Diskussion:Pacht
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von UHT in Abschnitt Weiterleitung
Weiterleitung
Oberbegriffe wie Pacht leiten nie auf Unterbegriffe wie Pachtvertrag weiter. Antworten bitte on-topic. --cwbm 13:30, 24. Nov. 2010 (CET)
- Jetzt müsstest Du nur noch belegen, dass irgendwer Pacht für den Oberbegriff zu Pachtvertrag hält und die beiden infolgedessen getrennt behandelt. In der Literatur werden die beiden Wörter zu 100 % synonym verwandt. Regelmäßig findet man Darstellungen des Pachtrechts (auch das ein Synonym), d.h. des Rechts des Pachtvertrags unter dem Stichwort "Pacht" erörtert. Soweit man überhaupt einen Unterschied konstruieren kann, vllcht der: Pacht/Miete/Kauf ist das sich aus einem Pachtvertrag/Mietvertrag/Kaufvertrag ergebende Rechtsverhältnis. Dieses Rechtsverhältnis richtet sich nach den Vereinbarungen im Pachtvertrag, soweit sie nicht zwingendem Recht widersprechen. Selbst wenn man diesen Unterschied konstruiert, stünde in einem Artikel Pacht nichts anderes als in Pachtvertrag. Wenn doch, bin ich gespannt was. --UHT 10:48, 26. Nov. 2010 (CET)
- Pacht ist nicht nur ein juristischer Begriff sondern umfasst auch wirtschaftliche, soziale und geschichtliche Aspekte. Arbeitsvertrag ist eben auch nicht synonym zu Arbeit. --cwbm 13:20, 27. Nov. 2010 (CET)
- Dafür ist der Artikel Immobiliarmiete da. Die wirtschaftliche Problemaitk stellt sich nicht unter deutschen Systembegriffen, sondern unter dem Punkt der Funktionalität. Aber den Unterschied werden manche Laien hier wohl nie begreifen. --UHT 14:25, 27. Nov. 2010 (CET)
- PS: Hast Du eigentlich jemals Immobiliarmiete, Benutzer:Toblu/Rabel oder Portal:Recht/FAQ oder Benutzer:UHT/Rechtsvergleichung durchgelesen? --UHT 15:11, 27. Nov. 2010 (CET)
- Pacht ist nicht nur ein juristischer Begriff sondern umfasst auch wirtschaftliche, soziale und geschichtliche Aspekte. Arbeitsvertrag ist eben auch nicht synonym zu Arbeit. --cwbm 13:20, 27. Nov. 2010 (CET)
Das einzige, was ich deinen Ausführungen entnehmen kann, ist dass Pacht auf Immobiliarmiete weiterleiten sollte, sofern deine Behauptungen stimmen. Aber selbst das ändert nichts daran, dass der Pachtvertrag nur ein Teilaspket der Pacht ist. --cwbm 16:17, 27. Nov. 2010 (CET)
- Für Deine Behauptung fehlt leider jeglicher Beleg. Auch im Bereich der Wirtschaftswissenschaften werden beide synonym benutzt. Äußerst hilfsweise: Die betriebswirtschaftlichen Aspekte lassen sich nichth sinnvoll ohne die juristischen darstellen.
- Ferner soll Pacht nicht auf Immobiliarmiete weiterleiten, sondern auf Pachtvertrag. Pachtvertrag meint aber unterschiedliche Dinge und ist eine BKL. Du und andere Kollegen vom BKL-Bereich verwechseln permanent normgeprägtes Rechtsinstitut – das im Rechtssystem eines Staats unveränderlich definiert ist und es nur in genau einem Staat der Welt gibt – und die davon geregelten Lebenssachverhalten, die es per Definition überall auf der Welt geben kann. Wirtschaftswissenschaftler und Historiker können sich aber nicht mit Normen beschäftigen, weil dies nicht der Untersuchungsgegenstand ihrer Disziplin ist. Wenn wir also wirtschaftliche, soziale und rechtsvergleichende Aspekte der Pacht beschreiben wollen, reden wir nicht über Normen, sondern über den Sachverhalt "A überlasst B seinen Acker gegen Geld." Für Sachverhalte ist aber nicht die Kategorie:Rechtsordnung, sondern die Kategorie:Recht nach Thema zuständig, wozu Immobiliarmiete gehört. Warum es "Miete" heißt, erfährst Du im dortigen Artikel (Frankreich und Schweden empfiehtl sich!). Genau das ist übrigens der auch Sinn des Kategorie-Umbaus, dass endlich auch andere als nur juristische Aspekte in die Artikel kommen und sinnvoll erörtert werden können. --UHT 00:34, 28. Nov. 2010 (CET)