Musikschule

Bildungseinrichtung, in der Musik und die mit ihr in Verbindung stehenden Künste wie Tanz und Musiktheater unterrichtet werden
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Als Musikschule wird eine Einrichtung bezeichnet, in der Musik unterrichtet wird. Musikschulen wurden im Jahr 1924 durch Fritz Jöde angeregt und damals als Jugendmusikschule bezeichnet.

Musikschulen gehören in fast allen Städten und Landkreisen zum festen öffentlichen Kultur- und Bildungsangebot, vergleichbar mit den Theatern, Volkshochschulen oder öffentlichen Bibliotheken. Sie bilden damit in Kooperation und in Ergänzung des Musikunterrichts an den öffentlichen Schulen und Hochschulen sowie dem privaten Musikunterricht einen Teilbereich der Musikpädagogik in Deutschland.

Eine Jugendmusikschule ist eine meist öffentliche Einrichtung von Städten und Gemeinden, in denen Kinder Unterricht auf Musikinstrumenten erhalten. Durch Zuschüsse sind die Kosten für den Unterricht oft niedriger als bei privaten Musiklehrern. Unterrichtet wird an den Musikschulen meist durch diplomierte Musiklehrer, die ihr Instrument an einer Musikhochschule erlernt haben.

An den Musikschulen wird Einzelunterricht genauso erteilt wie Gruppenunterricht, der dadurch preiswerter sein kann. Außerdem unterhalten die Musikschulen oftmals eigene Musikgruppen und Orchester.

In Deutschland gibt es rund 1.000 öffentliche Musikschulen in kommunaler oder gemeinnütziger Trägerschaft, die von rund 900.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen besucht werden. Sie sind im Verband deutscher Musikschulen e.V. zusammengeschlossen, der seinerseits Mitglied im Deutschen Musikrat ist. An den öffentlichen Musikschulen werden in der Regel Musikalische Früherziehung, Instrumentalunterricht, Chor, Orchester, Big-Band und Musikalische Erwachsenenbildung angeboten. Konzerte, Vorträge, Musikschultage und die Teilnahme der Musikschüler an Musikwettbewerben machen die Musikschulen zu Kulturträgern in den Kommunen und Landkreisen.

Im Gegensatz zum staatlichen Schulwesen gibt es für das Musikschulwesen jedoch keine länder- oder bundeseinheitlich verpflichtenden Qualitätsstandards, so dass sich sowohl die Angebotspalette als auch die Arbeitsbedingungen, Qualifikation und Vergütung der Musikschullehrer stark unterscheiden.

Darüber hinaus gibt es oft auf einen Teilbereich der Musikbildung beschränkte private Einrichtungen, beispielsweise angegeliedert an Musikfachgeschäfte oder Instrumentenhersteller, die ebenfalls die Bezeichnung Musikschule verwenden (beispielsweise das Franchise-System "Musikschule Fröhlich" oder die "Yamaha-Musikschulen"). Während die kommunalen Musikschulen ihren Schwerpunkt häufig auf die konventionelle Instrumentalspielunterweisung (klassische Ausbildung, Jazz etc.) setzen, liegt er bei den privaten oft auf der populären Musik. Aber auch die kommunalen Musikschulen erweitern zunehmend ihr Angebot im Popbereich, um den Wünschen der Schüler Rechnung zu tragen. Vielerorts koexistieren kommunal geförderte Musikschulen, private Musikschulen und selbständige Privatmusiklehrer friedlich im selben Einzugsgebiet.