Betriebsgefahr

Art von Gefahr
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. März 2004 um 10:39 Uhr durch 62.134.68.130 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Betriebsgefahr ist die generelle Gefahr, die der Betreib einer Sache, z.B. eines Kraftfahrzeugs oder einer chemische Anlage, mit sich bringt.

Das Gesetz sieht für den Fall der Realisierung der Betriebsgefahr (ein Schaden tritt tatsächlich ein) häuftig eine Haftung vor. Diese spezielle Haftung wird Gefährdungshaftung genannt. Der Betreiber einer Sache haftet dann unabhängig von seinem Verschulden.

Ein Beispiel dafür ist im Straßenverkehr die Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs gemäß § 7 StVG.