Diskussion:Panoramafreiheit
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von AndreasPraefcke in Abschnitt § 6 Nr. 3 KG von 1876
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§ 6 Nr. 3 KG von 1876
Was bedeutet das „KG“ in „§ 6 Nr. 3 KG von 1876“? --Sebastian Wallroth 16:04, 30. Dez. 2010 (CET)
- Das ist das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Bildenden Künste vom 9. Januar 1876 (KG). Fast gleichzeitig traten damals noch zwei weitere Urhebergesetze in Kraft (Gesetz, betreffend den Schutz der Photographieen gegen unbefugte Nachbildung vom 10. Januar 1876 ; Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876). Alle gingen im Kunsturhebergesetz von 1907 auf. --AndreasPraefcke 16:29, 30. Dez. 2010 (CET)