Das Großherzogtum Berg war von 1806 bis 1813 ein napoleonischer Kunststaat aus zahlreichen Territorien mit unterschiedlichen Traditionen und Konfessionsstrukturen. Neben dem Königreich Westphalen sollte es als Modellstaat für die übrigen Rheinbundstaaten dienen.[1] Es kam zu Reformen der Verwaltung, der Justiz, der Wirtschaft und zu Agrarreformen. Das Land blieb ein Kunststaat und es konnte sich in der kurzen Zeit des Bestehens kein Landesbewusstsein entwickeln. Ausgelöst von wirtschaftlichen Krisen und den Unmut gegen die Truppenaushebungen kam es 1813 zu schweren Unruhen, die militärisch niedergeschlagen wurden. Nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft fielen die meisten Gebiete an Preußen.
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Geschichte
Zeit unter Murat
Am 15. März 1806 trat König Maximilian I. Joseph von Bayern sein Herzogtum Berg an Napoleon ab. Kurbayern hatte sich 1805 im Vertrag von Schönbrunn im Tausch gegen das Fürstentum Ansbach dazu verpflichtet. Napoleon übereignete noch am selben Tag die Herzogtümer Berg und Kleve an seinen Schwager Joachim Murat, der dadurch auch ein deutscher Reichsfürst wurde. Das Territorium des von Preußen abgetretenen Herzogtums Kleve wurde nur in seinen rechtsrheinischen Teilen mit dem Herzogtum Berg verbunden; die linksrheinischen Teile hatte Frankreich bereits annektiert. Murat nahm sein Land am 19. März 1806 in Köln zunächst als Herzog von Kleve (Cleve) und Berg förmlich in Besitz und ließ sich acht Tage später von den Landständen huldigen.
Im Juli 1806 trat Murat auf der Grundlage der Rheinbundakte und im Zuge der Gründung des Rheinbundes aus dem Heiligen Römischen Reich aus, beanspruchte unter gegenseitiger Anerkennung der Signatarstaaten die Souveränität und nahm den Titel eines Großherzogs an. Gleichzeitig wurde das klevisch-bergische Großherzogtum nach der Niederlage Preußens bei Jena und Auerstedt und dem Frieden von Tilsit erweitert. Bis zum Januar 1808 kamen folgende meist ehemals preußischen Gebiete hinzu: die beiden Stifte Elten, Essen und Werden, die Grafschaft Mark mit Lippstadt, das Erbfürstentum Münster, die Grafschaft Salm-Horstmar, die Grafschaften Tecklenburg, Rheda, Lingen, Cappenberg, die ehemalige Reichsstadt Dortmund sowie die nassauischen Gebiete um Siegen und Dillenburg. Die Festung Wesel wurde dagegen im Januar 1808 Teil Frankreichs. Sie diente auch zur Kontrolle des Großherzogtums.
Direkte napoleonische Herrschaft
Im März 1808 ernannte Napoleon Joachim Murat zum König von Neapel und übernahm ab diesem Zeitpunkt in Personalunion mit dem französischen Kaisertum auch die Herrschaft über das Großherzogtum Berg, das Düsseldorf zur Hauptstadt hatte. Durch die Personalunion Frankreichs und Bergs wurde eine Annexion, die nach der Rheinbundakte nicht zulässig war, vermieden. Als Minister für Angelegenheiten des Großherzogtums Berg bei der kaiserlichen Regierung zu Paris fungierte Pierre-Louis Roederer. Mit ihm stand der Kaiserliche Kommissar Jean-Claude Beugnot als Verwaltungschef der großherzoglichen Regierung zu Düsseldorf in ständiger Korrespondenz. Insofern konnte das Großherzogtum selbst keine nennenswerte politische Rolle spielen.[2] Im April erreichte das Großherzogtum Berg eine Ausdehnung, die es in der Folgezeit nicht mehr übertreffen sollte.
