Immatrikulation

Einschreibung eines angehenden Studierenden an einer Hochschule oder Universität
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. März 2004 um 12:28 Uhr durch Ludger Lampen (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Einschreibung oder Immatrikulation an einer Hochschule ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem eine Person als Studierender an der Hochschule aufgenommen und damit Mitglied dieser Hochschule wird. Die Immtrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule.

Gegensatz: Exmatrikulation - das Verlassen der Hochschule.

Voraussetzungen

Um an einer deutschen Hochschule immatrikuliert werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtigste Voraussetzung ist die Hochschulreife: Für ein Studium an einer Universität die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur, für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife. In fast allen Bundesländern bestehen landesspezifische Regelungen, die auch ein Studium ohne Abitur ermöglichen.

Unterlagen

Die Hochschulen verlangen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, die bei der Immatrikulation vorzulegen sind. Dies können sein:

  • Die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Nachweis der Fachhochschulreife)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Der Nachweis der Krankenversicherung
  • Bei der Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Fächer: Der Zulassungsbescheid
  • Bei ausländischen Studierenden: Der Nachweis über ausreichender Kenntnisse in der deutschen Sprache
  • Bei Hochschulwechsel: der Nachweis der Exmatrikulation der zuletzt besuchten deutschen Hochschule
  • Bei Studienfächern mit Eignungsfeststellung (z.B. Sport, Kunst, Musik, Architektur): Der Nachweis über den erfolgreich bestandenen Eignungstest.

Beratung

Für die Aufnahme eines Hochschulstudiums beraten