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Am 10. Dezember 1817 wurde im Großherzogtum Hessen ein neues Maß- und Gewichtssystem gesetzlich beschlossen und 1821 eingeführt. Es war das französische metrische System. Das Medizinalgewicht, es galt das sogenannte Nürnberger Gewicht, sollte entsprechend eines Gesetzes vom Mai 1829 bis auf weiteres gültig bleiben, obwohl man den Mangel an Einheitlichkeit beklagte. [1]
↑ Johann Friedrich Hauschild, Georg K. Chelius, Vergleichungstafeln der Gewichte verschiedener Länder und Städte: Nebst der neuesten Verordnungen uns Untersuchungen über Maße u. Gewichte, wie auch mehreren Beiträge zur Berichtigung der Gewichtskunde, Verlag der Jägerschen, Frankfurt am Main 1836, S. 107