Landesstraßen im Saarland

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Im Saarland gibt es neben den Bundesautobahnen und Bundesstraßen (deren Baulast auf Seiten des Bundes liegt) nur Landesstraßen (keine Kreisstraßen); Der Kreis bzw. die Gemeinde ist für die sogenannten Gemeindestraßen zuständig. Für Landesstraßen 1. Ordnung (L 101 - L 178) ist der Landesbetrieb für Straßenbau des Saarlandes zuständig, für die Landesstraßen 2. Ordnung (L 201 - L 386) der jeweilige Landkreis. Die Länge der saarländischen Landesstraßen beträgt heute fast 1.350 km.[1] Davon gehörten 2002 821 km zur 1. Ordnung, 606 km zur 2. Ordnung.[2] Insgesamt werden rund 2.000 km Straße verwaltet, davon ca. 240 km Autobahnen und 320 Kilometer Bundesstraßen.

Ausschnitt der "Straßenkarte des Saarlandes". Die roten Linien sind Gemeindegrenzen

Weiterhin werden von den Straßenbauämtern noch die sogenannten Forststraßen unterhalten. Diese sind nicht mit Forst- oder auch Waldwegen zu verwechseln. Bei ihnen handelt es sich um meist sehr kurze Wegeabschnitte, die immer nur an einem ihrer beiden Enden eine Verbindung zu einer anderen klassifizierten Straße, auf ihrer anderen Seite meist zu einer Gemeindestraße haben (z. B. F445 zwischen Urexweiler und Remmesweiler, Landkreis St. Wendel oder wie in dem Kartenausschnitt rechts zu sehen die F451 bei Bildstock). Oft gehen diese Straßen bis zur Landesgrenze nach Frankreich oder Rheinland-Pfalz (z. B. F458 zwischen Ottweiler-Lautenbach und Waldmohr). Diese Straßen haben dann auch keine Netzknoten und keine Stationierrichtung (siehe unter Stationierrichtung).

Für den Benutzer der Forststraßen ist dies alles nicht augenscheinlich. Er ist vielleicht über den schlechten Ausbauzustand und der geringen Breite verwundert, in der Regel sind diese Straßen aber (zumindest für PKW) normal befahrbar. Die Forststraßen sind grundsätzlich dreistellig im 400er Zahlenbereich nummeriert. Eine logische Reihenfolge ist (anders als bei den Landesstraßen im Saarland) nicht erkennbar.

Gesetzliche Grundlagen finden sich im Saarländischen Landesstraßengesetz. Den Unterhalt der Straßen teilen sich sieben Straßenmeistereien mit Sitz in Dillingen, Limbach, Merzig, Sulzbach/Saar, Rohrbach, St. Wendel und Theeltal mit den Standorten Sotzweiler und Lebach[3][4]. Die Grenzen der Straßenmeistereien orientieren sich nicht an politischen Grenzen, meist zerschneiden Sie Orte und kreuzen Straßen meist an ihren Knotenpunkten.

Stationierrichtung

Die Verlaufsrichtung einer jeden Straße ist eindeutig festgelegt. Dies ist in der Regel die Richtung, in der die Kilometer hoch gezählt werden. Näheres s. unter Netzknoten.

Die Nummerierung der Straßen erfolgt von Südost nach Nordwest, d. h. die kleinsten Landesstraßen-Nummern befinden sich in der Gemeinde Gersheim und Mandelbachtal, die größten zwischen Saar und Mosel (z. B. in Orscholz). Dies gilt sowohl für die Straßen der 1. als auch der 2. Ordnung. Die Stationierrichtung verläuft in der Regel ebenfalls von Süd nach Nord bzw. von Ost nach West. Ansonsten gilt: Stationiert wird immer von der wichtigeren zur unwichtigeren Straße. Enden Landesstraßen in einem Ort ohne Anschluss an weitere Landes- oder Bundesstraßen, so verläuft die Stationierrichtung ebenfalls in den Ort hinein. Endet eine Landesstraße an der Landesgrenze, so endet dort auch die Stationierung.

