Bodenordnung

hoheitliche Umgestaltung von Grund und Boden und deren Eigentums- und Besitzverhältnisse
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Man unterscheidet zwischen Bodenordnung im ländlichen und Bodenordnung im städischen Raum. Erstere heißt Flurbereinigung (gestzliche Grundlage Flurbereinigungsgesetz), letzere heißt Umlegung (gestzliche Grundlage Baugesetzbuch) statt. Aufgrund eines Umlegunsbeschlusses der Gemeinde setzt erstellt ein Umlegungsausschuss einen Umlegungsplan auf Grundlage eines Bebauungsplanes. Die Umlegungungsmasse (abzüglich eines Vorwegabzuges für öffentliche Flächen usw.) wird nach dem Wert der Grundstücke (Wertumlegung) oder, bei gleichem Wert der Grundstücke, nach ihrer Größe (Flächenumlegung) entsprechend der Sollansprüche der Beteiligten aufgeteilt. Der Umlegungsvorteil (Wertzuwachs der Grundstücke, die Bauland werden) ist an die Gemeinde abzuführen. Sind nur wenige Grundstücke betroffen kann bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses eine "Grenzregelung" durchgeführt werden, bei der (Teile von) Grundstücke(n) ausgetauscht werden.