Lex Saxonum

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Die Lex Saxonum (Gesetz der Sachsen) zählt zu den germanischen Stammesrechten und wurde von Karl dem Großen erlassen, um die von ihm getroffenen harten Maßregeln gegen die zu unterwerfenden Sachsen aus dem Jahr 785 abzumildern. Die Lex Saxonum war gewissermaßen ein Kompromiss, bei dem sich fränkisches Reichsrecht und althergebrachte sächsische Stammesrechte ergänzten.

Literatur

  • Karl O. von Richthofen (Hrsg.). u.a.: Leges Saxonum. Lex Thuringorum. Edictum Theoderici regis. Remedii Curiensis episcopi capitula. Lex Ribuaria. Lex Francorum Chamavorum. Lex Romana Raetica Curiensis (Monumenta Germaniae Historica). Hahn, Hannover 1987, ISBN 3-7772-6509-8 (Repr. d. Ausg. Hannover 1875-1889)