„Berlin (West)“ war die Bezeichnung für den Teil von Berlin, der ab Ende des Zweiten Weltkrieges von den drei westlichen Besatzungsmächten USA, Vereinigtes Königreich und Frankreich verwaltet wurde. Die Westsektoren der Stadt wurden umgangssprachlich verbreitet unter West-Berlin zusammengefasst.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 und die Verfassung von Berlin von 1950 wiesen Groß-Berlin beziehungsweise Berlin als Land der Bundesrepublik Deutschland aus, doch galt diese Bestimmung bis 1990 nur eingeschränkt. Das Berlinabkommen von 1971 stellte fest, dass die Westsektoren kein „konstitutiver Teil“ der Bundesrepublik seien. Faktisch war West-Berlin von 1949 bis 1990 jedoch ein Bundesland; von westlicher wie insbesondere westdeutscher Seite aus wurden stets die Bindungen Berlins (West) an den Bund betont.
Allgemeines
Die Schreibweise West-Berlin hatte sich zwar eingebürgert, im Westteil der Stadt wie auch in der Bundesrepublik galt amtlich jedoch die Schreibweise Berlin (West). In der DDR hingegen schrieb man mit bewusster Abgrenzung „Selbständige politische Einheit Westberlin“ kurz „Westberlin“, während mit „Berlin, Hauptstadt der DDR“ der Ostteil der Stadt bezeichnet wurde. In Zeiten des Kalten Krieges konnte man allein an der unterschiedlichen Schreibweise Herkunft oder politischen Standort eines Textes erkennen.
Die in der DDR verwendete Bezeichnung sollte in erster Linie den Eindruck eines geografisch eigenständigen Gebietes vermitteln. Es sollte einerseits eine besonders deutliche Selbstständigkeit West-Berlins (von der Bundesrepublik Deutschland) dargestellt werden, andererseits sollte vermieden werden, dass der als „Hauptstadt der DDR“ bezeichnete Ostteil der Stadt nur als Stadthälfte wahrgenommen würde, die endgültige Teilung der Stadt sollte auch begrifflich zementiert werden.
Politischer Status
Artikel 1 Absatz 2 und 3 der Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 lauteten:
- (2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
- (3) Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend.
Artikel 23 des Grundgesetzes in der bis zum Einigungsvertrag geltenden Fassung nannte Groß-Berlin unter den Ländern, in deren Gebiet "dieses Grundgesetz zunächst" (bis zur Inkraftsetzung auch "in anderen Teilen Deutschlands") "gilt".[1]
Aufgrund des Viermächte-Status Berlins hatten die Westalliierten dies so allerdings nicht akzeptiert. Die Alliierte Kommandantur in Berlin hatte am 29. August 1950 angeordnet, Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung seien zurückgestellt und "daß während der Übergangsperiode Berlin keine der Eigenschaften eines zwölften Landes besitzen wird." "Ferner finden die Bestimmungen irgendeines Bundesgesetzes in Berlin erst Anwendung, nachdem seitens des Abgeordnetenhauses darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetz verabschiedet worden sind." Die Verfassung vom 1. September 1950 bestimmte deshalb entsprechend in ihrem Artikel 87:
- (1) Artikel 1 Abs. 2 und 3 der Verfassung treten in Kraft, sobald die Anwendung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Berlin keinen Beschränkungen unterliegt.
- (2) In der Übergangszeit kann das Abgeordnetenhaus durch Gesetz feststellen, daß ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland unverändert auch in Berlin Anwendung findet.[2]
Zuvor hatte es im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszonen zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 unter Nr. 4 geheißen:
- Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144 (2) des Grundgesetzes dahin, daß er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird, daß es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen darf.[3]
Die Sowjetunion und die DDR erkannten derartige Regelungen überhaupt nicht an. Die Westalliierten duldeten hingegen sogenannte „besondere Bindungen“ und deren Weiterentwicklung wie etwa auch durch regelmäßige Sitzungen von Bundesorganen in West-Berlin, die dann jeweils zu Protesten der sowjetischen Seite führten. Das Bundesverfassungsgericht entschied demgegenüber in ständiger Rechtsprechung:
- Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in früheren Entscheidungen ausgesprochen hat, gilt das Grundgesetz grundsätzlich auch in Berlin; Berlin ist trotz des Vorbehalts der Besatzungsmächte ein Land der Bundesrepublik (vgl. BVerfGE 7, 1 [7 ff., 12 ff.] (Berlin-Vorbehalt I vom 21. Mai 1957 ); 1, 70 [71 ff.]).[4]
Der Status von West-Berlin war auch einer der Gegenstände des Viermächteabkommens über Berlin.
Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetze enthielten die sogenannte Berlin-Klausel, die ihre Inkraftsetzung "im Land Berlin" "gemäß Artikel 87 Abs. 2 der Verfassung von Berlin" durch ein Gesetz des Berliner Abgeordnetenhauses vorsah.
Die Berliner Abgeordneten im Bundestag hatten lediglich beratendes Stimmrecht; sie wurden außerdem nicht von der Bevölkerung direkt gewählt, sondern mittelbar vom Abgeordnetenhaus bestimmt (Art. 144 Abs. 2 Grundgesetz). Auch die vier Berliner Vertreter im Bundesrat hatten lediglich ein beratendes Stimmrecht. Im Gegensatz dazu waren die Vertreter Berlins zur Bundesversammlung stets stimmberechtigt; die West-Alliierten hatten hier keinen Vorbehalt angemeldet.
Auch in Ost-Berlin gab es anfangs solche Besonderheiten aufgrund des Viermächte-Status. So waren von 1949 bis 1971 die Ost-Berliner Abgeordneten in der Volkskammer der DDR nicht direkt gewählt und auch nicht stimmberechtigt. Anders als in West-Berlin wurden diese Besonderheiten jedoch nach und nach abgebaut und Ost-Berlin wie ein normaler Bestandteil der DDR behandelt. Die Interpretation des völkerrechtlichen Status Berlins und seiner Teile war zwischen Ost und West strittig (siehe hierzu: Berlin-Frage).
Auf einigen Gebieten, wie den West-Berliner Verkehrsflughäfen, war selbst der Regierende Bürgermeister den einschlägigen Stellen der Berliner Verwaltung gegenüber nicht direkt weisungsbefugt, da diese Bereiche primär von den West-Alliierten, allgemein auch Schutzmächte genannt, überwacht wurden.
Besonderheiten
Von der Währungsreform 1948 an galt auch in West-Berlin die Deutsche Mark der westdeutschen Bank deutscher Länder als Währung.
Zu den Besonderheiten gehörte der „Behelfsmäßige Personalausweis“, der von den in Westdeutschland ausgestellten abwich und keinen Hinweis auf den ausstellenden Staat enthielt. Die Bezeichnung „Behelfsmäßiger Personalausweis“ ohne die Angabe „Bundesrepublik Deutschland“ und ohne Bundesadler wurde auch für den maschinenlesbaren Personalausweises in Kartenform beibehalten, der 1987 in ansonsten gleicher Form wie in Westdeutschland eingeführt wurde. Die in West-Berlin ausgestellten Reisepässe dagegen glichen den in Westdeutschland ausgestellten Pässen und waren mit „Bundesrepublik Deutschland“ beschriftet. Sie wurden formal nicht von Berliner Behörden, sondern von einer in Berlin ansässigen Außenstelle des Bundesinnenministeriums ausgestellt. Für Reisen in Ostblockstaaten und Transitreisen durch die DDR war dieser Pass nicht anerkannt, sodass der Berliner („behelfsmäßige“) Personalausweis vorzulegen war.
Als besetztes Gebiet hatte West-Berlin einen „entmilitarisierten Status“, das heißt es gab keinerlei Präsenz der Bundeswehr in der Stadt und es existierte keine Wehrpflicht. Die Strafvorschriften des Strafgesetzbuches zu Straftaten gegen die Landesverteidigung galten nicht in West-Berlin. Als nach 1990 das bis dahin westdeutsche Wehrpflichtgesetz auch in Berlin galt, wurden einige Geburtsjahrgänge noch rückwirkend erfasst (siehe hierzu: Weißer Jahrgang). Auf die nach Auffassung der Westalliierten dem Viermächte-Status widersprechende Präsenz der Nationalen Volksarmee der DDR in Ost-Berlin reagierten sie mit regelmäßigen diplomatischen Protestnoten.
