Diskussion:Bundespräsident (Österreich)
Fischer
Hat Fischer sein Parteibuch nicht abgelegt? Oder hat er nur seine Parteifunktionen aufgegeben? Stimmt ersteres muss die Liste korrigiert werden.
edit: laut dem wikipedia artikel hat er seine arbeit in der partei niedergelegt. auch die artikel der österreichischen tageszeitungen schreiben es so. er selbst hat in seiner antrittsrede gesagt, dass er seine parteifunktionen zurückgelegt hat
Wahlpflicht
Gilt eigentlich die Wahlpflicht noch? -- Qopep 21:39, 15. Apr 2004 (CEST)
- So weit ich weiß nur noch in Tirol. Vorarlberg hat die Wahlpflicht beí den Bundespräsidentenwahlen abgeschafft. Theoretisch kann in Tirol eine Verwaltungsstrafe verhängt werden, ein solcher Fall liegt aber schon ca. 20 Jahren zurück. lg Gugganij 11:44, 16. Apr 2004 (CEST)
- genaueres wurde bei Wahlpflicht ergänzt --ErhardRainer 21:23, 24. Apr 2004 (CEST)
Kompetenzen des BP im Ständestaat
Die Fußnote 1 in Bundespräsident (Österreich)#Österreichische Bundespräsidenten sagt, dass im Ständestaat die Kompentenzen des BP auf den Bundeskanzler übergegangen sind. In dieser generellen Form kann es nicht stimmen, denn Miklas weigerte sich ursprünglich im März 1938 Arthur Seyß-Inquart zum Bundeskanzler zu ernennen. Zumindest in diesem Bereich hat also der BP seine Kompetenzen nicht verloren. Hätte deshalb gerne eine Quellenangabe (wenn möglich Internet), die die Aussage in Fußnote 1 erläutert. lg Gugganij 23:21, 3. Dez 2004 (CET)
P.S.: Habe die Anführungsstriche bei Bundeskanzler entfernt, da die beiden Herrschaften diese Funktion schließlich bekleideten, ob demokratisch gewählt oder nicht, tut hier nichts zur Sache. BK ist eine reine Funktionsbezeichnung.
Völlig logisch, schließlich wollte ja auch Miklas, die Eigenständigkeit Österreich nicht aufgeben, genauso wie Schuschnigg, und so eben Seyß-Inquart nicht ernennen. Der Grund warum er es doch tat ist auf Druck Hitlers zurückzuführen. Die Ernennung des "Bundeskanzlers" im austrofaschistischen Ständestaat war im Prinzip nur Schein, hätte sich ein BP geweigert, währ er kurzerhand abgesetzt worden oder das Amt mit dem Bundeskanzler verschmolzen worden, ähnlich in Deutschland, wo Hitler das Amt des Reichkanzlers und des Reichspräsidenten inne hatte. Die eigentliche Macht lag in den Händen von Dollfuß und später von Schuschnigg, der BP war nur ein Marionette des "Bundeskanzlers".
Das alles ändert m. E. aber nichts an folgenden zwei Punkten:
- 1. Bundeskanzler ist wie oben schon erwähnt wurde eine reine Funktionsbezeichnung und sagt nichts über die demokratische Legitimität des Amtsinhabers aus (vgl Präsident Chirac, Präsident Mubarak und annodazumal Präsident Saddam).
- 2. Wir sollten unterscheiden zwischen formaler und realpolitischer Kompetenz. Die formalen Kompetenzen des Bundespräsidenten im Ständestaat im Vergleich zur Bundesverfassung 1929 sind meines Wissens nicht beschnitten worden (vielleicht gibt es aber zu dieser Frage kompetentere Personen als mich). Wenn die Behauptung aufgestellt wird, dass wesentliche Kompetenzen des Bundespräsidenten auf den Bundeskanzler übergegangen sind, sollte das belegt werden. Und das es einen Unterschied gibt zwischen formaler Kompetenz und realen Gestaltungsmöglichkeiten ist ja nichts neues (wenn Bundespräsidenten der Zweiten Republik ihre formalen Machtbefugnisse ausgereizt hätten, wäre es wahrscheinlich öfter als einmal zur Staatskrise gekommen).
- Habe in der Tabelle die entsprechenden Änderungen vorgenommen. Gugganij 10:40, 26. Jan 2005 (CET)
Kirschläger
Kirschläger war Parteilos. Dies sollte auch im Balkendiagramm geändert werden.