Liste der Landesstraßen

siehe:

Forststraßen

Forststraßen werden ausschließlich im 400er-Nummernkreis geführt. Eine logische Reihenfolge ist bei der Vergabe der Forststraßennummern nicht erkennbar. Im Saarpfalz-Kreis gibt es keine Forststraßen.

Nr. Planquadrat Start (Kreis) Ende (Kreis) Start- NK-Nr. Ende- NK-Nr. Länge in km Verlauf Bemerkungen, Besonderheiten
Vorlage:BAB-F 6707 Vorlage:BAB-L (VK) OD* Friedrichweiler (SLS) - -
Vorlage:BAB-F 6607 OD* Reisbach (SLS) GG* Reisbach (SLS) - - 0,8
Vorlage:BAB-F 6607 OD* Knorscheid (SLS) GG* Hoxberg (SLS) - - 1,0
Vorlage:BAB-F 6607 GG* Sprengen/Elm (SLS) Vorlage:BAB-L (SLS) - -
Vorlage:BAB-F 6607 Vorlage:BAB-L Schwarzenholz (SLS) Vorlage:BAB-L (SLS) - -
Vorlage:BAB-F 6607 Vorlage:BAB-L (SLS) GG Püttlingen (SB) - - 0,8
Vorlage:BAB-F 6806,6807 OD* St. Nikolaus (SB) OD* Emmersweiler (SB) - -
Vorlage:BAB-F 6806 LG* F (VK) OD* Lauterbach (VK) 004 -
Vorlage:BAB-F 6706 Vorlage:BAB-L (VK) GG* Ludweiler-Warndt (VK) - -
Vorlage:BAB-F 6504 OD* Büschdorf (MZG) Vorlage:BAB-F (MZG) - -
Vorlage:BAB-F 6504 - (MZG) - (MZG) - -
Vorlage:BAB-F 6404, 6504 Vorlage:BAB-L (MZG) OD* Hellendorf (MZG) - -
Vorlage:BAB-F 6407 GG* Steinberg (Wadern) (MZG) LG* RhPf (MZG) - 001
Vorlage:BAB-F 6508 Vorlage:BAB-L (WND) GG* Sotzweiler (WND) - -
Vorlage:BAB-F 6508 OD* Remmesweiler (WND) GG* Urexweiler (WND) - -
Vorlage:BAB-F 6608 Vorlage:BAB-L (NK) GG* Landsweiler-Reden (NK) - -
Vorlage:BAB-F 6608 Vorlage:BAB-B-1 (NK) GG* Schiffweiler (NK) - -
Vorlage:BAB-F 6509 OD* Lautenbach (NK) LG* RhPf (NK) - 012
Vorlage:BAB-F 6609 Vorlage:BAB-L (NK) Vorlage:BAB-L (NK) - - 2,2
Vorlage:BAB-F 6609 Vorlage:BAB-F (NK) GG Spiesen-Elversberg (NK) - - 0,7
Vorlage:BAB-F 6407 Vorlage:BAB-L (MZG) Vorlage:BAB-L (MZG) - 065
* Legende: OD = Ortsdurchfahrt LG = Landesgrenze GG = Gemeindegrenze
Die Landkreise mit Forststraßen: MZG=Landkreis Merzig-Wadern · NK=Landkreis Neunkirchen · SB=Regionalverband Saarbrücken · SLS=Landkreis Saarlouis · VK=Völklingen · WND=Landkreis St. Wendel

Siehe auch

Quellen

"Straßenkarte des Saarlandes", Staatliches Straßenbauamt, Neunkirchen

Einzelnachweise

  1. http://www.saarland.de/637.htm Wirtschaftsministerium des Saarlandes zum Straßenbau
  2. Amtsblatt des Saarlandes 2007
  3. http://www.saarland.de/30663.htm Neuordnung der Straßenmeistereien
  4. Karte zur Aufteilung der Straßenmeistereien