Cross-Border-Leasing

Art des Leasing, bei dem der Leasinggeber und der Leasingnehmer ihren Sitz in verschiedenen Staaten haben und der Leasingnehmer dem Leasinggeber Vermögensgegenstände vertraglich zum Eigentum überträgt, sie aber als Leasingnehmer we
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Februar 2003 um 14:53 Uhr durch Nerd (Diskussion | Beiträge) (wikif). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Beim so genannten Cross-Border-Leasing werden kommunale Klärwerke, Kanalnetze, Straßenbahnen oder Eisenbahnschienen, Messehallen, ja sogar Schulen, an US-Investoren verpachtet und zurückgemietet (Leasing). Das gilt in den USA als Investition" und bringt den Firmen Steuervorteile, der amerikanische Bürger bekommt weniger öffentliche Leistung, da das Steueraufkommen geringer wird. Die Kommunen bekommen einen Anteil ("Barwertvorteil") der Steuervorteile zurück. Als Nachteil gelten hier die langen Laufzeiten, welche die Städte bis zu 100 Jahre an die CBL-Verträge binden. Im Ruhrgebiet wurde als Bürgerinitiative die Arbeitsgemeinschaft gegen kommunalen Ausverkauf [1] gegründet. Unter diesem Titel sammeln sich Kritiker gegen die in ihren Augen "riskanten Scheingeschäfte".