Als Öffentlichen Verkehr (ÖV) bezeichnet man Mobilitäts- und Verkehrsdienstleistungen aus dem Verkehrswesen, die für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft bzw. in der Bevölkerung zugänglich sind, insbesondere die Leistungen des öffentlichen Gütertransports, der öffentlichen Personenbeförderung sowie Leistungen öffentlich zugänglicher Post- und Telekommunikationsdienste. Der Öffentliche Verkehr weist Merkmale des Offenen Verkehrssystems auf, d. h. allgemeine Zugänglichkeit für jeden Nutzer (Beförderungs- bzw. Transportpflicht), Ausführung durch spezielle (evtl. konzessionierte) Verkehrsunternehmen sowie die Fixierung von Beförderungsbedingungen bzw. -vorschriften und Preisen in veröffentlichten Rechtsnormen (Fahrplan- und Tarifpflicht).
Die Träger des öffentlichen Verkehrs können öffentliche oder private Verkehrsunternehmen sein, die für "ihre" Verkehrsaufgaben besonders spezialisiert sein können (vgl. Verkehrszweige), so z. B. der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV).
Besonderheit: Auch der öffentlich zugängliche Straßenverkehrsraum kann i. w. S. als Bestandteil des offenen Verkehrssystems aufgefasst werden, auch wenn dieser öffentliche Verkehrsraum u.a. für die Umsetzung nicht öffentlicher Mobilitätsbedürfnisse in Form des Motorisierten Individualverkehrs (private Personenbeförderung) bzw. des Werksverkehrs/ innerbetrieblichen Transports (privater Wirtschaftsverkehr) genutzt wird und gegenwärtig keine Tarife für die Nutzung dieses Systems erhoben werden.