1809 ernannte Napoléon seinen vierjährigen Neffen Napoléon Louis Bonaparte zum Großherzog von Berg. Er war der älteste lebende Sohn des Königs von Holland und der Bruder des späteren Napoleon III. Da Napoléon Louis noch nicht volljährig war und da Napoléon seinem Bruder Louis, dem König von Holland, die Regentschaft über das Großherzogtum Berg wegen schwerwiegender Meinungsverschiedenheiten über die Durchsetzung der Kontinentalsperre nicht überlassen wollte, zog es der Kaiser vor, die bergische Regentschaft selbst zu übernehmen.
Nach der Abdankung des Königs von Holland am 1. Juli 1810 war das Großherzogtum Berg für wenige Tage in Personalunion mit dem Königreich Holland verbunden, weil infolge der Abdankung seines Vaters der fünfjährige Großherzog von Berg auch König von Holland geworden war. Diese Personalunion fand ihr rasches Ende durch die französische Annexion Hollands am 9. Juli 1810. Das Großherzogtum blieb zunächst von einer Annexion verschont. Erst am 13. Dezember 1810 beschloss der französische Senat zur Durchsetzung der Kontinentalsperre die Einverleibung der klevischen und bergischen Gebiete nördlich der Lippe.
Im Jahre 1811 besuchte Napoleon das Großherzogtum und seine Hauptstadt Düsseldorf mit dem Ziel, die auftretenden Schwierigkeiten – etwa durch Kontakte mit Persönlichkeiten der bergischen Administration und Wirtschaft – persönlich zu erörtern und in Augenschein zu nehmen. Um die bergische Bevölkerung für Frankreich und für ihn als Regenten Bergs gewogen zu halten, ließ er eine bergische Gewerbeausstellung organisieren, die er auch besuchte, ordnete er eine Verschönerung der ab 1801 beseitigten Stadtbefestigung Düsseldorfs an und stellte hierfür eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung. Das städtebauliche „Embellissement“ setzten die beauftragten Planer, insbesondere Maximilian Friedrich Weyhe, mit einem System von Boulevards, Esplanaden und landschaftlich gestalteten Parkanlagen in der Folgezeit schrittweise um.
Reformen und innere Entwicklung
Als Modellstaat kam es im Großherzogtum zu zahlreichen Reformen in der Verwaltung, der Justiz und anderen Bereichen.[3] Anders als im Königreich Westphalen kam es nicht zur Einführung einer Verfassung. Eingeführt wurde der Code Civil als Grundlage der Rechtsprechung im Jahr 1810. Zwei Jahre später wurde die bisherige Justizorganisation nach französischem Vorbild umgebildet.[4] Aus dem bergischen Sicherheitskorps und den Dillenburger Husaren wurde ab 1806 eine Landespolizei „Landjäger“ gebildet.[5]
Konfessions- und Bildungspolitik
Als Folge der zahlreichen zusammengefassten Territorien war das Großherzogtum gemischt konfessionell. Etwa die Hälfte der Bevölkerung waren Protestanten, die andere Hälfte Katholiken. Die rheinischen und münsterländischen Gebiete waren meist katholisch, protestantisch waren etwa das bergische Land, das Siegerland oder das märkische Sauerland. Hinzu kam ein kleiner jüdischer Bevölkerungsanteil, der etwa 4000-5000 Personen ausmachte. Bereits vor Gründung des Großherzogtums hatte die Säkularisation der Klöster begonnen. Die Bischofssitze in Köln und Münster waren vakant und wurden von Kapitelsvikaren verwaltet. Im Jahr 1811 ordnete Napoleon eine Neuorganisation der Kirchengemeinden orientiert an den neuen Verwaltungsgrenzen an. Dies wie auch die Gründung eines Bistums in Düsseldorf kam nicht mehr zustande. Die Geistlichen wurden vom Staat besoldet. Zu einer nennenswerten Reform des Schulwesens kam es nicht. Obwohl die rechtliche Gleichstellung der Juden nur angekündigt und nicht verwirklicht wurde, wurde dies von den Juden als Befreiung empfunden.[6]
