Geistige Behinderung
Der Begriff geistige Behinderung bezeichnet einen andauernden Zustand unterdurchschnittlicher kognitiver Fähigkeiten eines Menschen sowie damit verbundene Einschränkungen seines affektiven Verhaltens.
Eine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition ist jedoch schwierig. Eine medizinische Definition von geistiger Behinderung lautet, dass sie eine Minderung oder Herabsetzung der maximal erreichbaren Intelligenz ist. Die "International Classification of Diseases" (ICD-10) bezeichnet dieses Phänomen als "Intelligenzminderung" (F70-79). Es gibt jedoch noch mehrere andere Definitionen die auch die Interaktion des betroffenen Menschen mit seiner Umwelt in den Blick rücken.
Im Gegensatz dazu wird mit Demenz der alters- oder krankheitsbedingte Verlust einer einmal besessenen Fähigkeit bezeichnet.
Synonyme und Sprachgebrauch
In der veralteten Fachsprache wurden früher synonym zu geistiger Behinderung unterschiedlicher Ausprägung Schwachsinn, Debilität, Imbezillität und Idiotie gebraucht. Diese Bezeichnungen sind vollständig aus der Fachsprache verschwunden, und werden häufig als Schimpfwörter gebraucht. Lediglich Schwachsinn findet sich noch im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland.
Auch der Sprachgebrauch im Umgang mit Menschen, die diese Behinderung haben, hat sich deutlich gewandelt. So wurde in den 1960er Jahren noch von "Geistig Behinderten", bzw. "Schwachsinnigen" gesprochen. Dies betont jedoch die Behinderung vor dem Menschen und stigmatisiert ihn. Aus diesem Grund wurde später vom "Menschen mit geistiger Behinderung" gesprochen. Damit wird der Mensch in den Vordergrund gestellt und die geistige Behinderung zu einer (von vielen) Eigenschaften. Daneben wird, wie auch bei anderen Formen der Behinderung, seit den 1990er Jahren unterschieden zwischen der ursächlichen Schädigung, der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Aktivität, der Beeinträchtigung der Teilhabe in einem Lebensbereich bzw. einer Lebenssituation, sowie den Umfeldfaktoren, bezogen sich auf die physikalische, soziale und einstellungsbezogene Umwelt. Erst zusammen ergibt sich aus diesen Faktoren die eigentliche Behinderung.
In den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz von 1994 und 1998 wird vom Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gesprochen, wobei damit das Zielgebiet der Sonderpädagogen angesprochen ist. Als Bezeichnung für die Schüler wird weiterhin Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung verwendet, es tauchen jedoch vereinzelt schon Bezeichnungen auf wie Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung.
Von einigen Autoren und zunehmend auch Vertretern verschiedener pädagogischer Richtungen wie Sonderpädagogik, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik wird der Begriff kognitive Behinderung bevorzugt.
Differentialdiagnose
Es gibt einige Krankheiten, die der geistigen Behinderung ähneln, jedoch zu unterscheiden sind. Das ist zum Beispiel der frühkindliche Autismus, die psycho-soziale Deprivation (auch Deprivationssyndrom oder Hospitalismus), die Demenz oder auch hirnorganische Krankheiten. Die hauptsächlichen Unterscheidungen bestehen darin, dass die geistige Behinderung von Anfang an besteht, dass keine Wahnsymptome vorhanden sind und dass das Sozialverhalten nicht autistisch ist.
Symptome, Ursachen und Beschwerden
Am auffälligsten sind die Lernschwierigkeiten in der Schule, die Verzögerung der kognitiv-intellektuellen Entwicklung im Kindesalter und das herabgesetzte Abstraktionsvermögen (z.B. Hängenbleiben am Detail bzw. am sinnlich Wahrgenommenen, Leichtgläubigkeit). Nicht nur die durchschnittlich maximal erreichbare Intelligenz, sondern teilweise auch das Anpassungsvermögen und die soziale und emotionale Reife sind beeinträchtigt.
