Rauchwaren

zugerichtete gegerbte, noch nicht zu Pelz verarbeitete Tierfelle
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Rauchwaren (Singular ungebräuchlich) sind zugerichtete, d.h. veredelte Pelztierfelle.

Die Bezeichnung leitet sich von dem Adjektiv "rauch" (Variante von "rauh") ab, das soviel wie "behaart, zottig" bedeutet. Der Begriff ist in dieser Bedeutung ab dem 16. Jahrhundert nachweisbar.

Die Zurichtung macht die Felle haltbar und für den Kürschner verarbeitungsfähig. Diese Verarbeitung ähnelt der Gerberei, nur dass im Unterschied zu dieser bei der Zurichtung die Haare des Tierfells erhalten bleiben. Die Rauchwaren stellen somit das Ausgangsmaterial für Pelzgegenstände dar. Diese werden ihrerseits gelegentlich mit dem Begriff Rauchwerk bezeichnet.

Literatur

  • Bruno Schier: Zur Geschichte des Wortes "Rauchware". Leipzig, Berlin (Hermelin-Verlag Schöps), 1950 (= Technologisches Pelzfach-Wörterbuch, Bd. 6).