Eine weitere Besonderheit war die Einrichtung einer eigenen Postverwaltung (Landespostdirektion Berlin), die von der Deutschen Bundespost getrennt war und unter anderem eigene Briefmarken mit der Bezeichnung „Deutsche Bundespost Berlin“ herausgab. Tatsächlich war diese Trennung nur nominell, da die beiden Postverwaltungen faktisch integriert waren. Die West-Berliner Briefmarken waren dementsprechend auch in Westdeutschland gültig, ebenso wie umgekehrt.
Ebenfalls nominell getrennt waren die Berliner Tochterfirmen der damals drei deutschen Großbanken Deutsche Bank, Commerzbank und Dresdner Bank (letztere in Berlin: Bank für Handel und Industrie) Sie trugen im Namen den Zusatz Berlin, wie etwa bei Deutsche Bank Berlin. Der Grund dafür lag in einem alliierten Beschluss aus der Nachkriegszeit, die Großbanken in kleine selbstständige Unternehmen zu zerschlagen. Nach Ende der Besatzungsära in der Bundesrepublik wurde dieser Beschluss nur in West-Berlin durchgesetzt.
Da die drei Luftkorridore, die West-Berlin mit Westdeutschland verbanden, nach den alliierten Vereinbarungen der Nachkriegszeit nur von Flugzeugen der Westalliierten beflogen werden durften, landeten dort nur Verkehrsflugzeuge von britischen, französischen und amerikanischen Fluggesellschaften, von denen der gesamte inländische und internationale Flugverkehr West-Berlins bedient wurde. Den stärksten Anteil hatten Pan American, British Airways und Air France, aber auch andere in diesen Ländern registrierte Gesellschaften, darunter auch einige mit mehrheitlich deutscher Beteiligung und lediglich nomineller Registrierung in einem Land der Westmächte (Euroberlin France und Air Berlin USA). Ebenso war für deutsche Behörden und Privatleute in West-Berlin jegliche Luftfahrt verboten.
Bemerkenswert ist weiterhin, dass bis zur Wiedervereinigung nach alliiertem Recht in West-Berlin noch die Todesstrafe für unerlaubten Waffenbesitz gemäß den entsprechenden Kontrollratsgesetzen hätte verhängt werden können. Dies galt jedoch nur theoretisch, in der Praxis sah man von der Bestimmung ab.
Reisebeschränkungen
Bewohner West-Berlins konnten zu allen Zeiten in westliche Länder reisen. Die in West-Berlin ausgestellten Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland wurden dort ebenso anerkannt wie die „Behelfsmäßigen Personalausweise“ (sofern für die Einreise auch für Westdeutsche der Personalausweis genügte). Ebenso war zu allen Zeiten die Durchfahrt durch die Sowjetische Besatzungszone beziehungsweise die DDR im sogenannten „Transitverkehr“ möglich, mit Ausnahme der Zeit der Berlin-Blockade durch die Sowjetunion vom 24. Juni 1948 bis 12. Mai 1949.
Die Möglichkeiten zum Besuch Ost-Berlins, der DDR und osteuropäischer Staaten änderten sich über die Jahre mehrmals: Bis 1953 galten die Regelungen des Interzonenverkehrs (siehe dort). Bereits ab Mai 1952 war West-Berlinern das Besuchen der DDR grundsätzlich verwehrt; sie konnten zwar eine Einreisegenehmigung beantragen, die in der Praxis jedoch nur selten erteilt wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits erste Straßensperren an der West-Berliner Außengrenze errichtet.[5] Weiterhin nahezu ungehindert erreichbar blieb vorerst der Ostteil der Stadt. Die Bewegungsfreiheit endete also an der äußeren Stadtgrenze, die damals auch im Ostteil kontrolliert war.
