Diskussion:Autonome Satzung

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Jewgenia in Abschnitt Artikelanfang

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Die vorhergehende Änderung hat die Unklarheit nur vergrößert. Nicht die "Autonome Satzung" selbst "bezieht sich u.a. auf die kommunale Rechtssetzungsbefugnis", sondern sie ist ggf. (sofern die Befugnis ausgeübt wurde) das Resultat davon. Es ist der "Ausdruck 'autonome Satzung'", der sich auf die kommunale Rechtssetzungsbefugnis bezieht. -- Jewgenia 15:49, 9. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Wenn sich die Autonome Satzung nur "u.a." auf die kommunale Rechtssetzungsbefugnis und die Rechtssetzungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften bezieht, auf was dann noch? Wäre schön, wenn das im Artikel ausgeführt wird. --Häuslebauer 15:52, 12. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Bspw. auf die später genannten Universitäten. Vllt. haben auch öffentl.-rechtl. Rundfunkanstalten eine (begrenzte) Satzungsautonomie; müßte ich aber erst recherchieren. --Jewgenia 16:15, 12. Dez. 2010 (CET)Beantworten


Ich habe jetzt den Artikel Satzung (öffentliches Recht) neubearbeitet ist. Wenn die Neufassung gesichtet sein wrd, dann sollte dieser Artikel vom Inhalt geleert und in eine Weiterleitung auf Satzung (öffentliches Recht) umgewandelt werden. --Jewgenia 20:03, 13. Dez. 2010 (CET)Beantworten