Der Freiherr oder auch (Baron - siehe dort auch mehr) gehörte bis 1919 zum betitelten Adel im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Prädikat "von" im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel Edle, die (Reichs-)Ritter, Freiherren, Grafen und Fürsten, wobei der höhere Adel bei den Freiherren begann.
Während in vielen europäischen Ländern der dem Freiherrn gleichrangige Titel "Baron" geführt wurde, wird der Zusatz "Freiherr" auch bspw. in Skandinavien benutzt (skandinavisch: friherre).
Die weibliche Form lautete "Freifrau" (Baronin), für eine noch ledige Tochter eines Freiherren "Freiin" (Baronesse).
Seit 1919 sind ehemalige Adelstitel in Deutschland Bestandteile des Familiennamens. In Österreich dürfen sie ebenso wie das Prädikat "von" nicht mehr im Namen geführt werden.
Liste der Freiherrn (Auswahl)
Liste der Freifrauen/Freiinen (Auswahl)