Strahlenschutz
Unter dem Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Tier vor der Einwirkung ionisierender Strahlen und radioaktiven Substanzen.
Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für Betreiber kerntechnischer Anlagen wie z.B. Kernkraftwerke und im Bereich der Medizin (siehe Radiologie).
Gesetzliche Grundlagen
EURATOM
Dieser europäische Vertrag regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen. Sie ist internationale Grundlage für alle nationalen gesetzlichen Regelungen (siehe auch: EURATOM).
Atomgesetz (Atg)
Das Atg bildet in Deutschland die nationale rechtliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (insbesondere Kernbrennstoffe). Auf ihr bauen die Verordnungen auf.
Strahlenschutzgesetz (StSchG)
In Österreich gilt nach wie vor das Strahlenschutzgesetz von 1969. Ein Anpassungsgesetz an das EU-Recht ist in Begutachtung. Die wesentlichsten Punkte müssen aber nicht angepasst werden und bleiben daher unberührt.
Darauf aufbauend ist die Strahlenschutzverordnung von 1972, die dann auch angepasst werden müsste.
Röntgenverordnung
Die Röntgenverordnung reguliert die Nutzung von Röntgenstrahlen. Sie verordnet den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen mit Hilfe von Strahlenschutzmaßnahmen, insbesondere bei der Durchführung medizinisch radiologischer Diagnostik.
Strahlenschutzverordnung
Sie regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin, der Kernenergie und den Einsatz höherenergetischer Strahlung, insbesondere in der Strahlentherapie. Aktuelle Fassung: August 2001. In einer Strahlenschutzanweisung sind Mitarbeiter in Institutionen mit radioaktivem Umgang über die Inhalte und Auslegung der Strahlenschutzverordnung zu unterweisen.
Prinzipien
Grundsatz der Notwendigkeit und Rechtfertigung:
Es darf keine Strahlenanwendung ohne einen daraus resultierenden Nutzen geben.
Hier stellt sich die Frage, was unter "Nutzen" zu verstehen ist. Im medizinischen Bereich mag die Strahlenanwendung möglicherweise einen Nutzen für den Betroffenen bringen, kurzfristig. Jedoch liegt hierbei der Beobachtungs- und Beurteilungszeitraum nur bei wenigen Jahren, so dass dieser Nutzen durchaus fragwürdig und keineswegs eindeutig gesichert ist.
Ein eindeutiger Nutzen ist dagegen bei der Strahlennutzung in der Energieversorgung erkennbar, für die Kernkraftbetreiber.
Für die Bevölkerung ist jedoch nicht nur ein Nutzen nicht erkennbar (die Kernenergie ist lediglich mit 6% an der gesamten Endenergiebereitstellung beteiligt), im Gegenteil wird der Bevölkerung nicht nur ein gigantisches Schadensrisiko aufgebürdet, sondern auch eine beim Normalbetrieb zugemutete und behördlich genehmigte radioaktive Verseuchung der Lebensgrundlagen.
Dies betrifft immerhin jeden und niemand kann dieser Verseuchung wegen fehlender Wahlmöglichkeit entgehen. Das Problem hierbei ist der Umstand, daß ein eingetretener Schaden niemals im "juristischen" Sinn einwandfrei nachgewiesen werden kann. Ursache ist die statistische Schadens-Eintrittswahrscheinlichkeit, welche zwar für das Kollektiv angegeben werden kann (mit mehr oder minder großer Sicherheit, entsprechend dem jeweiligen Wissensstand), niemals aber im Einzelfall mit juristisch geforderter Sicherheit nachweisbar ist.
Hochinteressant sind in diesem Zusammenhang die Aussagen der Strahlenschutzkommission (SSK) zur Wirkung des natürlichen überall in der Natur vorkommenden radioaktiven Edelgases Radon. Die Aussagen münden in folgender Feststellung: Die Wahrscheinlichkeit, an Radon-bedingtem Lungenkrebs zu erkranken, beträgt bei einer Radonkonzentration von 250 Bq/m³ Luft 0,02 bei einer Expositionszeit von 70 Jahren. Hieraus läßt sich ableiten, wenn man den Lungenkrebs als letales Ereignis betrachtet, daß zumindest für inkorporierte Strahlungsfreisetzung eine Energiedosis von nur rund 0,10-0,30 Joule für eine sichere Krebsentstehung ausreichend ist. Mit der Annahme, daß andere radioaktive Substanzen auf die Zerfallsenergie bezogen ähnliche Ergebnisse zeigen dürften, könnte damit die Frage nach der Wirksamkeit von sogenannter "Niedrigstrahlung" geklärt sein.
Bisherige Annahmen gingen von einer Letaldosis von rund 5 Gray aus (entspricht 5 Joule je kg), wobei für eine Person von 70 kg dann 350 Joule für ein letales Ereignis benötigt würden. Die Interpretation bezüglich der Radon-Wirksamkeit der SSK-Bekanntmachung läßt somit eine über 1000-fach höhere Wirksamkeit bei inkorporierter Strahlung erkennen.
Demzufolge bedingt bereits die Inkorporation von unter 1 Nanogramm radioaktiver Substanz ein in der Regel tödlich endendes Krebsereignis.
Eine andere Betrachtung läßt erkennen, daß bereits bei der Erzeugung von nur 2 Joule (2 Wattsekunden) elektrischer Energie in einem Kernkraftwerk radioaktive "Asche" in Größenordnung dieser "Personenletaldosis" entsteht.
Bedenkt man, daß bisher etwa 10^19 solcher "Personenletaldosen" in der BRD erzeugt worden sind, wird das "Endlagerproblem" überdeutlich, also die zu gewährleistende, aber nicht erreichbare Einschlußsicherheit. Selbst wenn man Transferfaktoren von 10^-3 unterstellt, genügt ein Entweichen von 10^-11 der eingeschlossenen radioaktiven Substanzen je Jahr (also 0,01 Gramm), um 100 000 Krebsfälle jährlich zu verursachen.
Die Forderung müsste anders formuliert sein: Es darf keine Strahlenanwendung geben, wenn ein möglicher Schaden erkennbar ist
Grundsatz der Optimierung:
Alle Strahlenexpositionen müssen so niedrig wie möglich gehalten werden.
Grundsatz der Überwachung individueller Dosisgrenzwerte:
Die Strahlendosis von Einzelpersonen darf die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.
Literatur
- Strahlenphysik, Strahlenbiologie, Strahlenschutz:
- Hrsg. v. T. Schmidt. Handbuch diagnostische Radiologie. 2003. XIV, 319 S. m. 256 z. Tl. farb. Abb. 28 cm. Gebunden. 1241gr.
- ISBN: 3-540-41419-3, KNO-NR: 11 38 73 34 -SPRINGER, BERLIN- 199.00
Weblinks
- Gute Zusammenfassung der Basiskenntnisse zum Strahlenschutz
- Deutsche Strahlenschutzverordnung
- Deutsche Strahlenschutzanweisung
- Aktuelles zum Thema Strahlenschutz in der Medizin
- http://www.bfs.de/infothek/strahlen.htm
- Schweizer Bundesgesundheitsamt Abteilung Strahlenschutz
- Internationale Strahlenschutz Organisation (ICRP)
- Bundesamt für Strahlenschutz Salzgitter
- Linkseite zum Thema Strahlenschutz
- Empfehlungen der Strahlenschutzkommission