bäuerliche Genossenschaften: Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888) regt Spar- und Darlehenskassen zur Finanzierung von Saatgut und Maschinen an. Beide werden anfangs von Lassalle bekämpft. V.a. die Ideen Raiffeisens hatten Auswirkungen auch auf das europäische Ausland.
Phalanstères: propagiert von Charles Fourier (Frankreich, 1772-1837)
Nationalwerkstätten: Der frz. Arbeitsminister Louis Blanc verkündetet während der Februar-Revolution 1848 das Recht auf Arbeit und gründet Nationalwerkstätten zur Arbeitslosenversorgung.
Siehe auch: Wohnungsbaugenossenschaft, Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft
Generelles
Gerade für Dienstleistungsunternehmen, wie auch für Entwicklungen im Open Source Umfeld ist die e.G. eine ideale Gesellschaftsform, wenn auch leider wenig bekannt.