Ab dem Mauerbau 1961 wurde West-Berlinern – bis auf eine wenige Wochen dauernde Episode kontrollierter Einreisemöglichkeiten – der Besuch Ost-Berlins völlig verwehrt. Dagegen konnten Westdeutsche und westliche Ausländer unter Vorlage eines Reisepasses ohne vorherige Beantragung eines Visums weiterhin Ost-Berlin für Kurzbesuche betreten. Die Situation änderte sich erstmals 1963, als nach komplizierten Verhandlungen zwischen dem West-Berliner Senat und der DDR eine zeitlich begrenzte „Passierscheinregelung“ Familienbesuche im Ostteil der Stadt über Weihnachten und Neujahr ermöglichte. Weitere ebenso zeitlich begrenzte Passierscheinregelungen folgten 1964, 1965 und 1966.[6]
Die Situation änderte sich grundlegend erst mit dem Viermächteabkommen 1971, in dessen Folge Einreiseregelungen für West-Berliner in die DDR beziehungsweise nach Ost-Berlin definiert wurden. Diese entsprachen seitdem etwa den vereinfachten Regelungen des „Kleinen Grenzverkehrs“ zwischen der Bundesrepublik und der DDR, anders als bei diesem war jedoch West-Berlinern die Einreise in die gesamte DDR möglich. Die DDR betrieb seitdem fünf sogenannte „Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten“ (betrieben vom Ministerium für Staatssicherheit) auf West-Berliner Boden, in denen Einreiseanträge abgegeben und Berechtigungsscheine für Visa in der Regel nach drei Tagen ausgegeben wurden. Mit diesem Visum durften West-Berliner bis 2:00 Uhr des Folgetages in der DDR und in Ost-Berlin bleiben, während bundesdeutsche Bürger schon um spätestens 24:00 Uhr wieder am Grenzübergang sein mussten. Für West-Berliner entfiel auch die Visagebühr in Höhe von 5 DM. West-Berliner waren also nunmehr gegenüber Westdeutschen für den Besuch Ost-Berlins nur noch geringfügig benachteiligt, genossen jedoch für den Besuch der übrigen DDR Vorteile.
Als Reisedokument für West-Berliner erkannte die DDR – ebenso wie die übrigen RGW-Länder – ausschließlich den oben beschriebenen „Behelfsmäßigen Personalausweis“ an. Die in West-Berlin ausgestellten Pässe der Bundesrepublik hatten keine Gültigkeit. Erkennbar waren solche Pässe für deren Behörden an der Wohnort-Eintragung „Berlin“. Mit dieser Praxis wollten die Behörden dieser Staaten dokumentieren, dass West-Berlin „kein Bestandteil der Bundesrepublik“ sei.
Am 24. Dezember 1989 entfielen für West-Berliner und Bundesbürger Visumpflicht und Mindestumtausch entsprechend den zuvor zwischen Helmut Kohl und Hans Modrow ausgehandelten Vereinbarungen.[7] Seitdem genügte für die Einreise nach Ost-Berlin oder die DDR die Vorlage des Personalausweises. Wurde zunächst noch das Ausfüllen von „Zählkarten“ bei jedem Besuch verlangt, entfiel diese Erfordernis am 24. Januar 1990 ebenfalls.[8] Die Kontrollen wurden in den anschließenden Monaten zunehmend stichprobenhafter. Sämtliche Grenzkontrollen der DDR entfielen am 30. Juni 1990, dem Tag der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR.
Einwohnerentwicklung
Die höchste Einwohnerzahl erreichte West-Berlin 1957 mit 2,23 Millionen. Die niedrigste Bevölkerungszahl wurde 1984 mit 1,85 Millionen erzielt. Auf Fehlern in der Fortschreibung des Statistischen Landesamtes beruhte der Anstieg um 133.484 Personen zwischen Dezember 1986 und Mai 1987. Grund war der lange Zeitraum seit der letzten Volkszählung von 1970, die allgemein als Grundlage für die Fortschreibungsergebnisse des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter dient. Für den 24. Mai 1987 wurde eine Einwohnerzahl von 1.881.059 für West-Berlin berechnet, was um 7,1 % unter dem Ergebnis der Volkszählung (2.012.709 Einwohner) vom 25. Mai 1987 lag. Die Einwohnerzahlen in der folgenden Tabelle sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamtes Berlin.
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¹ Volkszählungsergebnis
Bezirke
West-Berlin war mit 481 Quadratkilometern etwas mehr als halb so groß wie das Land Berlin heute. Es war in drei Sektoren unterteilt, wobei jeder einem der West-Alliierten unterstellt war:
- Liste der Bezirke von West-Berlin
Name des Bezirks | Bezirks- wappen |
Fläche (km²)[9] | Einwohner[10] | Sektor | Zuständiges Land | Ortsteile[11] | Ehemalige Postleitzahlen (1000 Berlin ..)[12] | Weitere Ortslagen und heutige Ortsteile | |
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Bezirk Charlottenburg | 30,3 | 147.258 | Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland |
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Bezirk Kreuzberg | 10,4 | 128.790 | Vereinigte Staaten von Amerika |
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Bezirk Neukölln | 44,9 | 273.174 | Vereinigte Staaten von Amerika |
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Bezirk Reinickendorf | 89,3 | 229.193 | Französische Republik |
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Bezirk Schöneberg | 12,2 | 136.900 | Vereinigte Staaten von Amerika |
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Bezirk Spandau | 86,4 | 192.186 | Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland |
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Bezirk Steglitz | 32,0 | 166.207 | Vereinigte Staaten von Amerika |
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Bezirk Tempelhof | 40,7 | 160.773 | Vereinigte Staaten von Amerika |
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Bezirk Tiergarten | 13,4 | 71.834 | Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland |
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Bezirk Wedding | 15,4 | 135.011 | Französische Republik |
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Bezirk Wilmersdorf | 34,3 | 130.103 | Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland |
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Bezirk Zehlendorf | 70,6 | 83.123 | Vereinigte Staaten von Amerika |
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Exklaven und Enklaven
West-Berlin besaß bis 1988 mehrere Exklaven, die von DDR-Territorium umgeben waren. Die Exklaven entstanden bei der Bildung Groß-Berlins 1920, dessen Stadtgrenze damals die komplizierten Grenzverhältnisse der eingemeindeten Landgemeinden erbte. Bedeutung erlangten sie jedoch erst mit dem Mauerbau für alle Exklaven, die zu den westlichen Sektoren gehörten.
Die Exklaven wurden nach dem Viermächteabkommen in mehreren Schritten durch Gebietsaustausche (zusammen mit anderen Korrekturen ungünstiger Grenzläufe, beispielsweise am Lenné-Dreieck in Berlin-Mitte) an den Westteil Berlins angegliedert oder an die DDR abgegeben. Bekanntestes Beispiel war Berlin-Steinstücken, da dies die einzige dauerhaft bewohnte Exklave war. Bis zum Bau einer Verbindungsstraße nach West-Berlin wurde die Bevölkerung dort teils mit Hubschraubern der Streitkräfte der Vereinigten Staaten versorgt.
Exklaven, die zum Stadtgebiet von West-Berlin gehörten
- Falkenhagener Wiese, Fläche zum Bezirk Spandau, 45,44 ha – 1988 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
- Wüste Mark, Ackerfläche zum damaligen Bezirk Zehlendorf, 21,83 ha – 1988 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
- Laßzins-Wiesen, Fläche zum Bezirk Spandau, 13,49 ha – 1988 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
- Steinstücken, Ortslage zum damaligen Bezirk Zehlendorf, 12,67 ha – 1971 mit Berlin über einen Korridor verbunden
- Große Kuhlake, Fläche zum Bezirk Spandau, 8,03 ha – 1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
- Nuthewiesen, Feuchtbiotop zum damaligen Bezirk Zehlendorf, 3,64 ha – 1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
- Fichtewiese, Wochenendsiedlung zum Bezirk Spandau, 3,51 ha – 1988 mit Berlin verbunden
- Finkenkrug, Fläche zum Bezirk Spandau, 3,45 ha – 1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
- Erlengrund, Wochenendsiedlung zum Bezirk Spandau, 0,51 ha – 1988 mit Berlin verbunden
- Böttcherberg, drei getrennte Flächen in Potsdam-Klein Glienicke, zum damaligen Bezirk Zehlendorf, 0,30 ha – 1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
Am 20. Dezember 1971 wurde im Rahmen des ersten derartigen Gebietsaustauschs unter anderem die bis dahin in West-Berliner Besitz befindliche Exklave Nuthewiesen, an die DDR abgegeben, während im Gegenzug mit finanziellen Mitteln durch die Bundesregierung ein Korridor-Zugang von Kohlhasenbrück (Zehlendorf) zur Exklave Steinstücken dem West-Berliner Gebiet angegliedert wurde. Die letzten Exklaven wurden 1988 an die DDR abgegeben, beziehungsweise erhielten, wie im Falle Fichtewiese und Erlengrund, einen dauerhaften Zugang zu West-Berlin.
