Direkte Demokratie

Herrschaftsform und einzelne politische Entscheidungsverfahren
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Unter direkter Demokratie wird eine demokratische Staatsform der unmittelbaren, souveränen Herrschaft des Volkes verstanden.

Funktionsweise

Das bedeutet die Souveränität im Staat liegt direkt beim Volk. Es übt diese unmittelbar z.B. per Volksgesetzgebung aus. Dies ist der wesentliche Unterschied zur "repräsentativen Demokratie", bei der die Gestaltungsmacht zugunsten der gewählten Vertreter verschoben ist.

In der Regel haben auch direkte Demokratien repräsentative Strukturen wie Parlament, Regierung, Justiz etc. Diese unterstehen jedoch unmittelbar der Kontrolle durch das Volk, das jederzeit sein Veto einlegen und anderslautende Entscheidungen per Volksentscheid erzwingen kann. Diese Möglichkeit des Volkes, selbst in den politischen Entscheidungsprozess einzugreifen und im Zweifelsfall immer das letzte Wort zu haben, hat bereits ein vorbeugende Kontrollfunktion hinsichtlich der repräsentativen Staatsorgane.

Eine Staatsform mit direktdemokratischen Elementen zeigt oft die Tendenz, sich zu einer Konkordanzdemokratie (Konsensdemokratie?) zu entwickeln, da die parlamentarischen Entscheidungsträger fürchten müssen, dass Gesetze, die nicht die Zustimmung einer breiten Mehrheit finden, per Plebiszit ausgehebelt werden können.

Vorteile der direkten Demokratie

Die Befürworter direktdemokratischer Elemente betonen, dass politische Parteien in einer direkten Demokratie gewöhnlich weniger Macht haben als in einer repräsentativen Demokratie. Statt dessen können thematisch orientierte Interessen- und Lobbygruppen Einfluss auf Sachfragen gewinnen, indem sie z.B. Unterschriften sammeln, um einen Volksentscheid erzwingen. Volksentscheide bei Sachfragen laufen weder zeitlich noch thematisch unbedingt parallel zu den Wahlen der Repräsentativorgane.

Nachteile der direkten Demokratie

Dagegen spricht, dass direkte Demokratien in der Entscheidungsfindung langsamer sind als repräsentative Demokratien, da es mit dem Volksentscheid mindestens einen zusätzlichen Schritt in der Gesetzgebung gibt.

Beispiele für Staaten mit ausgeprägten Elementen direkter Demokratie

Insbesondere die Schweiz und einige US-Bundesstaaten wie z.B. Kalifornien und Oregon haben eine über hundertjährige Tradition der direkten Demokratie. Den US-Bundesstaaten fehlt jedoch im Gegensatz zur Schweiz die Souveränität, da die US-Bundesregierung/-justiz ihnen übergeordnet ist.

Direktdemokratische Elemente, ohne Souveränitätsanspruch, kommen auch in anderen Staatsformen vor, haben aber häufig nur appellativen Charakter.

Eine Urform der direkten Demokratie ist die Landsgemeinde einiger Schweizer Kantone oder die Gemeindeversammlung in vielen Schweizer Gemeinden, wo das Parlament jeweils durch eine Versammlung der Bürger ersetzt ist.

siehe auch: