Europäische Interessenvertretung
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Interessenvertertung oder Lobbyismus (aus dem Englischen übernommene Bezeichnung) ist eine Tätigkeit wodurch die Interessenvertrer versuchen, Executive und Legislative durch Öffentlichkeitsarbeit zu beeinflussen. Auf Europäische Ebene hat die Interessenvertretung eine neue Dimension als auf nationale Ebene. Mehr als persönliche und oft informelle Kontakte zwischen nationale Behörden und Interessenvertreter ist die Lobbyismus-Tätigkeit im Europäischen Entscheidungsprozess immer mehr ein Teil der Rechtsetzung.
Grundlagen
Definition
Die Europäische Kommission aht eine Definition der Interessenvertretung auf die Europäische Ebene in der Mitteilung vom 21. März 2007 nach dem Grünbuch vom 3. Mai 2006 definiert: Interessenvertretung ist „alle Tätigkeiten, mit denen auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess der europäischen Organe und Einrichtungen Einfluss genommen werden soll“[1].
Die Interessenvertretung oder Lobbyismus ist entweder ein Teil der Arbeit in Institutionen oder Aufgabe von Organisationen, für die die Interessenvertretung ihre 'raison d'etre' ist. Die wichtigste Akteure in Europäische Interessenvertretung sind nationale, europäische oder internationale Verbände aus allen Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, Privatunternehmen, Anwaltskanzleien, Berater für öffentliche Angelegenheiten (Politikberatung) sowie Nichtregierungsorganisationen und Denkfabriken (Think-Tanks).
Zwei verschiedene Schemen von Europäische Interessenvertretung sind wahrnehmbar:
- Aktionen den Interessenvertreter neben den EU-Organen in Brüssel
- Aktionen auf nationale Ebene mit Verbände und Firmen und über Europäische Frage
Charakteristik der Europäischen Ebene
Der Europäische Entscheidungsprozess ist immer mehr ein Ergebnis zwischen legaler Arbeit von Europäische Organen und informeller Handlung von Interessenvertreter. Die Europäische Interessenvertretung hat andere Charakteristiken als auf nationale Ebene.
- Eine transnationale Interessenvertretung
- Eine direkte Wirkung von Interessenvertretung in der Arbeit von Europäischen Organen
- Eine immer anerkannter ausgeübte Tätigkeit: die Einflussnahme auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess
- Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative
Rechtgrundlagen: Art. 11 EUV
Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat die Interessenvertretung einen legalen Rahmen mit Artikel 11 EUV gehabt. Im Einzelnen regelt Artikel 11 die partizipative Demokratie in folgenden Elementen: einen horizontalen zivilgesellschaftlichen Dialog (Artikel 11 Abs. 1 EUV) und einen vertikalen zivilgesellschaftlichen Dialog (Artikel 11 Abs. 2 EUV), die bereits bestehenden Konsultationspraktiken der Kommission (Artikel 11 Abs. 3 EUV) sowie die neue Europäische Bürgerinitiative (Artikel 11 Abs. 4 EUV).
Implementierung der Artikel 11 EUV bei den EU-Organen
Da die Interessenvertertung eine Rechtsvortschrift im Lissabon Vertrag hat, müssen die EU-Organen es implentieren. Die Europäische Kommission hat das Verfahren zur Implementierung Artikel 11 Abs. 4 EUV (die Europäische Bürgerinitiative) mit einem Grünbuch veröffentlicht im November 2009 eingeleitet. Dem folgte ein Entwurf für eine Verordnung der Europäischen Kommission, der derzeit vom Europäischen Parlamentsdiskutiert wird (und die später auch vom Rat angenommen werden sollte). Was die andere Absätze des Artikels 11 betrifft, muss noch impelementiert sein. Neben diesen Schritten und im Vorgriff auf die Vertragsbestimmung, gründete das Parlament die Agora[2] als Instrument für einen vertikalen zivilen Dialog. Vorher
Entwicklungen und Strategien der Einflussnahme
Ein negatives Werturteil zu kämpfen: die Europäische Transparenzinitiative
- Erstellung eines freiwilligen Registers
- Ein gemeinsamer Verhaltenskodex[3]
Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2008 – Europäische Transparenzinitiative – Rahmen für die Beziehungen zu Interessenvertretern (Register und Verhaltenskodex) [KOM(2008) 323 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Doppelte Interessenvertertung: nationale und Europäische Ebene
Die Verbindung zwischen lokale und Europäische Ebenen ist heute nicht nur durch staatliche Organen entwickelt: lokale und nationale Organisationen sichern die Verbindung bis Europäische Ebene. Die „Europäische Bewegungen“ in mehrere EU Mitgliedsstaaten anwesend erfüllen zum Beispiel diese Ziele.
Siehe auch
Literatur
- Justin Greenwood, "Interest Representation in the European Union", Second Edition, Basigstoke, 2007
- Irina Michalowitz, "Lobbying in der EU", Wien, 2007
- Werner Weidenfeld (Hrsg.), "Deutsche Europapolitik - Optionen wirksamer Interessenvertretung", Europa Union Verlag, Bonn 1998
- Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels (Hrsg.), "Jahrbuch der Europäischen Integration 2010", Nomos Verlag, Baden-Baden 2010
Weblinks
- Definition der Europäischen Kommission für Interessenverter
- Register der Interessenvertreter
- Grünbuch zu der Europäischen Transparenzinitiative
- Mitteilung der Kommission vom 25. Juli 2001 „Europäisches Regieren - Ein Weißbuch
- Lobbyismus und Interessenvertretung im Zeichnen des Lissabon-Vertrages, Ergebnis einer Veranstaltung bei Europäische Bewegung Deutschland