Karl Seitz
Aus meiner Sicht ist Karl Seitz aus der Liste der Bundespräsidenten zu streichen, weil er das nicht war. Er hat die Funktion des Staatsoberhauptes innegehabt, die mit Inkrafttreten der Verfassung auf den österreichischen Bundespräsidenten übergegangen ist. Siehe hierzu die Diskussion:9. Dezember. --Aloiswuest 15:43, 11. Dez. 2006 (CET)
- Der Meinung bin ich auch. War Seitz nicht nur Präsident des Staatsrates?--Moritz moser 22:49, 7. Mai 2007 (CEST)
- Hallo! Hat dazu niemand mehr was zu sagen?--Moritz moser 13:13, 24. Jun. 2007 (CEST)
- Ich würde das so belassen. Eine Anmerkung genügt und es entstünde eine Lücke der Kontinuität des Staatsoberhauptes, würde man in einfach entfernen. Schließlich ist nach der Abdankung des Kaisers nicht der Wilde Westen ausgebrochen. 188.22.173.110 13:51, 18. Aug. 2010 (CEST)
- Hallo! Hat dazu niemand mehr was zu sagen?--Moritz moser 13:13, 24. Jun. 2007 (CEST)
Foto
Das aktuelle Foto ist wohl als Scherz gemeint... Jeder der sich Herrn Fischer mehr als einmal angesehen hat, bemerkt, dass dieses Foto retouchiert ist, besonders im Bereich der Nase... Ich hoffe, es wird bald herausgenommen, sonst werd ich das veranlassen... --Der Polizist 00:03, 6. Sep. 2007 (CEST)
- Danke für den Hinweis. Ein Troll hatte das Originalfoto bei Commons durch eine manipulierte Version ersetzt. Ich habe das jetzt rückgängig gemacht. --Tsui 00:13, 6. Sep. 2007 (CEST)
Zwei Anfragen
1. Muss hinsichtlich dieses Ereignisses, der Abschnitt Beurkundung von Gesetzen nicht dahingehend abgewandelt werden, dass bei offensichtlicher, klar nachvollziehbarer Verfassungswidrigkeit der BP auch zu einer materiellen Prüfung der Gesetze berechtigt ist?
2. Im Abschnitt "Wissenswertes" wird erwähnt, dass die österreichische Flagge über der Präsidentschaftskanzlei nur dann nicht gehisst ist, wenn sich der BP nicht im Inland befindet. Ich war bis jetzt immer der Meinung, dass sie dann nicht weht, wenn er nicht in der Hofburg weilt (zumindest ist das bei ähnlichen "Residenz-Flaggen-weh'-Gschichterln" immer der Fall - z.B. UK, Italien etc.). lg -- Gugganij 23:47, 22. Jan. 2008 (CET)
- zu 1) hier steht ja da dessen Zustandekommen verfassungswidrig sei, - Allerdings klingt der zweite Absatz auch eher so als ob der Inhalt geprüft wird,.. da keine rückwirkende... enthalten sein darf.
- Nur gleich dazu, sollte man diesen Vorfall nicht einfügen, da er das erste Mal in der 2. Republik war? --K@rl 00:10, 23. Jan. 2008 (CET)
- 1. Die Rechtsansicht ist strittig, ob ein materielles Prüfungsrecht besteht ist aus dem B-VG nicht klar ersichtlich. Jedoch darf man anehmen, dass nachdem der BP diese "Kompetenz" nun wahrnimmt und sich niemand findet der das zum VfGH tragen würde, man in Zukunft wohl von dieser Möglichkeit in äußerst schwerwiegenden Fällen, in denen die ordentliche Kundmachung einen erheblichen Schaden für den Rechtsbestand und die Rechtssicherheit darstellen würde, ausgehen wird (dank Präzendenzfall). Ich bin aber für eine Erwähnung der Problematik im Text, weil sonst anhand des aktuellen Falles und der hier dargelegten Rechtsansicht (zu der es eben keine Judikatur gibt und die bisher nur herrschende Meinung war) zu dem Schluss kommen muss, der Bundespräsident habe zwingend rechtswidrig gehandelt, und sowas ist nicht schön. Also sollte zumindest angeführt werden, dass die Meinungen zu dn Beurkundungsmodalitäten auseinandergehen.
- 2. Die Fahne wet, wenn er im Land ist. Wenn du mal Nachts an der Hofburg vorbeigehst, weht sie auch (und er arbeitet nur bis max. 23 Uhr (sagt er selber).