Ursachen für eine geistige Behinderung können sein:
- endogene Intelligenzminderungen, beruhend auf erblicher Grundlage (Erbkrankheiten) oder Chromosomenbesonderheiten wie z.B. Down-Syndrom oder Rett-Syndrom.
- exogene Intelligenzminderungen, beruhend auf erworbenen cerebralen Schädigungen (z.B. durch Unfall, Sauerstoffmangel während der Geburt, Gehirnentzündung / Hirnhautentzündung, Nikotin- oder Alkoholkonsum während der Schwangerschaft, Strahlung).
- Unbekannte Ursachen wie etwa bei Autismus
Eine geistige Behinderung ist häufig mit anderen Besonderheiten verbunden (z.B. Autismus, Fehlbildungen des Gehirns, Lernstörungen, Beeinträchtigung der Motorik und der Sprache). Sie beeinflusst nicht die Fähigkeit, Gefühle zu empfinden wie z.B. Freude, Wut oder Leid (vgl. kognitive Behinderung), jedoch zum Teil die Fähigkeit, mit diesen Gefühlen umzugehen und sie zu kommunizieren.
Die Lebenserwartung von Menschen mit einer geistigen Behinderung ist in der Regel nicht geringer als die von Menschen ohne eine geistige Behinderung. Bei einigen Syndromen gehen geistige Behinderungen jedoch mit zum Teil schwer wiegenden Beeinträchtigungen im körperlich-organischen Bereich einher, die sich teils nur im Einzelfall, teils jedoch auch generell (behinderungsspezifisch) negativ auf die Lebenserwartung auswirken. Ebenso hat die größte Gruppe unter den Menschen mit geistiger Behinderung, die Menschen mit Down-Syndrom eine zwar in letzter Zeit durch die medizinischen Fortschritt zwar deutlich gesteigerte, aber trotzdem noch unterdurchschnittliche Lebenserwartung von 60 Jahren.
Beschreibung der Intelligenzquotienten, Grad der Behinderung
Der Schweregrad der Intelligenzminderung wird mit Hilfe standardisierter Intelligenztests festgestellt.
Der Grenzfall gilt als grenzwertige Intelligenz (manchmal auch: Lernbehinderung): IQ von 70 bis 89; mit einiger Mühe können Erwachsene zum Beispiel ein paar fremdsprachige Sätze erlernen
1. Grad: Leichte Intelligenzminderung; IQ von 69 bis 50; entspricht beim Erwachsenen dem Intelligenzalter von 9 bis unter 12 Jahren; Lernschwierigkeiten in der Schule; viele Erwachsene können arbeiten und soziale Kontakte pflegen
2. Grad: Mittelgradige/mäßige Intelligenzminderung; IQ von 49 bis 35; entspricht beim Erwachsenen dem Intelligenzalter von 6 bis unter 9 Jahren; deutliche Entwicklungsverzögerung in der Kindheit; die Erwachsenen benötigen Unterstützung bei der Arbeit und beim Alltag
3. Grad: Schwere Intelligenzminderung; IQ von 34 bis 20; entspricht beim Erwachsenen dem Intelligenzalter von 3 bis unter 6 Jahren; dauernde Unterstützung ist notwendig
4. Grad: Schwerste/sehr schwere Intelligenzminderung; IQ von unter 20; entspricht beim Erwachsenen dem Intelligenzalter von unter 3 Jahren; die eigene Versorgung, Beweglichkeit, Kontinenz und Verständigung sind hochgradig beeinträchtigt
Daneben gibt es in der ICD-10-Klassifikation auch noch die Intelligenzminderung ohne nähere Angaben. Sie wird nur dann kodiert, wenn der Intelligenzquotient wegen körperlicher Behinderung, Sinnesbeeinträchtigungen oder Verhaltensstörung nicht feststellbar ist.
