Das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland, kurz Hundeverbringungs-und -einfuhrbeschränkungsgesetz – HundVerbrEinfG, ist eine deutsche Rechtsvorschrift. Sie wurde am 12. April 2001 erlassen.
Die Bundesregierung reagierte auf vermehrte Angriffe von gefährlichen Hunden auf Menschen, bei denen auch Menschen zu Tode gekommen waren.[1]
Das Gesetz betrifft die Hunderassen:
Der Import von Tieren dieser Rassen nach Deutschland aus dem Ausland ist verboten, sowie gefährliche Hunderassen, die das jeweilige Landesrecht bestimmt.[2] Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, der dem Gesetz zuwider handelt.
Über die Beschränkungen für die vier genannten Rassen hinausgehend gibt es aufgrund der Landeshundesgesetze Auflagen anhand von Rasselisten und weitere Halterbeschränkungen.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im März 2004 das Gesetz.[3]
Einzelnachweise
- ↑ Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 14/4451 –
- ↑ Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs-und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG) vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530)
- ↑ Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1778/01