Fotograf

Urheber von fotografischen Aufnahmen
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Fotograf (auch Photograph oder Lichtbildner) ist die Berufsbezeichnung für jemanden, der statische oder bewegte Bilder anfertigt. Der Oberbegriff umfasst, beispielsweise, Berufszweige wie …

Nadar erhebt die Photographie zur Höhe der Kunst.“
Karikatur von H. Daumier, 19. Jh.
Robert Capa (Bild: Gerda Taro 1936)
Fotograf (Bild: Rössing 1948)
Fotografen, UEFA Euro 2008

Architekturfotografie, Eventfotografie, Filmfotografie, Industriefotografie, Laufbildfotografie, Luftbildfotografie, Modefotografie, Porträtfotografie, Pressefotografie, Produktfotografie, Standbildfotografie, Unterwasserfotografie, Werbefotografie, Wissenschaftliche Fotografie...

In Deutschland, in Österreich und in der Schweiz ist Lichtbildner die geschützte Berufsbezeichnung für Fotografen, die eine staatlich geregelte Berufsausbildung abgeschlossenen haben. Seit 2004 gehört dieser Beruf in Deutschland andererseits zu den „zulassungsfreien Handwerksberufen“, wodurch so genannte „Berufsfotografie“ auch von Autodidakten ausgeübt werden darf. Diese dürfen sich allerdings nicht als „Lichtbildner“ bezeichnen.

Tätigkeiten

Fotografen halten mit der Kamera individuelle Eindrücke von Menschen oder der Natur, von Ereignissen oder von Gegenständen fest. Häufig spezialisieren sie sich auf einen Bereich wie Porträt-, Werbe-, Presse oder Wissenschaftsfotografie. Sie beherrschen den ganzen Ablauf fotografischer Erzeugnisse von der Ideenfindung und Planung, Beleuchtung und Inszenierung bis zur Aufbereitung der resultierenden Bilder für alle Wiedergabemöglichkeiten. Fotografen arbeiten freiberuflich, sind im fotografischen Gewerbe oder in öffentlichen Einrichtungen tätig. Große Zeitungsverlage beschäftigen eigene Pressefotografen. Mitunter sind sie auch im Fotoeinzelhandel oder in industriellen Großlabors und Filmkopierwerken beschäftigt. Darüber hinaus bieten Pressedienste und -agenturen, Bildarchivdienste, Werbe- und Medienagenturen, und Film und Fernsehen Beschäftigungsmöglichkeiten.

Die Qualität der Aufnahmen beruht zum großen Teil auf Erfahrung und Vorbereitungsarbeit. Kamera, Film, Objektiv, Beleuchtung und das Motiv müssen auf einander abgestimmt werden. Im Freien arbeiten Fotografen unter optimaler Ausnutzung des natürlichen Lichts, an der ausgesuchten „Location“ oder im Studio mit Blitzlicht, und mit entsprechender Dekoration, die so aufwändig wie ein Szenenbild gestaltet sein kann.

Die Weiterverarbeitung der Aufnahmen wird selten vom Fotografen selbst gemacht. Meist werden sie ins professionelle Fachlabor geschickt und dort weiter bearbeitet.

Fotoassistenten

Fotoassistenten entlasten Fotografen durch Vor- und Nachbereitung anfallender Arbeiten, oder durch teilweise Durchführung ebenderselben, unter Anweisung.

Geschützte Berufsbezeichnung

Fotograf im engeren Sinne ist die Berufsbezeichnung des Lichtbildners. Der Lichtbildner ist nach einer staatlich geregelten und abgeschlossenen Berufsausbildung geregelt und diese Bezeichnung darf man nur nach einer entsprechenden Ausbildung führen; sie ist geschützt (HwO § 51, § 117). Professionelle Lichtbildner mit einer anderen Ausbildung führen dementsprechend andere Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel Diplom-Foto-Designer oder Fotodesigner (staatlich geprüft).

Alternative gesetzeskonforme Bezeichnungen

Seit 2004 gehört in Deutschland der Beruf laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Handwerksberufen (§ 18 Abs. 2), was bedeutet, dass Berufsfotografie auch ohne Nachweis einer Meisterprüfung ausgeübt werden darf. Nichtgesellen können sich dementsprechend als beispielsweise Foto-Designer bezeichnen oder andere Kunstnamen verwenden. Die Bezeichnungen Bildreporter, Bildjournalist, Bildberichterstatter sind nicht geschützt. Autodidakten dürfen jedoch nicht ausbilden.

Die Berufsausübung ist der Handwerkskammer anzuzeigen, die gemäß § 19 HwO ein gesondertes Verzeichnis zu führen hat. Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle ist, dass die Tätigkeit handwerksmäßig betrieben wird und in der Aufzählung (Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung) erfasst ist. [1]

Ausbildung

Neben der traditionellen handwerklichen Fotografenlehre besteht die Möglichkeit rein schulischer Ausbildung:

Weiterbildung

Nach einer grundständigen fotografischen Ausbildung besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zum Meister in Fotografie, oder durch ein Weiterbildungsstudium an einer höheren Fachschule zum staatlich geprüften Techniker / Dipl.-Techniker der Fachrichtung Fototechnik.

Im künstlerischen Bereich gibt es als Weiterbildung den Studiengang Master of Arts (M.A.), die künstlerische Meisterklasse oder ein Meisterschülerstudium.

Im wissenschaftlichen Bereich den Studiengang Master of Engineering (M.Eng.)

Organisationen

Es gibt verschiedene Interessengemeinschaften für professionelle Fotografen:

Interessenverbände

Deutschland:

Österreich:

Fachverband-Körperschaft des öffentlichen Rechts

Deutschland: Bundesinnungsverband, Dachorganisation von Landesinnungsverbänden und Innungen:

Österreich:

Schweiz:

Freie Berufsverbände

Deutschland:

Schweiz:

Quellenangabe

  1. Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/handwerksrolle