Eine Namensaktie ist ein Namenspapier, das auf den Namen des Inhabers ausgestellt wurde. Bei einem Verkauf dieser ausgelieferte Aktie ist Einigung, Übergabe und Indossament notwendig. Die Aktionäre sind dabei im Aktienbuch der Gesellschaft registriert.
Historisch entstanden sind die Namensaktien aus der Möglichkeit, bei Gründung der Gesellschaft nur einen Teil des Aktienkapitals einzuzahlen oder Sacheinlagen über einen längeren Zeitraum in die Gesellschaft einzubringen.
In einigen Rechtssystemen besteht eine Registrierungspflicht, um Leistungen der Gesellschaft, wie Dividendenzahlungen, entgegen zu nehmen.
Namensaktien sind hauptsächlich in den USA verbreitet, laufen hier jedoch mit Blankindossament um. Unter Kostengesichtspunkten wird häufig auf eine Registrierung verzichtet.
Für Unternehmen können Namensaktien interessant sein, um über die Registrierung Informationen über die Aktionärsstruktur zu erhalten. Hierfür hat das deutsche Aktienrecht die Möglichkeit einer elektronischen Registrierung zugelassen.
Vinkulierte Namensaktien
Eine Sonderform stellen die vinkulierten Namensaktien dar. Hier bedarf es zum Eigentumsübergang der Zustimmung der Gesellschaft. Sie werden meist ausgegeben um eine Überfremdung oder eine verdeckte Übernahme zu verhindern.
Vgl. dazu die "bergrechtliche Gewerkschaft".