Lebesgue-Integral

Verallgemeinerung des Riemannschen Integralbegriffs
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Das Lebesgue-Integral ist eine Verallgemeinerung des Riemannschen Integrals. Genauer lässt sich zeigen, dass jede Riemann-integrierbare Funktion insbesondere auch Lebesgue-integrierbar ist. Die Umkehrung gilt im Allgemeinen nicht.

So wie ein Riemann-Integral durch die Konvergenz des Flächeninhaltes einer Folge von Treppenfunktionen definiert ist, so ist das Lebesgue-Integral durch die Konvergenz einer Folge von halbstetigen Funktionen definiert.

Das Lebesgue-Integral ist nach Henri Léon Lebesgue benannt.

Definition

Sei (Ω, ∑, µ) ein Maßraum. Eine positive Treppenfunktion

 

wird auch einfache Funktion oder Elementarfunktion genannt, wobei 1Ai die charakteristische Funktion, αi eine positive, reelle Zahl und Ai messbare Mengen sind.

Das Integral für einfache Funktionen wird mittels

 

definiert.

Eine positive Funktion  , B Borelsche σ-Algebra, ist genau dann messbar, wenn es eine Folge fn von einfachen Funktionen gibt, die gegen f konvergiert. Das Integral einer positiven, messbaren Funktion definieren wir als

 

wobei fn einfach sind und gegen f konvergieren.

Der Positivteil f+ einer Funktion f ist definiert als

 

Der Negativteil f- wird entsprechend durch f-=(-f)+ definiert.

Gilt   oder  , so nennen wir f quasiintegrierbar und definieren

 

Gilt   und   wird f integrierbar oder genauer µ-integrierbar genannt. Dies ist genau dann der Fall, falls  .

Zusammenfassend gilt also: Eine postive Treppenfunktion nennt man integriebar, falls die "Gesamtfläche" unter der Kurve   endlich ist. Das Integral ist dann gerade die Summe. Für eine postive, messbare Funktion ist das Integral definiert als der Grenzwert vom Integral von postiven Treppenfunktionen. Für beliebige messbare Funktionen ist das Integral definiert als das Integral des Postivteils minus dem Integral des Negativteils. In beiden Fällen nennt man eine Funktion integrierbar, falls das Integral endlich ist.

Lemma

Das Integral ist linear.

Das Integral ist monoton, d.h. sind f, g zwei messbare Funktionen mit  , so gilt  . Die Ungleichung gilt sogar, falls   bis auf eine Nullmenge gilt.

Ist eine Funktion Riemann-integrierbar, so ist sie auch Lebesgue-integrierbar und die Integralwerte stimmen überein. Die Umkehrung gilt, falls die Menge der Unstetigkeitsstellen eine Lebesgue-Nullmenge ist.

Eine uneigentlich Riemann-integrierbare Funktion muss jedoch nicht Lebesgue-integrierbar sein. Ist jedoch f auf jedem kompakten Teilintervall eines reellem Interval Riemann-integrierbar, so ist f genau dann Lebesgue-integrierbar, falls |f| Riemann-integrierbar ist.

Satz

Satz von der monotonen Konvergenz (Beppo Levi, 1906)
Ist   eine monoton wachsende Folge von positiven, messbaren Funktionen, so gilt
 .
Satz von der majorisierten (dominierten) Konvergenz (Henri Léon Lebesgue, 1910)
Seien   messbare Funktionen mit   µ fast überall (d.h. bis auf eine Nullmenge) und g integrierbar. Gilt   für alle n, so ist f integrierbar und es gilt
 
und
 

Beispiele

Ein Beispiel einer uneigentlich Riemann-integrierbaren Funktion, die nicht Lebesgue-integrierbar ist: Ist nämlich f eine Treppenfunktion mit den Flächen 1, 1/2, 1/3 usw., dann ist f uneigentlich Riemann-integrierbar. Denn das Integral entspricht gerade der alternierenden harmonischen Reihe. Da f aber Lebesgue-integriebar genannt wird, falls   gilt, existiert das Integral nicht, da die harmonische Reihe divergent ist.

 

Ein Beispiel für eine Lebesgue-integrierbare Funktion, die nicht Riemann-integrierbar ist, ist die Dirichlet-Funktion: Wir definieren f als

 
 

f ist nicht Riemann-integrierbar, da die Obersumme 1 ist und die Untersumme 0. Da die Menge der rationalen Zahlen aber eine Lebesgue-Nullmenge ist, ist die Funktion fast überall 0 und das Lebesgue-Integral existiert und ist 0.

Siehe auch: Lp-Raum