Die Bezeichnung Eingetragener Kaufmann oder Eingetragene Kauffrau gibt in Deutschland an, dass ein Einzelunternehmer, das heißt eine natürliche Person, als Kaufmann bzw. Kauffrau im [[Handelsregister (in Deutschland in Abteilung A) eingetragen. Die Eintragung ist bei einem Istkaufmann deklaratorisch, d.h., die Kaufmannseigenschaft besteht auch ohne Eintragung. Bei einem Kannkaufmann begründet sie dagegen erst die Kaufmannseigenschaft.
Firma
Der Kaufmann führt eine Firma, d.h. eine Bezeichnung, unter der er im Geschäftsverkehr auftritt. Diese wird im Handelsregister eingetragen. Bei der Auswahl der Firma sind die Firmengrundsätze des § 18 HGB zu beachten.
Bedeutung
Der eingetragene Kaufmann ist die häufigste Unternehmensform in Deutschland. Er trägt die volle persönliche Haftung für alle Verbindlichkeiten, die das Unternehmen treffen.
Vorteile
Zu den Vorteilen des eingetragenen Kaufmanns zählt seine schnelle Entscheidung. Er muss nicht erst Abstimmungen unternehmen. Außerdem gibt es keine Streitigkeiten in der Unternehmensführung und auch keine Gewinnteilung. Zudem hat er eine bessere Außendarstellung im Rahmen des Marketings, da Fantasienamen möglich sind.
Nachteile
Die Nachteile des Eingetragenen Kaufmanns sind allerdings das alleinige Risiko, da er allein für seine Entscheidungen haftet. Außerdem ist seine Kapitalbeschaffungsmöglichkeit begrenzt und er ist zur Erstellung einer Bilanz seines Vermögens und seiner Verbindlichkeiten verpflichtet (geändert ab April 2008, Befreiung bis zu gewissen Umsatz- und Gewinngrenzen).[1] Außerdem hat er keine Haftungsbeschränkung.
Haftung
Der Einzelkaufmann haftet für Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsbetrieb persönlich. Auf die Geschäfte des eingetragenen Kaufmanns findet das Handelsgesetzbuch Anwendung.