Die Approbation (Bestallung) ist die Genehmigung zur Berufsausübung, die entsprechend den Approbationsordnungen an Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Apotheker und Tierärzte (->Veterinärmedizin) erteilt wird. Für Ärzte kann z.B. die Approbation nur nach erfolgreich abgeschlossenem Studium (12 Semester) und bestandener ärztlicher Prüfung ausgesprochen werden.
Die Zahl der erteilten Approbationen entspricht der Zahl der in einem Kalenderjahr die Berufsausbildung abschließenden Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte, die eine Tätigkeit in ihrem Beruf anstreben.
Näheres siehe Approbationsordnungen
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