Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung

Gremium
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Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung Die BLK ist das ständige Gesprächsforum für alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen des Bildungswesens und der Forschungsförderung (Artikel 1 des BLK-Abkommens). Sie gibt den Regierungschefs des Bundes und der Länder Empfehlungen zur Bildungsplanung und Forschungsförderung.


Kommission

Oberstes Beratungs- und Beschlussgremium der BLK ist die Kommission. Ihr gehören acht Vertreter der Bundesregierung und je ein, bei Angelegenheiten der Forschungsförderung je zwei Vertreter der Landesregierungen an. Die Vertreter der Bundesregierung führen 16 Stimmen, die einheitlich abgegeben werden, die Vertreter der Landesregierungen je eine Stimme.

Der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende werden jeweils für ein Jahr abwechselnd aus dem Kreis der Vertreter der Bundesregierung und der Landesregierungen bestellt.

Die Kommission fasst ihre Beschlüsse mit einer Mehrheit von mindestens 25 Stimmen der Mitglieder. Überstimmte Mitglieder können ihre abweichende Auffassung in einem besonderen Votum niederlegen.

Die Kommission beschließt Empfehlungen, die - ggf. mit den besonderen Voten - den Regierungschefs des Bundes und der Länder zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Ein Beschluss setzt die Zustimmung von mindestens 13 Regierungschefs voraus; er bindet nur diejenigen, die ihm zugestimmt haben.

In der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung sind für die Zustimmung der Regierungschefs vereinfachte Verfahren vorgesehen.

Ergebnisse der Kommissionsberatungen, bei denen ein Interesse der Fachöffentlichkeit erwartet wird, werden in der BLK-Reihe "Materialien zur Bildungsplanung und zur Forschungsförderung" veröffentlicht.

An den Sitzungen der Kommission nehmen mit beratender Stimme Vertreter des Wissenschaftsrates, der Kommunalen Spitzenverbände und Mitglieder des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung teil.

Das Verfahren der Kommission ist in der Geschäftsordnung für die BLK geregelt.


Ausschüsse

Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse hat die Kommission zwei Ausschüsse eingesetzt:

- Ausschuss "Bildungsplanung"

- Ausschuss "Forschungsförderung".

Mit den Entscheidungen nach der Rahmenvereinbarung Modellversuche ist die Projektgruppe "Innovationen im Bildungswesen" beauftragt, die dem Ausschuss "Bildungsplanung" zugeordnet ist.

Den Ausschüssen und der Projektgruppe gehören Vertreter der zuständigen Ressorts des Bundes und der Länder an. Außerdem können Sachverständige hinzugezogen werden.


Arbeitsgruppen, Arbeitskreise und Ad-hoc-Gruppen Die Ausschüsse haben für die Erarbeitung von Beschlussentwürfen ständige Arbeitsgruppen und Arbeitskreise eingesetzt, die sich aus Vertretern des Bundes und der Länder sowie ggf. aus Sachverständigen zusammensetzen.

Dem Ausschuss "Bildungsplanung" sind neben der Projektgruppe "Innovationen im Bildungswesen" zugeordnet:

- Redaktionskonferenz "Studien- und Berufswahl" - Fachbeirat Online-Informationssystem "Studien- und Berufswahl".

Beiden Ausschüssen ist der Arbeitskreis "Förderung von Frauen in der Wissenschaft" zugeordnet:.

Außerdem setzen die Kommission, die Ausschüsse und die Projektgruppe von Fall zu Fall Ad-hoc-Gruppen für die Bearbeitung zeitlich begrenzter Aufgaben ein.


Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der BLK ist zuständig für die Erledigung der laufenden Geschäfte und für die Vorbereitung der Sitzungen der Kommission sowie der anderen Gremien. Dazu gehören neben der fachlich-inhaltlichen Zuarbeit auch die technischen Arbeiten.

Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Bonn. Sie untersteht den fachlichen Weisungen des/der Vorsitzenden der Kommission. Die Geschäftsstelle, die über 24 Planstellen/Stellen verfügt, ist beim Bundespräsidialamt errichtet worden; die Ausgaben der Geschäftsstelle trägt der Bund. Der Generalsekretär und sein Stellvertreter werden vom Bund im Einvernehmen mit den Ländern bestellt.

Die Geschäftsstelle veröffentlicht regelmäßig einen Jahresbericht mit den Ergebnissen der Beratungen im Berichtsjahr und mit Informationen über die laufenden Vorhaben. Der Jahresbericht enthält auch ein Verzeichnis der Veröffentlichungen der BLK, die bei der Geschäftsstelle angefordert werden können.


Historisches

siehe auch Deutscher Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen, Deutscher Bildungsrat.