Verwaltungsstrukturen
Im Gegensatz zum Königreich Westphalen, wo mit einem Schlag das französischen Vorbild der Staatsorganisation eingeführt wurde, ging man im Großherzogtum behutsamer vor. Auch der kaiserliche Kommissar und Vertreter Napoleons in Düsseldorf Jean-Claude Beugnot warnte vor übereilten Schritten.[7] Die verschiedenen Maßnahmen wurden dabei von oben ohne Beteiligung der alten Stände getroffen. Ein Staatsrat, der allerdings erst 1812 auch so genannt wurde, war für Regierung und Gesetzgebung zuständig. Darin vertreten waren Beamte aus den annektierten Gebieten.[8][9]
Von erheblicher Bedeutung war die Reform der Verwaltungsstrukturen nach franzöischem Vorbild. Im April 1806 wurde das Territorium in vier Arrondissements reorganisiert: das Arrondissement Siegburg sowie die Arrondissements Mülheim (am Rhein), Düsseldorf und Elberfeld-Duisburg-Wesel. Später kamen im Süden noch das Arrondissement Dillenburg und im Norden das Arrondissement Steinfurt hinzu.
Im November 1808 wurden Kleve und Berg verwaltungstechnisch in vier Départements (etwa: „Länder“ bzw. Landschaften), zwölf Arrondissements (Regierungsbezirke) und 78 Cantons (Landkreise) untergliedert. Die kleinste Verwaltungseinheit waren die Mairies (Bürgermeistereien). Die Départements waren das Département Rhein, das Département Sieg, das Département Ruhr und das 1810 von Frankreich annektierte Département Ems. Im Dezember 1808 löste die Municipalverwaltung für die Städte und Gemeinden die früheren Vogteien, Honnschaften und Ämter endgültig ab.
Die Gemeinden wurden der staatlichen Kontrolle unterworfen und beendete die kommunale Selbstverwaltung. Kleinere Gemeinden wurden zusammengelegt. Es wurden Departements-, Arrondissements- und Munizipalräte gebildet. Diese wurden allerdings ernannt und nicht gewählt. Als Präfekten der Departements wurden Deutsche, meist Adelige, ernannt. Auch der Maire (Bürgermeister) wurde ernannt.
In industriell geprägten Gemeinden wie Elberfeld, Barmen, Mülheim an der Ruhr oder Iserlohn waren dies häufig Kaufleute oder Fabrikanten, in eher ländlichen Gemeinden aber auch in Münster waren dies häufig lokale Adelige. Die ernannten Gemeinderäte hatten nur wenig Kompetenzen und traten nur ein Mal im Jahr zusammen. Auch in diesen saßen meist nach französischen Vorbild lokale Notablen. Im Stadtrat von Düsseldorf etwa saßen zwischen 1806 und 1815 insgesamt 43 Männer. Davon waren allein 14 Bankiers oder Kaufleute und fünf Juristen. Dabei achtete man auf Überkonfessionalität. Im mehrheitlich katholischen Düsseldorf saßen auch Katholiken im Rat. Insgesamt haben die Reformen die Dominanz der alten städtischen Eliten zurückgedrängt.[10]
Wirtschafts- und Agrarreformen