Ist die Durchführung eines Intelligenztests zum Beispiel wegen einer körperlichen Behinderung oder einer Verhaltensstörung nicht möglich, werden andere Tests durchgeführt (zum Beispiel selbstständiges Essen und Trinken, Arbeitsproben, selbstständiges Ankleiden).
Diese starre Sichtweise ist heute allerdings sehr umstritten. Mittlerweile ist sie einer individuellen Einzelfallbeschreibung im Rahmen einer systemischen Analyse der Mensch-Umfeld-Verhältnisse gewichen.
Erziehung
Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung haben sowohl ein Schulrecht als auch eine Schulpflicht. Die Schulpflicht beträgt wie bei allen Schülerinnen und Schülern in Deutschland insgesamt zwölf Jahre (inklusive Berufsschulstufe). Diese kann jedoch aufgrund besonderer Umstände (z.B. noch zu erwartender Leistungsentfaltungen) um mehrere Jahre verlängert werden.
Sprach man bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts ihnen noch die Fähigkeit zur Bildung ab, so entstanden im Laufe der Jahre ab etwa 1960 mehr und mehr Sonderschulen. Man versuchte sie so über einen "Schonraum" zu schützen und sie so zu stärken. Von dieser Idee kam man ab den 1990er Jahren ab, da so die Schüler von den "normalen" Schüler getrennt werden und sie in eine (negative) Sonderrolle gedrängt werden. So erhoben sich immer mehr Stimmen die für eine Integration der Kinder und Jugendlichen in die Regelschulen plädieren.
Wie die gesamte Sonderpädagogik ist auch das Schulsystem aktuell im Wandel begriffen. In Bayern z.B. wurde nicht nur die frühere Bezeichnung Schule zur individuellen Lebensbewältigung zugunsten von Förderzentrum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung geändert, auch das frühere 4-gliedrige System von Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe und Werkstufe wurde in eine Grundschulstufe, eine Hauptschulstufe und eine Werk- oder Berufsschulstufe geändert.
Ziel der heutigen Sonderpädagogik ist es, dem Menschen ein möglichst autonomes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Es wird angestrebt, die Schüler in eine Arbeitsstelle des ersten Arbeitsmarktes zu vermittlen. Jedoch gelingt dies selten und ein Großteil bekommt in Werkstätten für Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz.
siehe auch: Sonderschule, Förderschule, Heilpädagogik, Geistigbehindertenpädagogik
Unterbringung und Wohnmöglichkeiten
Menschen mit leichter und auch mittelgradiger geistiger Behinderung können durchaus selbständig am Leben in der Gesellschaft teilhaben, z.B. durch Besuch der Regelschule, Arbeiten, etc.
Dabei wird auch ein individuelles Maß an Unabhängigkeit erreicht. Mit zunehmendem Schweregrad der Behinderung wächst auch der Bedarf an Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Bei schwerster Behinderung können Mobilität, Kontinenz oder Kommunikation bis hin zur erheblichen Pflegebedürftigkeit beeinträchtigt sein.
Menschen mit geistiger Behinderung werden i. d. R. nicht mehr in Anstalten, Krankenhäusern untergebracht, was früher zur Ausgrenzung und regelmäßig zu Symptomen wie Hospitalismus führte.
Moderne Wohnformen sollen nur die jeweils notwendige Unterstützung bieten und die Autonomie fördern, so etwa das Betreute Wohnen in der eigenen Wohnung oder der Wohngemeinschaft, oder das Wohnheim für behinderte Menschen mit individueller Betreuung und Assistenz.
Mittlerweile gibt es integrative Therapieprogramme wie zum Beispiel der Stiftung Alsterdorf in Hamburg, wo geistig behinderte und nichtbehinderte Menschen in einer Dorfanlage zusammen leben. Von Geel aus (im Nordosten Belgiens) verbreitet sich die Unterbringung von geistig behinderten und psychisch kranken Menschen in Pflegefamilien. Seit einiger Zeit gibt es solche integrativen Therapiemodelle wie in Geel auch in Deutschland, in der Schweiz und in Frankreich.
