Rechtssubjekt

Träger von (subjektiven) Rechten und Rechtspflichten
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Mit Rechtssubjekt werden alle Personen bezeichnet, die Träger von Rechten und Pflichten sein können. Neben den natürlichen Personen (also Menschen) sind dies auch die juristischen Personen, wie z.B. Vereine, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Körperschaften des öffentlichen Rechts u.a.