Es wurden die Zünfte abgeschafft und die Gewerbefreiheit eingeführt. Dies begünstigte die Entstehung eines modernen Wirtschaftsbürgertums.[11] Die Agrareform erwies sich als schwierig. Es gelang nicht einmal die unübersichtlichen Abgaben der Bauern in eine abslösbare Grundrente umzuwandeln. Zahlreiche Ablösedekrete wurden erlassen, die aber an der Praxis scheiterten. Schließlich übertrug man die französischen Hypothekenordnung auch auf das Großherzogtum. Damit waren die Zahlungen zu Grundrenten geworden und der Bauer konnte über sein Land durch Kauf, Verkauf oder Tausch frei verfügen. Im Jahr 1808 erließ Napoleon ein Dekret zur Aufhebung der Leibeigenschaft und der Übertragung des vollständigen Landrechtes an die ehemaligen Leibeigenen und Pächter. Im September 1811 folgte ein weiteres Dekret. Danach waren alle nicht privatrechtlichen feudalen Eigentumstitel erloschen. Das Gesetz kam aber zu spät, um noch Wirkung zu erzielen. Auch hat der Adel die Bestimmungen vielfach ignoriert. Auf Druck des Adels und vor dem Hintergrund des bevorstehenden Russlandfeldzuges hat die Regierung 1812 sogar alle Prozesse von Bauern gegen die bisherigen Grundherren gestoppt. An der Lage der Bauern hat sich kaum etwas geändert, da die Ablösesummen zu hoch lagen. Für den Adel dagegen bedeuteten die Reformen einen tiefen Einschnitt. Er verlor weitgehend seine feudalen Rechte, das faktische Monopol auf bestimmte Ämter und Steuerprivilegien. In Anlehnung an das französische Vorbild unterlagen Stammgüter und Fideikommisse der staatlichen Genehmigung.[12]
Es von Seiten der Bauern zu Protesten gegen den Widerstand des Adels in Sachen der Bauernbefreiung. Unterstützt wurde ihre Sache von Arnold Mallinckrodt und seine Zeitung den Westfälischen Anzeiger. Eine Bittschrift der Bauern brachte eine Delegation nach Paris, wo Napoleon sie empfing und versprach letztlich vergeblich Abhilfe zu schaffen.[13]
Wirtschaft
Zunächst erfuhr die Wirtschaft des Landes einen Aufschwung. Die gewerbliche Wirtschaft Bergs war für das napoleonische System besonders wichtig, weil in Frankreich selbst die negativen Folgen für die einheimische Wirtschaft durch die Revolution noch nicht überwunden waren. Daher räumte Frankreich dem Großherzogtum zunächst einen günstigen Zolltarif ein. Schwer geschadet hat Berg die Einführung des napoleonischen Kontinentalssystems und eine neue Zollschranke am Rhein. Dadurch wurde das Land faktisch vom französischen und niederländischen Markt abgeschnitten. Das direkte französische Gebiet war damit wirtschaftliches Ausland. Die Exporte Bergs gingen von 55 Millionen Franc im Jahr 1807 auf nur noch 38 Millionen im Jahr 1812 zurück. Eine Reihe von Unternehmern reagierte auf die Probleme mit der Verlagerung ihrer Betriebe auf die französische Seite des Rheins. Die bergischen Unternehmer forderten daher den vollen Anschluss des Landes an Frankreich.[14] Dies wurde aber mit Sorge vor einer übermächtigen bergischen Konkurrenz für französische Produkte abgelehnt. Wenig profitierte das Großherzogtum vom Schmuggel gegen die Kontinentalsperre. Statt des europäischen Exports konzentrierte sich die Wirtschaft des Großherzogtums auf den Handel im deutschen Bereich.[15]
Auf der anderen Seite begünstigte die wirtschaftsgeographische Verlagerung von der Küste ins Binnenland und insbesondere an den Rhein die Wirtschaft des Großherzogtums. Zentrum des Textilgewerbes war das Gebiet um Barmen und Elberfeld. Bereits vor der Gründung des Großherzogtums gewann die Baumwollherstellung und -verarbeitung an Bedeutung. Die Entwicklung stagnierte nach 1806 durch die Folgen der Zollpolitik. Immerhin waren in diesem Bereich im Großherzogtum bereits 50.000 Menschen beschäftigt. Stattdessen erlebte die Eisenerzeugung und -verarbeitung einen erheblichen Aufschwung. Von Bedeutung war hier insbesondere die kleingewerbliche Herstellung von Fertigwaren wie etwa die Messer aus Solingen. Insgesamt war dieser Sektor mit 5000 Beschäftigten aber noch vergleichsweise klein.[16]
