Halbkanton
Als Halbkantone und (seit der neuen Bundesverfassung von 2000) als Kantone mit halber Standesstimme werden diejenigen Kantone der Schweiz bezeichnet, welche nur mit einem Sitz im Ständerat vertreten sind (während es bei den anderen Kantonen zwei sind) und bei der Berechnung des Ständemehrs nur über die halbe Stimmkraft verfügen. Abgesehen davon verfügen die Kantone mit halber Standesstimme aber über die gleiche innere Autonomie wie "Vollkantone", weshalb politisch korrekt heute nur noch von Kantonen mit halber Standesstimme die Rede ist.
Die sechs Kantone mit halber Standesstimme sind:
- Obwalden (OW) und Nidwalden (NW), gemeinsamer Name Unterwalden,
- Basel-Stadt (BS) und Basel-Landschaft (BL),
- Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI).
Der Grund für diese Einteilung liegt in der Geschichte. Nach einem Religionskonflikt teilte sich 1597 der Kanton Appenzell in ein katholisches Innerrhoden und ein protestantisches Ausserrhoden. Im Kanton Basel führte 1833 ein Konflikt zwischen Stadt und Land zur Aufspaltung. Unterwalden hingegen ist seit jeher in Ob- und Nidwalden unterteilt. In den 1830er Jahren war auch der Kanton Schwyz vorübergehend in zwei Halbkantone unterteilt, nämlich in Inner- und Ausserschwyz.