Scheinasylant

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Als Scheinasylant wird ein Asylbewerber bezeichnet, der bei seinem Asylantrag wahrheitswidrig vorgibt, in seiner Heimat politischer Verfolgung ausgesetzt zu sein. Denn nur dann wird nach deutschem Asylrecht in Deutschland Asyl gewährt.

In dem nachfolgenden Asylverfahren wird der Wahrheitsgehalt dieser Angaben untersucht. Stellen sich dabei andere Motive für die Flucht heraus (zum Beispiel wirtschaftliche Not), wird dieser Asylbewerber in der Regel in sein Herkunftsland abgeschoben.

In europäischen Staaten werden weit über 95% der Asylbewerber abgeschoben.

Siehe auch: Wohlstandsflüchtling