Militär
Als Rheinbundstaat hatte das Großherzogtum Napoleon Truppen zu stellen und für die Armee zu bezahlen. Für viele Einwohner neu war die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. Das Land stellte 1806 3000 Mann und schuf drei Regimenter. Im Jahr 1813 waren die bergischen Truppen 9600 Mann stark. Kommandeur war François-Étienne Damas. Die meisten Offiziere waren jedoch Deutsche. Den Truppenaushebungen versuchten sich viele Rekruten durch Flucht zu entziehen. Sie wichen nach Holland oder das damals hessische Herzogtum Westfalen aus. Die neuen Soldaten mussten durch Gendarmen an der Flucht gehindert werden und in Lüdenscheid und Unna kam es als Folge von Aushebungen zu Unruhen. Um Desertionen zu verhindern, wurden die bergischen Einheiten vorwiegend an weit entfernten Kriegsschauplätzen etwa in Spanien oder im Russlandfeldzug eingesetzt. An diesem nahmen 5000 Mann aus dem Großherzogtum teil, von denen nur einige hundert wieder zurück kehrten. Im Jahr 1813 gelang es den Behörden nur noch eine Truppe von 1200 Mann auszuheben. Ein Teil der bergischen Soldaten ging nach der Völkerschlacht bei Leipzig ins preußische Lager über.[17]
Unruhen 1813 und Ende
Dem kaiserlichen Kommissar Beugnot war klar, dass es schwierig war aus zahlreichen früheren Territorien ein „Vaterland“ zu schaffen. Tatsächlich blieb das Großherzogtum ein Kunststaat. Nach der Niederlage Napoleons in Russland begann sich die Stimmung gegen die französische Herrschaft zu wenden. Den Behörden war bekannt, dass die Beamten in der Grafschaft Mark insgeheim immer noch dem preußischen König treu waren und es Beziehungen zum Freiherrn vom Stein gab. Gegen die neuerlichen Truppenaushebungen gab es Anfang des Jahres 1813 schwere Unruhen. Diese gingen von Ronsdorf aus und erfassten immer weitere Gebiete wie Solingen, Velbert, Wipperfürth, Elberfeld, Hagen, Gummersbach oder Herborn. Eine Rolle spielten auch die wirtschaftlichen Probleme. Diese Erhebung gilt als eine der ersten offenen Aufstände gegen die napoleonische Herrschaft im deutschen Raum. Er konnte nur durch militärische Mittel unterdrückt werden. Dabei waren auch Truppen aus dem benachbarten Königreich Westphalen behilflich.[18][19]
Bald nach der Völkerschlacht bei Leipzig löste sich das Großherzogtum faktisch auf. Von 1813 bis 1815 wurde für das rechtlich allerdings noch bestehende Großherzogtum das Generalgouvernement Berg als interimistische Verwaltung eingerichtet. Die meisten Landesteile fielen zusammen mit dem Großherzogtum durch Artikel XXIV der Hauptakte des Wiener Kongresses schließlich Preußen zu. Es bildete daraus mit den anderen preußischen Besitzungen auf dem linken und rechten Rheinufer die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit Verwaltungssitz Köln.
Der Titel eines Großherzogs von Kleve und Berg ging somit auf den preußischen König und das Haus Hohenzollern über.
Weitere Entwicklung
Am 1. Januar 1814 wurde das Großherzogtum Berg selbst mit dem Kanton Gummersbach und der Gemeinde Friesenhagen in vier Kreise aufgeteilt, die jeweils einem Direktor unterstanden. Diese hatten, anders als die bisherigen Präfekten und Unterpräfekten, nicht mehr die Polizeiverwaltung unter sich. Die neueingeteilten Kreise waren Düsseldorf, Elberfeld, Mülheim und Wipperfürth.