- Grüße, --Moritz M. 00:18, 23. Jan. 2008 (CET)
Einkommensverhältnisse
Der deutsche Bundespräsident erhält 2007 Bezüge in Höhe von € 199.000. Ist eigentlich öffentlich bekannt wie hoch zum Vergleich das Einkommen des österreichischen BP ist? Es wäre doch auch mal ganz interessant, die Einkommen der Politiker im europäischen Vergleich zu sehen. --84.226.148.229 15:20, 20. Mai 2008 (CEST) etwas mehr als 300.000 Euro (280 % eines NR Abgeordneten 14 mal im Jahr) 20:35, 26. Okt. 2009 (CET)91.114.131.174 20:35, 26. Okt. 2009 (CET)
- Die Gehälter sämtlicher Bundespolitier und Beamten bemessen sich an jenem des Bundespräsidenten. Ich glaub das sind 20.000 - 22.000€ im Monat, aber müsste sich wohl irgendwo genau nachschlagen lassen.--62.178.132.15 01:19, 27. Okt. 2009 (CET)
Staatsoberhaupt?
da lese ich folgendes:
- Der Bundespräsident ist [somit] Teil eines ausgewogenen Systems und nicht alleiniges Staatsoberhaupt. „Der Begriff ‚Staatsoberhaupt‘ steht gar nicht in der Verfassung“ und In Österreich wird die Staatsspitze aus drei Organen gebidet: Bundespräsident, Bunderregierung und Parlament. Hans Mayer, zit. n. Salzburger Nachrichten. (Artikel im Artikelarchiv). 24.04.2010
sollen wir den artikel dahingehend präzisieren? --W!B: 14:24, 28. Apr. 2010 (CEST)
- Staatsoberhaupt und Staatsspitze sind zwei verschiedene Sachen. Ich nehme an, dass Mayer unter letzterem die Obersten Organe des Bundes iSd B-VG meint. Im B-VG steht auch nicht, dass die Landtage die Parlamente von Gliedstaaten sind. Das sind einfach Staatswissenschaftliche Fragen, die man aus dem Gesamtzusammenhang klären muss. Der Bundespräsident ist durch all seine Rechte im internationalen vergleich ganz klar als Staatsoberhaupt konzipiert. Wovor Mayer im zitierten Text warnt ist, dass die Begriffe Staatsoberhaupt und Staatsspitze verwechselt werden. Der Bundespräsident steht Verfassungsrechtlich als Oberstes Organ der Vollziehung neben der Bundesregierung und dem Nationalrat als Oberstem Organ der Gesetzgebung. Die Sache mit dem Staatsoberhaupt ist rein protokollarisch und begründet keine Vorrechte, die nicht in der Verfassung stehen. Er kann nicht hergehn und sagen "Ich bin der Erste im Staat, ich mach jetzt die Gesetze". Das stünde ihm einfach nicht zu, da kann er noch so sehr Staatsoberhaupt sein. Man muss den ganzen Text lesen und das Zitat allein muss so einfach rausgenommen werden, weil es Zusammenhangslos dasteht und einen völlig falschen Eindruck vermittelt. Zugegeben hat sich Mayer aber auch etwas unglücklich ausgedrückt.--Glorfindel Goldscheitel 21:35, 28. Apr. 2010 (CEST)
- vestehe, danke, dann lassen wird einfach.. --W!B: 18:20, 30. Apr. 2010 (CEST)
- Staatsoberhaupt und Staatsspitze sind zwei verschiedene Sachen. Ich nehme an, dass Mayer unter letzterem die Obersten Organe des Bundes iSd B-VG meint. Im B-VG steht auch nicht, dass die Landtage die Parlamente von Gliedstaaten sind. Das sind einfach Staatswissenschaftliche Fragen, die man aus dem Gesamtzusammenhang klären muss. Der Bundespräsident ist durch all seine Rechte im internationalen vergleich ganz klar als Staatsoberhaupt konzipiert. Wovor Mayer im zitierten Text warnt ist, dass die Begriffe Staatsoberhaupt und Staatsspitze verwechselt werden. Der Bundespräsident steht Verfassungsrechtlich als Oberstes Organ der Vollziehung neben der Bundesregierung und dem Nationalrat als Oberstem Organ der Gesetzgebung. Die Sache mit dem Staatsoberhaupt ist rein protokollarisch und begründet keine Vorrechte, die nicht in der Verfassung stehen. Er kann nicht hergehn und sagen "Ich bin der Erste im Staat, ich mach jetzt die Gesetze". Das stünde ihm einfach nicht zu, da kann er noch so sehr Staatsoberhaupt sein. Man muss den ganzen Text lesen und das Zitat allein muss so einfach rausgenommen werden, weil es Zusammenhangslos dasteht und einen völlig falschen Eindruck vermittelt. Zugegeben hat sich Mayer aber auch etwas unglücklich ausgedrückt.--Glorfindel Goldscheitel 21:35, 28. Apr. 2010 (CEST)
