Eierkennzeichnung

Regel für den Handel mit Endverbrauchern
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Für das Inverkehrbringen von Hühnereiern gelten seit 1. Januar 2004 EU-weit genaue Kennzeichnungsregeln. Eier, die vom Erzeuger direkt an den Endverbraucher verkauft werden, müssen allerdings erst seit dem 1. Juli 2005 gekennzeichnet werden. Aus den auf dem Eiern angebrachten Erzeugercode kann der Verbraucher nachstehende Informationen entnehmen:

  • die Haltungsform des Huhns,
  • das Land aus dem das Ei stammt,
  • die Erzeugerbetriebs- und Stallnummer.

Hierbei ist in Deutschland und Österreich jeweils das Bundesland durch die ersten Ziffern der Erzeugerbetriebs- und Stallnummern gegeben.

Haltungsform

Die Ziffer an erster Stelle gibt die Art der Hühnerhaltung an:

Die einzelnen Haltungsformen werden in der EG-Verordnung genau festgelegt. Die Einordnung entspringt Ideen aus dem Tierschutz und der Lebensmittelüberwachung. Die rechtliche Lage wird bestimmt durch die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und durch EU-Recht. In Deutschland ist die Haltung von Hühnern in Legebatterien seit 2007 verboten, EU-weit erst ab 2012.

Ländercode

Die Buchstaben an 2+3. Stelle des Erzeugercodes geben das Herkunftsland an:

  • DE = Deutschland
  • AT = Österreich
  • BE = Belgien
  • CZ = Tschechische Republik
  • DK = Dänemark
  • EE = Estland
  • ES = Spanien
  • FI = Finnland
  • FR = Frankreich
  • GR = Griechenland
  • IR = Irland
  • IT = Italien
  • LT = Litauen
  • LU = Luxemburg
  • LV = Lettland
  • NL = Niederlande
  • PT = Portugal
  • SE = Schweden
  • UK = Vereinigtes Königreich
  • HU = Ungarn

Bundesland

Deutschland

In Deutschland stehen die ersten beiden Ziffern nach dem Ländercode für das Bundesland:

01 = Schleswig Holstein
02 = Hamburg
03 = Niedersachsen
04 = Bremen

05 = Nordrhein-Westfalen
06 = Hessen
07 = Rheinland-Pfalz
08 = Baden-Württemberg

09 = Bayern
10 = Saarland
11 = Berlin
12 = Brandenburg

13 = Mecklenburg-Vorpommern
14 = Sachsen
15 = Sachsen-Anhalt
16 = Thüringen

Die folgenden 4 Ziffern beziffern den produzierenden Betrieb. Bei einem Betrieb mit mehreren Ställen bezieht sich die letzte Ziffern auf den jeweiligen Stall.

Österreich

Für Österreich gilt:

1 = Burgenland
2 = Kärnten
3 = Niederösterreich

4 = Oberösterreich
5 = Salzburg
6 = Steiermark

7 = Tirol
8 = Vorarlberg
9 = Wien

Beispiel

 
Eierkennzeichnung eines in Deutschland gelegten Eis

Das abgebildete Ei mit der Kennzeichnung 0-DE-1344461 ist ein Bio-Ei, stammt aus Mecklenburg-Vorpommern und kommt vom Stall mit der Kennnummer 44461. Es fehlt jedoch das Legedatum, was ein besonderes Kriterium für die Lagerdauer des Eis wäre.



Verpackungsstelle

Die Eier-Verpackungen sind i.d.R. mit Etiketten versehen die eine Codenummer der Packstelle enthalten. Die Packstelle hat keinen direkten Bezug zum Erzeugerbetrieb. Sie kann sich in einem anderen Land befinden als der Herkunftsstall. Auf dem Etikett befindet sich in der Regel auch das Mindesthaltbarkeitsdatum.

Freiwillige Angaben

Bestimmte weitere Angaben sind freiwillig möglich aber gesetzlich geregelt.

  • Fütterung der Hennen: Angaben von Getreideart und -menge sind möglich
  • Legedatum: Wird das Legedatum auf der Verpackung angegeben muss es auch auf allen Eiern aufgedruckt sein.
  • Letztes empfohlenes Verkaufsdatum: Zur Information des Handels. (Maximal der 21. Tag nach dem Legetag)


Güteklassen

Hühnereier werden nach EG-Verordnung in die Klassen A Extra, A, B und C eingeteilt.

Der Einzelhandel verkauft in der Regel nur Eier der Güteklasse A. Die Klassen B und C werden industriell weiterverarbeitet und gelangen meist nicht in den Verkauf.

Güteklasse Erklärung
A Die Eier müssen "frisch" sein, dies gilt max. bis zu sieben Tage. Ansonsten muss das Ei unbeschädigt und ohne Schmutz sein, braucht aber nicht gewaschen zu sein. Der Dotter ist frei von Ein- oder Auflagerungen fremder Art, der Keim ist nicht sichtbar entwickelt. Das Ei ist frei von Fremdgeruch und Fremdkeimen.

Der Zusatz:„Extra bis ...“ oder „Extra frisch bis ...“ ist durch eine Banderole bei Eiern der Güteklasse „A“ möglich, deren Luftkammer höchstens 4 mm hoch ist, jedoch höchstens bis zum 9. Tag nach dem Legen bzw. bis zum 7. Tag nach dem Verpacken. Zum angegebenen Datum muss die Zusatz-Kennzeichnung vom Anbieter im Handel entfernt werden.

B Eier, die verzehrfähig sind (also nicht älter als sieben Tage), aber nicht unter Güteklasse A eingestuft werden können, z. B. weil die Luftkammer größer als 6 mm ist oder die Eier verschmutzt sind, werden mit besonderem Zeichen gestempelt; dies ist zwar für den Handel zugelassen, aber nicht üblich.
C Eier, die stark beschädigt oder zu alt sind werden nicht mehr für die Lebensmittelindustrie zugelassen, da sie nicht zum menschlichen Verzehr geeignet sind. Diese Eier werden u. a. zu Kosmetika verarbeitet.

Gewichtsklassen

Je nach Gewicht werden Hühnereier in vier (früher acht) Gewichtsklassen eingeteilt:

Gewichtsklasse Beschreibung Gewicht
XL Sehr groß mindestens 73 g
L Groß 63 g bis unter 73 g
M Mittel 53 g bis unter 63 g
S Klein unter 53 g

Quellen