Rechtslage von Menschen mit geistiger Behinderung
Menschen mit leichter geistiger Behinderung können zum Teil selbstständig am öffentlichen Leben teilnehmen. Wenn sie volljährig sind, können die Eltern für sie die Bürgerrechte (Wahlrecht etc.) beantragen. Voraussetzung dafür ist die Geschäftsfähigkeit, d.h. das ihnen eine gewisse Einsichtsfähigkeit in die eigenen Fähigkeiten gegeben ist und sie keinen ständigen Vertreter zugewiesen bekamen.
Geistige Behinderung und Sexualität
Menschen mit geistiger Behinderung dürfen, wenn sie geschäftsfähig sind, heiraten. Das Thema der Familiengründung (Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung) ist ein in der Fachwelt noch sehr wenig erforschtes Gebiet. Das gesamte Feld "Geistige Behinderung und Sexualität" ist ein auch heute noch sehr sensibles Feld, welches sich erst langsam der gesellschaftlichen Tabuisierung entzieht.
Seit 1992 sind zwangsweise Sterilisationen von Menschen mit geistiger Behinderung (wie früher zum Beispiel in der Nazi-Zeit üblich) in Deutschland verboten. Ohne ihre Zustimmung dürfen Menschen nicht mehr sterilisiert werden. Bei nicht einwilligungsfähigen Menschen darf ihr Betreuer nur unter den engen Voraussetzungen des § 1905 BGB einwilligen.
Anliegen für die Zukunft
Die Anliegen, deren Realisierung ein Ziel von Menschen mit unterschiedlichen kognitiven Behinderungen und deren Familien und Freunden ist, lassen sich zusammenfassen in den Leitgedanken:
- Soziale Teilhabe statt Pflege.
- Überlegte Planung statt Barrierenerrichtung.
- Achtung und Respekt statt Diskriminierung.
- Integrierte Teilhabe statt vorgeburtliche Selektion und gesellschaftlich-institutionelle Ausgrenzung.
Diskussion um eine Ablösung des Begriffs
Der Begriff kognitive Behinderung (Cognitive Disability) wird von einer Anzahl von Vertretern aus Literatur und Lehre gegenüber der geistigen Behinderung bevorzugt, da er den qualitativen Unterschied zwischen Geist und Gehirn bzw. zwischen geistigen Fähigkeiten und kognitiven Fähigkeiten herausstelle.
So zählten zu den geistigen Fähigkeiten eines Menschen auch das Vermögen, Gefühle - wie etwa Wut, Trauer, Freude, Glück oder auch Empathie - zu empfinden beziehungsweise auszudrücken. Dieses Fähigkeitsspektrum ist beispielsweise bei Menschen mit Down-Syndrom, denen bislang das Atribut einer geistigen Behinderung zugeschrieben wurde, normalerweise gar nicht beeinträchtigt, weshalb die gängige Bezeichnung ihren Kritikern als zu unscharf oder sogar als diskriminierend erscheint.
Zu den von einer Behinderung betroffenen kognitiven Fähigkeiten zählten dagegen Aufmerksamkeit, Wahrnehmungsfähigkeit, Erkenntnisfähigkeit, Schlussfolgerung, Urteilsfähigkeit, Erinnerung/Merkfähigkeit, Lernfähigkeit, Abstraktionsvermögen und Rationalität.
Einige Autoren stellten sich so weitgehend gegen die traditionelle Begrifflichkeit und ihre negative Besetzung, dass sie sagen: "Geistigbehinderte gibt es nicht!" (Georg Feuser, 1996). Feuser hat allerdings in seinen späteren Publikationen den Begriff "geistige Behinderung" unproblematisch weiterbenutzt.
