Altersvorsorge

Gesamtheit der Maßnahmen, die jemand während seines Lebens trifft, um im Alter seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können
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Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen wurden, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben von angespartem Vermögen oder erworbenen Anwartschaften den weiteren Lebensunterhalt ohne Einschränkungen des Lebensstandards bestreiten zu können.

Idealerweise können monatlich regelmäßige Zahlungen derart erwartet werden, dass der Lebensstandard und die Konsumausgaben des Rentners bei Rentenbeginn nicht reduziert werden müssen. Über Jahre hinaus soll es zu keiner Einschränkung des Lebensstils kommen (ideale Altersvorsorge).

Die Altersvorsorge setzt sich aus sog. "drei Säulen" zusammen. Die

  1. gesetzliche Vorsorge (Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens)Umlageverfahren
  2. private Vorsorge (eigenverantwortliche Ansparung von Eigenkapital mit späteren Verzehr)Riester-Rente
  3. betriebliche Vorsorge (Einzahlung des Arbeitgebers in ein privates Ansparprodukt für den Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären Gehalt - sogenannte arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge, oder als Entgeltumwandlung (Verzicht des Arbeitnehmers auf Entgeltbestandteile zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge - sogenannte arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge, auch Deferred Compensation (aufgeschobene Vergütung) genannt)


Die Privatvorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren.Das eingezahlte Kapital, sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird nun entweder als Rente verbraucht oder im Rahmen einer Einmalkapitalauszahlung an den Begünstigten ausbezahlt.

die betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich im Betriebsrentengesetz, BetrAVG geregelt. Es stehen fünf sog. Durchführungswege (Direktzusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds) zur Verfügung, die jeweils unterschiedlichen steuerlichen Gegebenheiten, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterliegen. Die Unterschiede betreffen sowohl die Anwartschaftsphase (Zeit, während der "Angespart" wird) als auch die Auszahlungsphase (Rentenzeit).

Gegensätzlich dazu ist die gesetzliche Vorsorge aufgebaut. Sie basiert auf dem Umlageverfahren. Die jetzigen Beiträge werden nicht angespart sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen der derzeitigen Rentner verwendet. Daher können auch keine Ansprüche auf Rückzahlungen des Kapitals verlangt werden, sondern nur der Anspruch ggü. den Staat auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (sog . Anwartschaft).

Die junge Generation kommt für die Rente der alten Generation auf (sog. Generationenvertrag). Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterpyramide kommen jedoch immer weniger Arbeitstätige auf immer mehr Rentner, was unweigerlich zu steigenden Beiträgen für die derzeitigen Erwerbstätigen führt. In absehbarer Zeit muss dieses System umgewandelt werden, bevor es endgültig kollabiert (siehe auch Rentenproblematik).