Enklaven, die zur DDR gehörten oder von der DDR beansprucht wurden
- Drei getrennte Enklaven in Eiskeller im Bezirk Spandau
- Ein kleiner Teil der Tiefwerder Wiesen (zu Seeburg) im Bezirk Spandau, Ortsteil Pichelsdorf
Während die (ungenutzten) DDR-Enklaven im Eiskeller bis zur endgültigen Grenzbereinigung 1988 noch in allen offiziellen Karten und vielen Stadtplänen als exterritoriales Gebiet aus Sicht West-Berlins eingezeichnet waren, traf dies für die Tiefwerder Wiesen (ein von West-Berlinern genutztes Wochenendsiedlungsgebiet) nicht zu. Obwohl die DDR in den Gebietsaustauschverhandlungen versuchte, einen Teil der Tiefwerder Wiesen auf ihrer Habenseite einzubringen, lehnten die Briten, in deren Sektor sich das Gebiet befand, einen staatshoheitlichen Anspruch der DDR ab. Der Status als Enklave der Gemeinde Seeburg wurde insofern anerkannt, als die Briten schon in den 1960er-Jahren West-Berliner Behörden anwiesen, zwar Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, jedoch auf dem Gebiet nicht amtlich tätig zu werden. Der unklare Status fand seine stillschweigende Bereinigung in einer Protokollnotiz zu den letzten Gebietsaustauschvereinbarungen 1988. Beide Seiten erklärten, seitdem keine Exklaven mehr im jeweils anderen Territorium zu haben.
Bereiche unter sowjetischer oder späterer DDR-Verwaltung
- Das Sowjetische Ehrenmal im Tiergarten (bis 1994 unter sowjetischer bzw. russischer Verwaltung)
- das Haus des Rundfunks in der Masurenallee (bis 1956)
- die Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn einschließlich der Berliner S-Bahn (diese bis Anfang 1984)
- die Einrichtungen, insbesondere die Schleusen der vormaligen Reichswasserstraßen
Kulturhistorische Bedeutung
Auch nach der Deutschen Wiedervereinigung wird der Begriff „das alte West-Berlin“ benutzt. Er soll auf die besondere Situation und Stimmung in West-Berlin in den Zeiten der Berliner Mauer hinweisen. West-Berlin stellte eine Insel inmitten der DDR dar und wurde teilweise auch „Insel im roten Meer“ genannt, angelehnt an die Farbe Rot, die sinnbildlich für Sozialismus und Kommunismus steht.
Während die DDR-Regierung den Ostteil Berlins zum Zentrum Ihrer Macht und im Vergleich zur übrigen DDR etwa finanziell und versorgungstechnisch besonders gefördert hatte, wurde etwa die Hälfte des West-Berliner Finanzhaushalts aus dem Bundeshaushalt bestritten, da West-Berlin wiederum als ein Aushängeschild des Westens gesehen und gefördert wurde.
West-Berlin war eines der „Auswanderungsziele“ der westdeutschen Jugend und ein Eldorado der Wehrdienstverweigerer. Dazu musste man rechtzeitig vor dem Einberufungsbescheid der Bundeswehr seinen Wohnsitz nach Berlin verlegen, also den westdeutschen Personalausweis gegen einen Berliner Ausweis – offiziell als „Behelfsmäßiger Personalausweis“ bezeichnet – tauschen. Um Nachwuchskräften und (steuerzahlenden) Arbeitnehmern einen Ausgleich für die Umstände in der ummauerten Stadt zu gewähren, wurden Berliner Arbeitnehmern eine Berlinzulage von 8 % auf das Bruttogehalt gewährt; diese Zulage wurde nach 1990 schrittweise abgebaut.