Weißwählen
Ich habe folgenden Satzteil aus der Fußnote der Tabelle entfernt: „..., die ÖVP gab „Weiß wählen“ als Empfehlung aus“. Mangels Parteibeschluss gab es keine wie immer geartete Empfehlung der ÖVP. -- Gugganij 12:49, 29. Apr. 2010 (CEST)
- Mit Verlaub, aber sogar ich trete für eine sofortige Entfernung dieses Absatzes ein. Dass überhaupt refertiert wird ist mir schleierhaft. Der ÖVP-Parteivorstand hat sich meines Wissens darauf geeinigt keine Empfehlung abzugene, woran sich allerdings nicht alle gehalten haben. Die "Weißwählerbewegung" war nur ein Teil des Meinungsspektrums innerhalb der ÖVP. Sofort weg mit der haltlosen Behauptung.--Glorfindel Goldscheitel 20:00, 29. Apr. 2010 (CEST)
- erl., ausserdem haben wir mit Bundespräsidentenwahl in Österreich 2010 sowieso einen fachartikel dazu, in dem das alles geklärt werden kann --W!B: 18:30, 30. Apr. 2010 (CEST)
Wahlzeit
Obwohl 5 BP im Amt verstorben sind, haben ALLE Wahlen zwischen April und Juni stattgefunden. Zufall? -> Wissenswertes? --Zapane 23:32, 30. Apr. 2010 (CEST)
Bild
Muss diese sinnlose und auch noch schlecht gemachte Montage am Artikelanfang wirklich sein? Kann man nicht einfach ein ordentliches Bild wie dieses hier nehmen? Grüße, -- Felix König ✉ Artikel Portal 18:34, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Sehe ich genauso. Das ist eine gravierende Bildänderung, die dazu noch schlecht ausgeführt ist. Ich habe File:Bundespräsident Heinz Fischer.neu.png durch File:Heinz Fischer (cropped).jpg ersetzt: Gleiches Bild aber mit echtem Hintergrund und etwas besserem Ausschnitt (Gesicht stößt nicht gegen Bildrand). Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:05, 14. Jan. 2011 (CET)
- Jawohl, vielen Dank. Grüße, -- Felix König ✉ BW 20:02, 14. Jan. 2011 (CET)
Fund: Titel ist geschützt
Niemand darf sich, auch nicht mit Zusatz, als Bundespräsident bezeichnen. [1] Keine Ahnung ob das wo reinpasst. --Franz (Fg68at) 01:16, 26. Aug. 2010 (CEST)
Parteizugehörigkeit - Waldheim
Im Gegensatz zu Wahlergebnisse österreichischer Bundespräsidentenwahlen, wo durch die Fußnote klar ist, dass es darum geht wer nominiert hat, steht hier nichts dabei. Waldheim war sicher im ÖVP-Umfeld, wurde von der ÖVP unterstützt, trat für die ÖVP an. Er selbst war aber anscheinend kein Parteimitglied der ÖVP. [2]: "Ich bin nicht einmal Parteimitglied der ÖVP." --Franz (Fg68at) 02:21, 26. Nov. 2010 (CET)
Auf commons gibt es gerade einen editwar bzgl. der Frage, ob es diese Flagge wirklich jemals gegeben hat, bzw. wenn ja, was genau diese Flagge darstellt. Gibt es eine online-Quelle die diese Frage eindeutig klären kann, oder kann mir jemand einen scan zuschicken, der diese Frage ein für alle Mal klärt? Gruß axpdeHallo! 09:51, 15. Jan. 2011 (CET)
- Die Frage ist geklärt. Das gefranzte, quadratische Ding ist (aktuell) nicht die richtige. Siehe Diskussionsseite der Datei. Benutzer:W. sendet dir auch gern die E-Mail vom Präsidialamt (oder so) zu. Viele Grüße --Saibo (Δ) 15:07, 15. Jan. 2011 (CET)