Exmatrikulation

freiwillige, unfreiwillige oder geplante Beendigung des Studiums an einer Hochschule oder Universität
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. März 2004 um 16:48 Uhr durch Ludger Lampen (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Exmatrikulation ist die Streichung aus der Liste der Studierenden beim Verlassen der Universität.
Gegensatz: Immatrikulation oder Einschreibung.

Sie kann auch - in Form einer Zwangsexmatrikulation - gegen den Willen des Studenten stattfinden, wenn

  • erforderliche Beiträge nicht gezahlt sind (Studiengebühren, Semesterbeitrag = Sozialbeitrag)
  • die Studienordnung einen Fortschritt des Studiums verlangt, der nicht erreicht wurde.

Siehe auch:   Bildung  Universität   Studienordnung