Kraftfahrzeugkennzeichen

Schild an Kraftfahrzeugen zur eindeutigen Identifikation des Fahrzeugs
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Kfz-Kennzeichen ist die von der Straßenverkehrsbehörde zugeteilte individuelle Registrierungsnummer, die sowohl in den Zulassungsregistern, in den Fahrzeugunterlagen als auch auf den Kennzeichenschildern erscheint. Kennzeichenschilder müssen i.d.R. fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Die Kennzeichenschilder müssen am Heck und an der Front eines Kraftfahrzeuges angebracht werden (in manchen US-Bundesstaaten ist nur das Heckkennzeichen Vorschrift). In der Schweiz werden sie Kontrollschilder genannt.

Die Kennzeichen können verschiedenartig ausgeführt sein: Standardkennzeichen, Kennzeichen für historische KFZ, Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten, Kennzeichen für steuerbefreite KFZ, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Behördenkennzeichen und Tarnkennzeichen (Polizeien und Verfassungsschutzämter).

Internationale Landeskennzeichen

Zusätzlich zum eigentlichen Kfz-Kennzeichen legen internationale Vereinbarungen Abkürzungen für Staatsbezeichnungen fest, die neben dem eigentlichen Kennzeichen angebracht werden (Liste der internationalen Kraftfahrzeugkennzeichen).

Gesetzlich ist das länglich-ovale Zusatzschild - schwarze Schrift auf weißem Grund mit Umrandung – ein Bestandteil des Kennzeichens. In vielen Staaten ist diese Zusatzplakette allerdings unüblich, da die meisten Kraftfahrzeuge kaum je eine internationale Grenze überschreiten. In der Europäischen Union und einigen osteuropäischen Staaten ist das internationale Landeskennzeichen bei neuen Schildern samt EU-Emblem oder der Landesflagge am linken Rand ins Nummernschild integriert. Dennoch muss auch hier bei Reisen in ein Nicht-EU-Land dieses Zusatzschild angebracht werden. Ausnahmen sind die Schweiz, Liechtenstein, Kroatien und Norwegen, die die Länderkennung durch das EU-Kennzeichen ebenfalls akzeptieren.

Aufbau der Kfz-Kennzeichen in einzelnen Staaten

Deutschsprachige Länder

Übriges Europa

Amerika

Asien

Australien und Ozeanien



Länder, in denen die Kfz-Kennzeichen nicht auf die Herkunft schließen lassen, sondern die Nummern-Buchstabenkombinationen landesweit fortlaufend vergeben werden:

Siehe auch

Nationalitätszeichen, Versicherungskennzeichen