Rund um den Kurfürstendamm konzentrierte sich das gesellschaftliche Leben der Mauerstadt. Er war das Zentrum der kulturellen Unternehmungen. Seit der Wende ließ die Bedeutung der City-West (Neuer Westen) nach, aus Kinos wurden Filialen von Modehäuser-Ketten, kleine Boutiquen und andere kleine Geschäfte mussten Filialen größerer Ketten weichen. Das ist insbesondere dem Erstarken der alten Berliner Mitte rund um die Friedrichstraße und Unter den Linden geschuldet. Unkenrufe, die einen völligen Niedergang des Kurfürstendamms prophezeiten, haben sich jedoch nicht bestätigt. Die seit jeher dezentrale Stadtstruktur Berlins mit mehreren Hauptgeschäftszentren, aber auch die Tatsache, dass der Potsdamer Platz eher bei Touristen beliebt ist als bei den Berlinern selbst, bewahrt die Attraktivität des Kurfürstendamms und lässt diese auch für die Zukunft als gesichert erscheinen.
Siehe auch
Literatur
- Horst Bosetzky: West-Berlin. Erinnerungen eines Inselkindes, Berlin 2006, ISBN 978-3-89773-531-6.
- Werner Eckelt: Requiem auf West-Berlin. Bilder aus einer verlorenen Zeit. Hrsg. v. M. Heckmann und J. Schoeps, Leipzig 2000, ISBN 978-3-89487-371-4.
- Olaf Leitner (Hrsg.): West-Berlin. Berlin (West). Westberlin. Die Kultur – die Szene – die Politik. Erinnerungen an eine Teilstadt der 70er und 80er Jahre, Berlin 2002, ISBN 3-89602-379-9.
- Rudolf Lorenzen: Paradies zwischen den Fronten: Reportagen und Glossen aus Berlin (West), Berlin 2009, ISBN 978-3-940426-29-1.
- Ulf Mailänder, Ulrich Zander: Das kleine Westberlin-Lexikon. Von „Autonome“ bis „Zapf“. Die alternative Szene der siebziger und achtziger Jahre, Berlin 2003, ISBN 3-89602-518-X.
- Wilfried Rott: Die Insel: Eine Geschichte West-Berlins 1948–1990, München 2009, ISBN 978-3-406-59133-4.
- Jürgen Scheunemann, Gabriela Seidel: Was war los in West-Berlin 1950–2000, Erfurt 2002, ISBN 3-89702-321-0.
- Kerstin Schilling: Insel der Glücklichen. Generation West-Berlin, 2. Aufl., Berlin 2005, ISBN 3-936324-26-3.
- Gabriele Wachter (Hrsg.): War jewesen. West-Berlin 1961–1989, Berlin 2009, ISBN 978-3-86964-014-3.
- Die Insel West-Berlin, Zeitschrift für Ideengeschichte 2, Heft 4, München 2008, ISBN 978-3-406-57267-8.
- George Bailey, Sergej A. Kondraschow: Die unsichtbare Front. Der Krieg der Geheimdienste im geteilten Berlin, Berlin 1997, ISBN 978-3-549-05603-5.
Weblinks
- Allgemein
- Grundgesetz in der Originalfassung von 1949 mit Bezugnahme auf Groß-Berlin in Artikel 23
- Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 mit Bezugnahme auf Groß-Berlin in Nr. 4
- Weblinks zu den Exklaven
Einzelnachweise
- ↑ http://lexetius.com/GG/23
- ↑ http://www.verfassungen.de/de/be/berlin50-index.htm
- ↑ Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949, englische Originalversion zitiert in BVerfGE 1,70 (1 BvR 24/51 vom 25. Oktober 1951): We interpret the effect of Articles 23 and 144 (2) of the Basic Law as constituting acceptance of our previous request that while Berlin may not be accorded voting membership in the Bundestag or Bundesrat nor be governed by the Federation she may, nevertheless, designate a small number of representatives to the meetings of those legislative bodies.
- ↑ BVerfGE 19, 377 – Berlin-Vorbehalt II
- ↑ Der Außenring
- ↑ Passierscheinabkommen
- ↑ Chronik der Wende 24. Dezember 1989
- ↑ Chronik der Wende 24. Januar 1990
- ↑ Quellen: Angaben in entsprechenden Artikeln zu den Berliner Bezirken und Ortsteilen sowie Harms Berliner Grundschulatlas, Berlin 1987, S. 26 (Stand: 31. Dezember 1983).
- ↑ Stand: 31. Dezember 1983, Quelle: Harms Berliner Grundschulatlas, Berlin 1987, S. 26.
- ↑ nach Harms Berliner Grundschulatlas, Berlin 1987, S. 27.
- ↑ http://berlin.bahninfo.de/telefon.htm