Übergeordnet war der Kreis Düsseldorf, dessen Direktor auch Landesdirektor war. Er führte außerdem die Verwaltung der Brandassekuranzkasse und das Präsidium des Medizinalrates, dem das Medizinalwesen sowie die Medizinal- und Sanitätspolizei in allen Kreisen unterstanden. Die Verwaltungspolizei unterstand einem Polizeidirektor in Düsseldorf, dem in den Kantonen jeweils ein Polizeivogt unterstand.
1822 wurde die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit der ebenfalls 1815 gebildeten Provinz Großherzogtum Niederrhein (Verwaltungssitz in Koblenz) zur Rheinprovinz vereinigt.
1946 wurde die ehemalige Provinz Jülich-Kleve-Berg aus der Rheinprovinz mit der Provinz Westfalen zum neuen Land Nordrhein-Westfalen vereinigt und die ehemalige bergische Hauptstadt Düsseldorf zur Hauptstadt von Nordrhein-Westfalen bestimmt. Das neue Land – seit 1949 Land der Bundesrepublik Deutschland – setzt damit auch nach seiner Größe und teilweise nach seinen Grenzen die Tradition des Großherzogtums Berg fort.
Einzelnachweise
- ↑ Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. München: Oldenbourg, 2001 S.53, 82
- ↑ Wilhelm Ribhegge: Preussen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008 S.34
- ↑ vergl. Jörg Engelbrecht: Auf dem Weg von der ständischen zur staatsbürgerlichen Gesellschaft. Reformprozesse in Deutschland im Zeitalter Napoleons Onlinefassung
- ↑ Wilhelm Ribhegge: Preussen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008 S.36
- ↑ Polizei im Großherzogtum Berg
- ↑ Wilhelm Ribhegge: Preussen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008, S. 37
- ↑ Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. München: Oldenbourg, 2001 S.87
- ↑ Wilhelm Ribhegge: Preussen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008 S.34
- ↑ Kaiserliches Dekret, welches die Organisation des Staatsrates und des Collegiums betrifft
- ↑ Wilhelm Ribhegge: Preussen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008 S.33-36
- ↑ Wilhelm Ribhegge: Preussen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008 S.36f.
- ↑ Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. München: Oldenbourg, 2001 S.91-93
- ↑ Wilhelm Ribhegge: Preussen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008 S.37
- ↑ Eingabe der Gewerbetreibenden im Großherzogtum Berg 1811 Onlinefassung mit Erläuterungen
- ↑ Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. München: Oldenbourg, 2001 S.99, 102
- ↑ Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. München: Oldenbourg, 2001 S.103f.
- ↑ Wilhelm Ribhegge: Preussen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008 S.39
- ↑ Wilhelm Ribhegge: Preussen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008 S.39
- ↑ vergl. ausführlich: Mahmoud Kandil: Sozialer Protest gegen das napoleonische Herrschaftssystem im Großherzogtum Berg 1808 – 1813 Onlinefassung
Quellen
- Johann Josef Scotti (Bearb.): Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in den ehemaligen Herzogthümern Jülich, Cleve und Berg und in dem vormaligen Großherzogthum Berg über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind. Vom Jahr 1475 bis zu der am 15. April 1815 eingetretenen König[lich] Preuß[ischen] Landes-Regierung. 4.Bde. Düsseldorf, 1821-1822 Onlinefassung
- Eintrag auf archive.nrw.de
Literatur
- Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. München: Oldenbourg, 2001
- Wilhelm Ribhegge: Preussen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008
- Bettina Severin-Barboutie: Französische Herrschaftspolitik und Modernisierung Verwaltungs- und Verfassungsreformen im Großherzogtum Berg (1806-1813). Göttingen, 2008 ISBN 978-3-486-58294-9
- Gerd Dethlefs, Armin Owzar, Gisela Weiß (Hrsg.): Modell und Wirklichkeit. Politik, Kultur und Gesellschaft im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen Paderborn, 2008 ISBN 978-3-506-75747-4