Gegner einer alternativen Sprachregelung führen an, dass auch der neue Begriff Unschärfen berge - so konzentriere er sich auf Fähigkeiten der Ratio, decke aber im Gegensatz zur alten Nomenklatur Aspekte der emotionalen und sozialen Reife nicht ab, die durchaus von einer geistigen Behinderung betroffen sein können. Die diskriminierende Wirkung des alten Begriffs unterliege der Bedeutungsverschlechterung, die auch jede Neuschöpfung nach längerem Gebrauch erfassen würde und ihrerseits eine Ersetzung erfordere.
Der Stand der Verbreitung des neuen Begriffs in Literatur und Lehre ist sehr unterschiedlich, je nach Autor und Fakultät. Während er die meiste Verbreitung unter progressiven Vertretern der Sonder- und Sozialpädagogik findet, ist er etwa im Bereich der Medizin und der Psychiatrie kaum bekannt. In der Terminologie der Neurologie würde man unter einer kognitiven Behinderung im Wortsinn dagegen auch den isolierten Ausfall einer kognitiven Funktion, etwa eine starke Störung der Merkfähigkeit, verstehen wie sie etwa durch eine Schädigung des Gehirns hervorgerufen werden kann. In den Alltagssprachgebrauch außerhalb der Fachwelt hat der Begriff kognitive Behinderung noch keinen Einzug gehalten.
So ist die Etablierung einer neuen Begrifflichkeit schwierig, wie auch die Initiative des Netzwerkes People First zeigt. Dieses lehnt den Ausdruck "Geistige Behinderung" ebenfalls aufgrund der ihm zugeschriebenen Diskriminierung komplett ab und setzt sich für seine Abschaffung ein. Als Alternative haben sie den Ausdruck "Lernschwierigkeiten" vorgeschlagen, welcher allerdings wegen seiner ursächlichen anderen Bedeutung (siehe Lernbehinderung) keinen Eingang in die Fachwelt gefunden hat. Einige Ortsverbände der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung haben, aufgrund ihrer Öffnung für anderen Behindertenrichtungen, den Begriff "geistige" aus ihrem Namen gestrichen, während andere bei der alten Bezeichnung geblieben sind.
Verwandte Themen
Literatur
- Feuser, Georg: Geistigbehinderte gibt es nicht! Projektionen und Artefakte in der Geistigbehindertenpädagogik. (in: Geistige Behinderung, 1/1996, Seite 18 – 25)
- Speck, Otto: System Heilpädagogik. Eine ökologisch reflexive Grundlegung. München, Basel 1998
Kinder- und Jugendliteratur zum Thema geistige Behinderung allgemein
- Gilmore, Rachna (1997): Eine Freundin wie Zilla
- Jaeckel, Karin (1990, Jugendalter): Mitleid? Nein danke!
- Laird, Elizabeth (1999, ab 14 Jahre): Ben lacht
- Randsborg-Jenseg, Grete (1997, ab 14 Jahre): Lieber Niemand
- Obermayer, Inge: Georgie
Weblinks
- Georg Feuser, u.a. Geistigbehinderte gibt es nicht!
- Matthias Fallenstein: Geistigbehinderte gibt es nicht!
- Abschied von der Klassifikation von Menschen mit geistiger Behinderung
- Der Paradigmenwandel in der Diagnostik und seine Konsequenzen
- Geistige Behinderung: Ein Begriff auf dem Prüfstand
- Neuer Begriff für "Geistige Behinderung"? Ansätze und Meinungen
- Kongress der Lebenshilfe: "Schritt in die richtige Richtung"
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- Über die Wichtigkeit von Freundschaften zwischen Menschen mit und ohne geistige Behinderung
- Sexualität und geistige Behinderung
- Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung
- Geistige Behinderung und die Grundlagen menschlichen Seins
- Geistige Behinderung und Integration
- Eltern mit Behinderung
- Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
- Unterrichtsentwürfe und Unterrichtsmaterialien für Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Kunstwerke von Schülern mit geistiger Behinderung