Schatz

Kostbarer Besitz oder Sammlung von Wertsachen
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. November 2010 um 22:24 Uhr durch Chaddy (Diskussion | Beiträge) (Siehe auch: +Überarbeiten (das ist kein "siehe auch", das ist eine Mind-Map...); format). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Nach deutschem Recht ist ein Schatz oder auch Schatzfund eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (§ 984 BGB). Der Finder eines Schatzes erwirbt bereits mit der Entdeckung hälftiges Miteigentum, siehe Fund, es sei denn es gilt das Schatzregal, das sich auf archäologische Funde bezieht.

Allgemeinsprachlich versteht man unter einem Schatz eine (nicht unbedingt verborgen liegende) Ansammlung großer Sach- oder Vermögenswerte, meist in Form von Schmuck, Juwelen oder Münzen, z. B. einen Kronschatz. Im übertragenen Sinne lassen sich auch ideelle Werte und überhaupt all das, was von der Allgemeinheit oder von einem Einzelnen als ganz besonders wertvoll geschätzt wird (auch etwa eine Person, daher der Kosename), als Schatz bezeichnen.

Sagenhafte Schätze – Fiktion, Literatur, Filme

Falscher Name der Vorlage:Nur Liste.
Um Suchvorgänge und automatische Auswertung zu gewährleisten, ist in Artikeln ausschließlich die Bezeichnung Nur Liste zulässig.
 
Piraten kämpfen um einen Schatz (Illustration aus Howard Pyle's Book of Pirates, 1903)

Siehe auch

Wiktionary: Schatz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen