Aussteuer ist das vom Brautvater der Tochter mit in die Ehe gegebene Geld. In anderen Kulturen gibt es z.T. die gegenläufige Entwicklung: So erwarten z.B. die Eltern eines thailändischen Mädchens die Zahlung eines Brautgeldes vom zukünftigen Ehemann.
Im Fall des Todes ihres Vaters muss sich die Tochter die Aussteuer nur dann gemäß § 2050 ff. BGB auf ihren Erbteil anrechnen lassen, wenn ihr außerdem eine Berufsausbildung finanziert wurde, so der Bundesgerichtshof.