Hundemarke bezeichnet im eigentlichen Sinn eine Metallmarke zur Kennzeichnung, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt wurde. In vielen Städten und Gemeinden ist das Anbringen dieser Marke am Halsband des Hundes Pflicht.
Umgangssprachlich wird der Begriff im übertragenen Sinne für einen Ausweis in Form einer Metallplakette verwendet. Davon abgeleitet vereinzelt auch für Ausweisdokumente allgemein.
Im Soldatenjargon: Deutsche (u.a.) Soldaten müssen im Dienst eine teilbare Metallmarke mit ihrer eingeprägten Personenkennziffer um den Hals tragen. Diese kann im Todesfall zur Identifizierung benutzt werden. Wird der Träger der Marke getötet, so kann dessen Finder den unteren Teil der Marke abtrennen um später den Fund dokumentieren zu können. Der andere Teil wird bei der Leiche belassen, so daß diese später identifiziert werden kann. Im Soldatenjargon wird die Metallmarke Hundemarke genannt.